Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 11. November 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Einwohnerantrag "Schüler-Schutzpaket für Aalen"

6521/024 - Vorberatung

Der Ausschuss beschließt keine Empfehlung dem Gemeinderat zu geben:

Der Gemeinderat befasst sich gemäß § 20b Abs. 3 Satz 2 GemO mit dem Einwohnerantrag „Schüler-Schutzpaket für Aalen“

2 Bebauungsplan "Wohnen am Tannenwäldle" in den Planbereichen 04-01 und 04-04 im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 04-04/3 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet 04-04/3 - Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 BauGB

6121/030 - Vorberatung

Der Ausschuss stimmte dem Beschlussantrag nicht zu:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.10.2021; siehe Anlage B).
  3. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“; Plan Nr. 04-04/ 2 vom 05.05.2021 wird aufgehoben, sobald der Bebauungsplan „Wohnen am Tannenwäldle“, Plan Nr. 04-04/3 rechtskräftig wird.
  4. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. (Für den rechtskräftigen Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“ wurde ein Umweltbericht erstellt, dieser wird für den Bebauungsplan „Wohnen am Tannenwäldle“ aktualisiert.)

3 Baubeschluss zum Aufbau einer smarten Fußwegebeleuchtung vom Baugebiet "Wohnen am Tannenwäldle" bis zum Kombibad in Aalen

6621/032 - Vorberatung

  1. Der Herstellung der Beleuchtung des Fußweges mit Bewegungssensorik zwischen dem Baugebiet “Wohnen am Tannenwäldle“ und dem Kombibad wird zugestimmt.
  2. Die ermittelten Kosten betragen rund 119.000 € (brutto). Die Arbeiten werden an die Stadtwerke Aalen vergeben.
  3. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

4 Kinder- und Bildungszentrum KiBiZ, Dewangen - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten 2. Bauabschnitt der Außenanlagen

6721/018 - Entscheidung

  1. Die Landschaftsbauarbeiten für den 2. Bauabschnitt der Außenanlagen werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Andreas Stark GmbH & Co. KG, Aalen, auf Grundlage des Angebots vom 05.10.2021 mit einer Auftragssumme von 253.735,10 € brutto vergeben.
  2. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Baubeschlusses vom 06.05.2021 über die Plan-ansätze auf der Investitionsnummer I650174 (Neubau Kindergarten Dewangen). Die zusätzlich ausgeschriebenen Unterhaltungsleistungen sind über die Planansätze der Gebäudeunterhaltung finanziert.

5 Verkauf des Grundstücks Flst. 2507 (Ecke Gartenstraße/Fackelbrückenstraße) Gemarkung Aalen

6021/036 - Entscheidung

Der Gemeinderat beschloss über den Tagesordnungspunkt nicht abzustimmen:

  1. Dem Verkauf des Grundstücks Flst. 2507, Gemarkung Aalen an die Wohnungsbau Aalen GmbH, Südlicher Stadtgraben 13, 73430 Aalen wird zugestimmt.
  2. Der Kaufpreis beträgt für die in der Anlage 2 rot gekennzeichnete und als Baufläche genutzte Teilfläche mit ca. 500 m², 500 €/m². Für die in der Anlage 2 grün gekennzeichnet und als Grünfläche genutzte Teilfläche mit ca. 500 m² beträgt der Kaufpreis 125 €/m². Bei einer Gesamtgröße von 1.000 m² ergibt sich somit ein Kaufpreis von 312.500 €.
  3. Eine Innenentwicklungsumlage wird nicht festgelegt.

6 Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Flst. 817 (Bertha-von-Suttner-Weg) Gemarkung Aalen

6021/041 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig folgende Beschlüsse dem Gemeinderat:

  1. Die Stadt Aalen bestellt zugunsten des Aufwind e.V., Kettelerstraße 9, 73431 Aalen, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Wilhelm Schiele an dem Grundstück Flst. 817, Gemarkung Aalen ein Erbbaurecht.
  2. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags beläuft sich auf 50 Jahre, beginnend mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch.
  3. Der Erbbauzins wird auf jährlich 4.910,50 € festgelegt.
  4. Die Kosten des Vertrags sowie seines Vollzugs trägt der Erbbauberechtigte.

7 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 13.11.2021