Beschlüsse aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung vom 4. Mai 2017

1. Radwegeführung im Bereich Beinstraße/ Bahnhofstraße

Die Ausschussmitglieder besichtigen vor Ort die Bereiche Beinstraße/Bahnhofstraße, Nördlicher Stadtgraben und Storchenplatz. Dort verschafften sich die Stadträtinnen und Stadträte mit Erstem Bürgermeister Wolfgang Steidle und Bürgermeister Karl-Heinz Ehrmann einen Eindruck, ob in der Fußgängerzone künftig Radfahrer durchfahren dürfen.
 

2. Gestaltung und Benennung Otto-Rieger-Platz in Unterkochen

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

1.      Die Gestaltung des Vorplatzes der Turn- und Festhalle Unterkochen und der Grünfläche bei der Kapelle werden gebilligt.
2.      Der Straßenbereich um die Grünfläche bei der Kapelle „Christi-Ruh“ erhält den Namen „Otto-Rieger-Platz“.
 

3. Vergabeempfehlung Verkehrsuntersuchung Weststadt

Der Ausschuss beschließt einstimmig:

1.      Der Ingenieurvertrag zur Verkehrsuntersuchung Weststadt wird an MODUS CONSULT in Karlsruhe zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 23. Januar 2017 mit einer Auftragssumme von 49.980,00 € brutto vergeben.
2.      Die Finanzierung in Höhe von 49.980 € erfolgt zu Lasten des Ergebnishaushalts im Rahmen des Budgets der Produktgruppe Gemeindestraßen
 

4. Bebauungspläne

a) "Parkhaus Ostalbklinikum" im Planbereich 03-04, Plan Nr. 03-04/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 03-04/3

- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB und

- Satzungsbeschluss gem. § 10 () BauGB und § 73 (6) LBO sowie § 13, § 13 a BauGB

Der AUSt empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

1.       Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 28.03.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D).
2.      Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).
3.      Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 03-04/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 03-04/3 überlagert werden, aufgehoben:
Bebauungsplan 78-04/2 „Bereich nördlich des Ostalbklinikums und der verlängerten Steinbeisstraße“, in Kraft seit 16.11.2005.
4.      Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ab. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (66. FNP-Änderung).
 

b) "Nordwestlich der Stuttgarter Straße, zwischen Brunnen- und Hofackerstraße", im Planbereich 02-02, Plan Nr. 02-02/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-02/4

- Ergänzende städtebauliche Zielvorstellungen zum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13a BauGB

Der AUSt empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

1.       Für den Bebauungsplan „Nordwestlich der Stuttgarter Straße, zwischen Brunnen- und Hofackerstraße“, Plan Nr. 02-02/4 werden ergänzende städtebauliche Zielvorstellungen beschlossen. (Siehe Anlagen A + B)
 

5. Bundes- und Landesförderungen für städtebauliche Maßnahmen in Aalen

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht über Förderungen aus Bundes- und Landeszuwendungen zur Kenntnis.

© Stadt Aalen, 16.05.2017