Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 9. März 2023

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Wiederherstellung Gaulbad und Begrünung Stuttgarter Straße

  • Sachstandsbericht
    (Antrag der CDU Gemeinderatsfraktion)

6723/005 - Information

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

2 Bildungscampus Braunenberg - Freianlagen - Vergabe Landschaftsbauarbeiten

6723/006 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Landschaftsbauarbeiten für die Herstellung der Freianlagen am Bildungscampus Braunenberg werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Rainer Hötzsch Landschaftsbau GmbH aus Herbrechtingen mit einer vorläufigen Auftragssumme von 1.302.397,33 € brutto vergeben. Davon entfallen 402.471,74 € auf den BA 1 (KITA), 433.761,45 € auf den BA 2.1 (Schulhof Süd) sowie 466.164,14 € auf den BA 2.2 (Innerer Schulhof).
     
  2. Die Finanzierung erfolgt über die im Haushalt 2023 bei der Investitionsnummer 650151 zur Verfügung stehenden Mittel.

3 Gemeinschaftsschule Welland, Barrierefreier Zugang - Anbau Aufzug

6523/003 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die Schaffung eines barrierefreien Zugangs mittels Anbau eines Aufzuges an der Südseite der Gemeinschaftsschule Welland mit einem Kostenvolumen von 400.000 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023.
     
  2. Die außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 400.000 € werden genehmigt.

4 Rathaus Aalen: Sanierung Großer Sitzungssaal - Baubeschluss Deckenerneuerung

6523/004 - Vorberatung

Es fand keine Abstimmung statt.

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über die Ertüchtigung der Decke im Großen Sitzungssaal in der Sommerpause 2023 über:
    Variante 1: 762.550 € oder
    Variante 2: 935.289 €
     
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das bestehende Planungsteam mit den Leistungsphasen 4 bis 9 HOAI weiter zu beauftragen.

5 Rathaus Aalen: Baubeschluss für den 2. Bauabschnitt der Betonfassadensanierung

6523/006 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für den 2. Bauabschnitt der Betonfassadensanierung mit einem Kostenvolumen von 1.504.500 €.
     
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das Büro ZPP Ingenieure AG, Karlsruhe mit den Leistungsphasen 7 und 8 HOAI weiter zu beauftragen.

6 Bebauungsplan "Eichholzweg nördlich der Dorfstraße" im Planbereich 80-05, Plan Nr. 80-05 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 80-05 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Eichholzweg" in Aalen-Hofen (78. FNP-Änderung)

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • Feststellungsbeschluss FNP

6122/047 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung und sieben Gegenstimmen mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 12.09.2022 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D, Abwägungsvorschlag zur 1. Auslegung).
     
  2. Die redaktionellen Änderungen in Bezug auf die „Grenze sonstiger Festsetzungen“, den ergänzten Maßbezugspunkten, der Verschiebung der Baumstandorte und der Anpassung der Flächenangabe werden gebilligt und als Bestandteil des Bebauungsplanentwurfes beschlossen (Anlage B, redaktionelle Änderung vom 12.09.2022).
     
  3. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 14.02.2022/12.09.2022/10.01.2023, Büro LKP Ingenieure, Mutlangen/ Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung/Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung mit Umweltbericht (14.02.2022/10.01.2023, Büro LKP Ingenieure, Mutlangen, Anlage A) werden gebilligt.
     
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da es sich um die 2. Auslegung handelt und die vorgenommenen Änderungen keine besonders hohe Komplexität aufweisen.
     
  5. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
     
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
     
  7. Die 78. FNP-Änderung im Bereich „Eichholzweg“, bestehend aus dem Plan und der Begründung vom 14.02.2022/12.09.2022, wird festgestellt (Anlage A und B).
     
  8. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

7 Bebauungsplan "An der Salvatorkirche" im Planbereich 03-03 in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 03-03/7 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-03/7

6123/006 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand: 18.01.2023); sie-he Anlage B.
     
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
     
  4. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
     
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 03-03/7) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne / Baulinien aufgehoben, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden:
    •    Bebauungsplan SBB-1893-1004 Baulinien v. 12.05.1893 aus Stadtbaublatt, genehmigt/ in Kraft seit 12.05.1893
    •    Bebauungsplan Bohlstraße, Zeppelinstraße, Plan Nr. III-03/3, genehmigt/ in Kraft seit 08.06.1933
    •    Bebauungsplan Salvatorkirchplatz, Plan Nr. III-03, genehmigt/ in Kraft seit 28.05.1951
    •    Bebauungsplan Ortsbauplan Friedrichstraße von der Curfeßstraße bis zur Hopfenstraße, Plan Nr. III-03/1, genehmigt/ in Kraft seit 28.09.1956
    •    Bebauungsplan Bebauungsplanänderung der geplanten Bohlstraße, Plan Nr. III-03/2, in Kraft seit 10.03.19611.

8 Baubeschluss für die Mobilitätsstationen Ebnat, Hofen und Rathaus Aalen Ostseite

6723/003 - Entscheidung

Der Ausschuss hat die folgenden Beschlussanträge einstimmig beschlossen:

  1. Der Aufbau von 3 Mobilitätsstationen an den Standorten Ebnat an der Ebnater Hauptstraße, Hofen Probsteistraße und Rathaus Aalen Ostseite wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, durchgeführt.
     
  2. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2023, sind unter der Investitionsnummer I660183 „Mobilitätsstationen“ im Haushaltsjahr 2023 360.000 € veranschlagt. Alle drei Stationen kosten ca. 302.000 €. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Planansätze.

