Beschlüsse der gemeinsamen Sitzung des Ortschaftsrates Unterkochen und des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am Dienstag, 15. Januar 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bebauungsplan "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen", Plan Nr. 47-02/2 und Satzung über örtliche Bauvorschriften in Aalen-Unterkochen - Satzungsbeschluss

6118/037 - Vorberatung

Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung:

Der ergänzende Beschlussantrag zur Sitzungsvorlage 6118/037 wird vom Ausschuss einstimmig zur Annahme durch den Gemeinderat empfohlen.

  1. Die Planfassung des Bebauungsplan-Entwurfs lag vom 8.11. bis 10.12.2018 öffentlich aus. Nach Fristverlängerung ging die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Schreiben vom 2.1.2019 am 4.1.2019 bei der Stadtverwaltung ein. Die Abwägungsliste vom 17.12.2018 ist daher um eine weitere Stellungnahme zu ergänzen, vgl. Anlage.
  2. Der Beschlussantrag zur Sitzungsvorlage gilt unverändert weiter.

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Annahme folgender Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 17.12.2018 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B). Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
  2. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert werden:Bebauungsplan Nr. 47-02/1 „Änderung des Bebauungsplanes Zwischen Erlau und der Kläranlage, Plan Nr. 47-02 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“, in Kraft seit 22.03.2000 und Bebauungsplan Nr. 47-02 „Zwischen Erlau und der Kläranlage“, in Kraft seit 09.01.1981
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) werden folgende Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert werden: Bebauungsplan Nr. 47-01/3 „Gebiet zwischen Aalener Straße, Knöcklingstraße, B 19 und der Dauerkleingartenanlage Mühlwiesen“ und Bebauungsplan Nr. 47-01/4 „Bereich Wöhrstraße, Umbau Aalener Straße und Kocherradweg“.
  4. Der Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 2. Öffentlichen Auslegung vom 03.05.2018 bis 05.06.2018 zum B-Plan-Verfahren Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen“ ist der o.g. Planfassung zugrunde gelegt (siehe Anlage C).

 
Ortschaftsrat Unterkochen:
Der ergänzende Beschlussantrag (siehe oben) sowie die Beschlussanträge (siehe oben) wurden vom Ortschaftsrat Unterkochen einstimmig zur Beschlussfassung an den Gemeinderat empfohlen.

  

© Stadt Aalen, 25.01.2019