Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am Dienstag, 02. April 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Quartiersentwicklung Rötenberg

a)    Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Soziale Stadt - Rötenberg"

6019/001 - Vorberatung

Der AUST empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Soziale Stadt – Rötenberg“ wird beschlossen.
  2. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.

    
b)    Wohnumfeldverbesserung Rötenberg

6719/004 - Vorberatung

Der AUST empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Dem Maßnahmenkonzept zur Wohnumfeldverbesserung Aalen-Rötenberg wird zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Baumaßnahmen werden durch die Wohnungsbau Aalen GmbH durchgeführt und entsprechend den städtischen Grundstücksanteilen an die Stadt verrechnet.
  3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für den Haushaltsplan 2020 vorzumerken.

2 Grundsatzbeschluss zur Landschaftsgestaltung am Ortseingang Ebnat (Freizeitanlage)

6019/009 - Entscheidung

Der AUST vertagte die Beschlussfassung in die Sitzung des Gemeinderats am 11. April 2019
Der AUSt stimmt dem Grundsatzbeschluss für die Landschaftsgestaltung am Ortseingang Ebnat zu.    

3 Werbesatzung für Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Aalen

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • 2. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB für eine Satzung über örtliche Bau-vorschriften (Werbesatzung) gem. § 74 Abs. 1, 5 und 6 der LBO für Baden-Württemberg i.V. mit § 1 (3) 2 und (8), § 4 (2), § 9 (7) und § 13 BauGB und i. V. mit § 4 GemO

6119/006 - Vorberatung

Der AUST empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 13.02.2019 betreffend der „Werbesatzung für Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Aalen“ als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage A, Abwägungsvorschläge zur öffentlichen Auslegung).
  2. Der Entwurf der Werbesatzung mit Begründung (Stand 13.02.2019) wird gebilligt.
  3. Den Abgrenzungsplänen zur Satzung (Stand 13.02.2019) wird zugestimmt.
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da keine grundsätzlichen Änderungen vorgenommen werden, es sich um die 2. Auslegung handelt und somit keine hohe Komplexität vorliegt.
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
  6. Mit Inkrafttreten der Werbesatzung treten im Geltungsbereich der Satzung die Regelungen zu Werbeanlagen in Bebauungsplänen außer Kraft. (überwiegend entlang Hauptverkehrsstraßen)
  7. Die Gestaltungssatzung „Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Bereich der Altstadt“ (in Kraft seit dem 03.07.2002) behält ihre Gültigkeit. Werbeanlagen, Hinweisschilder und Beschriftungen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ausgenommen sind die Anlagen der Stadtinformation.

4 Bebauungspläne

a)    "Kombibad Hirschbach Aalen", im Planbereich 04-02 und 04-04 in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 04-02/4 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 04-02/4
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6119/009 - Vorberatung

Der AUST empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 11.02.2019; sie-he Anlage B).
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einen Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 04-02/4) und die Satzung über örtliche Bau-vorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans, Plan Nr. 04-02/4 überlagert werden, aufgehoben:
    a) Bebauungsplan und Satzungen über örtliche Bauvorschriften: Bebauungsplan „Sport- und Freizeitgelände im Hirschbachtal“, Plan Nr. 04-04, in Kraft seit 15.02.1980.
    b) Bebauungsplanverfahren: „Campingplatz Hirschbachtal“, Plan Nr. 04-04/1, Aufstellungsbeschluss vom 25.08.1988.
  5. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Bereich des geplanten Kombibads im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen (76. Änderung).


b)    "Änderung Bebauungsplan 02-04 im Bereich nördlich der Eugen-Bolz-Straße" im Planbereich 02-04, Plan Nr. 02-04/2 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-04/2

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB
  • 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw.  13 a BauGB

6119/010 - Vorberatung

Der AUST empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt. 
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 28.02.2019; siehe Anlage B).
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 28.02.2019, Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (28.02.2019, Stadtplanungs-amt, Anlage A und B) werden gebilligt. 
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-04/2) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 02-04/2 überlagert werden, aufgehoben:
    a) Bebauungsplanverfahren: „Änderung Bebauungsplan Eugen-Bolz-Straße und Gartenstraße“, Plan Nr. 02-04/1, Aufstellungsbeschluss vom 26.10.2006.
    b) Bebauungspläne und Satzungen über örtliche Bauvorschriften: Bebauungsplan „Eugen-Bolz-Straße und Gartenstraße“, Plan Nr. 02-04, in Kraft seit 05.07.1963.
  7. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Planungsverfahren keine hohe Komplexität aufweist. (Gründe sind unter anderem die geringe Plangebietsgröße und die geplante Nutzungsanpassung im vorhandenen Spektrum).
  8. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
© Stadt Aalen, 09.04.2019