9 Baubeschluss für den Neubau eines Kreisverkehrsplatzes in der Aalener Straße in Unterkochen

6622/027 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Dem Bauvorhaben im Kreuzungsbereich Aalener Straße / Kocherstraße wird zugestimmt.
     
  2. Den Kosten in Höhe von 1.800.000 € wird zugestimmt.
     
  3. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023 durch das Regierungspräsidium Stuttgart.

10 Baubeschluss zum Kreisverkehr Galgenbergstraße in Aalen

6623/007 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Dem Bau des Kreisverkehrs Galgenbergstraße wird zugestimmt.
     
  2. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, jedoch vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 durch das Regierungspräsidiums Stuttgart.
     
  3. Die Ausschreibung und Bauleitung des Vorhabens wird vom Büro Grimm Ingenieure, Ellwangen, die Oberbauleitung durch das Tiefbauamt durchgeführt.

11 Baubeschluss zum Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke über den Kocher von Geschwister-Schabel-Straße zur K3311 Hofwiesenstraße in Aalen-Wasseralfingen (Verbindung Maiergasse - Talschulzentrum)

6623/004 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Dem Neubau der "Fuß- und Radwegebrücke Maiergasse" wird entsprechend der Ausführungsplanung des Tiefbauamtes Aalen zugestimmt.
     
  2. Den Herstellungskosten in Höhe von 645.000 € wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt.
     
  3. Die Finanzierung erfolgt, nach Zustimmung des Haushaltsplans 2023 durch das Regierungspräsidiums Stuttgart, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

12 Baubeschluss zur Umgestaltung und Sanierung der Schleifbrückenstraße in Aalen

6623/005 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Den Planungen zur Umgestaltung der Schleifbrückenstraße wird zugestimmt.
     
  2. Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 895.000 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, jedoch vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
     
  3. Die Mittel für die Versorgungsleitungen in Höhe von ca. 260.000 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.

13 Baubeschluss zur Sanierung der Carl-Zeiss-Straße (3. Bauabschnitt) von Gebäude Nr. 31 bis Gebäude Nr. 47

6623/002 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Sanierung der Carl-Zeiss-Straße von Gebäude 31 bis 47 wird zugestimmt.
     
  2. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, jedoch vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 durch das Regierungspräsidium Stuttgart.

14 Bau- und Vergabebeschluss zur Deckensanierung in der Beurener Straße in Aalen-Waldhausen

6623/010 - Entscheidung

Der Ausschuss hat die folgenden Beschlussanträge einstimmig beschlossen:

  1. Der Ausführung der Straßensanierungsarbeiten in der Beurener Straße in Aalen-Waldhausen wird zugestimmt.
     
  2. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter der Ausschreibung des Landratsamtes Ostalbkreis, Fa. Bortolazzi Straßenbau GmbH, Bopfingen vergeben.
     
  3. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

15 Baubeschluss zur Jahresausschreibung Tiefbauarbeiten 2023

6623/006 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Den Projekten des Jahresleistungsverzeichnisses Straßenbau 2023 wird zugestimmt.
     
  2. Die Finanzierung in Höhe von rund 1.110.000 € geht zu Lasten der Produktgruppe 5410 (Gemeindestraßen) und auf die entsprechenden Investitionsstellen bei Neubaumaßnahmen, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt. Die Finanzierung ist, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch das Regierungspräsidiums Stuttgart, gesichert.
     
  3. Die Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt.    

16 Festlegung der Verkaufspreise und Ausschreibung von Grundstücken in Fachsenfeld, Treppach und Unterrombach

6023/006 - Entscheidung

Der Ausschuss hat die folgenden Beschlussanträge bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen:

  1. Der Verkaufspreis für das Grundstück Flst. 1344 im Baugebiet „Schloßäcker/Buchäcker“ in Fachsenfeld wird auf 205 €/m², zzgl. dem Erschließungs- und Abwasserbeitrag sowie des Kostenerstattungsbetrags für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gem. § 135 a bis c BauGB, festgelegt.
     
  2. Im Baugebiet „Treppach West“ in Wasseralfingen wird der Verkaufspreis für die Einzelhausbauplätze auf 230 €/m² und für die Doppelhausbauplätze auf 215 €/m² festgelegt. Im Grundstückspreis ist der Erschließungs- und Abwasserbeitrag sowie des Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gem. § 135 a bis c BauGB beinhaltet.
     
  3. Der Verkaufspreis für das Grundstück Flst. 119/1 am Pelikanweg in Aalen-Unterrom-bach/Hofherrnweiler wird auf 450 €/m², inkl. des Erschließungs- und Abwasserbeitrags, festgelegt.
     
  4. Für die unter Ziffer 1 und Ziffer 2 genannten Grundstücke haben die Erwerber neben dem Kaufpreis eine Innentwicklungsumlage in Höhe von 7,5 % des Kaufpreises, maximal 20 €/m² zu entrichten.
     
  5. Die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser und Fernwärme) sowie des Kanalhausanschlusses werden mit den Erwerber*innen separat abgerechnet.

17 Ersatzbeschaffung eines Radbaggers 10to-Klasse

6823/001 - Entscheidung

Der Ausschuss hat die folgenden Beschlussanträge einstimmig beschlossen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik stimmt der Beschaffung eines Radbaggers der 10to-Klasse für den Bau- und Grünflächenbetrieb zu.

Die Auftragsvergabe zur Lieferung der Maschine wird der Fa. Wacker Neuson, München  für das Fabrikat Mobilbagger EW100-2 zum Angebotspreis von 181.538,-- € erteilt.

18 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 11.03.2023