Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 04. Februar 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
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1 Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in die Anpassung urbaner Räume an der Klimawandel": Umgestaltung Stuttgarter Straße, Aalen - neues Grün zur Klimaanpassung

6721/001 - Entscheidung Nachversand

Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem folgenden Beschlussantrag zu folgen:

Der Projektskizze „Umgestaltung Stuttgarter Straße, Aalen – neues Grün zur Klimaanpassung“ wird zugestimmt.
    

2 Bebauungsplanänderung im Bereich "Ecke Bischof-Fischer-Straße und Parkstraße" im Planbereich 03-01, Plan-Nr. 03-01/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-01/4 -Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6120/031 - Vorberatung

Der Ausschuss spricht nach der Beratung keine Empfehlung aus und verweist die Entscheidung über folgende Beschlussanträge an den Gemeinderat:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 25.06.2020 ab. Dem geänderten Abgrenzungsplan wird zugestimmt (Stand 04.01.2021, siehe Anlage C).
     
  2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 04.01.2021, LK&P Ingenieure GBR, Mutlangen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung / Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung (04.01.2021, LK&P Ingenieure GBR, Mutlangen; Anlage A) werden gebilligt.
     
  3. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage B) sind Grundlage für die Planfassungen für die öffentliche Auslegung.
     
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 39 Tagen, da der Bebauungsplan keine hohe Komplexität aufweist (geringe Plangebietsgröße, keine komplexe Nutzungsstruktur geplant), zwischenzeitlich aber voraussichtlich mehrere Feiertage liegen.
     
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
     
  6. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften überlagert werden:
    - Gebiet zwischen der Bischof-Fischer-Straße und dem Schützenweg / Greut-Ost, Plan-Nr. 03-03/3, in Kraft seit 23.04.1997
     
  7. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (88. FNP-Änderung).
© Stadt Aalen, 07.02.2021