Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 17. Februar 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

2 Fortsetzung der Beratung der Haushaltsanträge der Fraktionen und Zählgemeinschaften hier: Limes-Thermen Aalen und Bäderkonzeption

0122/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen folgende Beschlüsse:

  1. Die Stadtwerke Aalen GmbH wird mit der Erarbeitung einer Sanierungs- und Zukunftskonzeption für die Limes-Thermen Aalen beauftragt. Die Untersuchung soll sowohl die bauliche Ertüchtigung, als auch die konzeptionelle Weiterentwicklung und die Finanzierungsgrundlage der Limes-Thermen beleuchten. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen GmbH. 
     
  2. a)    Die Stadtwerke Aalen GmbH wird beauftragt, die Limes-Thermen Aalen im Jahr 2022, unter Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben, zu öffnen. 
    b)    Die Geschäftsführung der Stadtwerke Aalen GmbH wird beauftragt, ein Konzept zur Deckung der vorübergehenden, pandemiebedingten Defizite der Limes-Thermen Aalen im Kreise der Stadtwerke Aalen GmbH, der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG und der Stadt Aalen jeweils zu gleichen Teilen zu erarbeiten und mit den zuständigen Gremien abzustimmen. Die Deckung umfasst maximal das tatsächliche von der Stadtwerke Aalen GmbH nachzuweisende Defizit im Bereich der LimesThermen. Dabei sind gegebenenfalls anderweitige Finanzhilfen von Bund und Land vorrangig in Abzug zu bringen. 
    c)    Der städtische Deckungsbeitrag wird im Haushaltsjahr 2022 mit einem Betrag von maximal 500.000,- € veranschlagt. Eine Bewirtschaftung des Haushaltsansatzes erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der beihilfe- und gemeindewirtschaftsrechtlichen Voraussetzungen. 
     
  3. Diese Beschlüsse ergehen als Weisungsbeschlüsse gegenüber dem Vertreter der Stadt Aalen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH sowie gegenüber den Vertretern der Stadt Aalen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen GmbH gemäß § 104 Abs. 1 GemO. 
     
  4. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Haushaltsanträgen Ziff. 9.22, 9.25, 9.27, 9.28, 9.29 sowie zum Haushaltsantrag der Freien Wähler vom 27.01.2022 (s. Kapitel V und VI dieser Sitzungsvorlage) zur Kenntnis.

3 Haushaltsplanentwurf 2022: Beratung der Anträge der Fraktionen und Zählgemeinschaften einschließlich Stellungnahmen der Verwaltung

2121/056-1 - Entscheidung

Über die in der Anlage einzeln aufgeführten Anträge der Fraktionen und Zählgemeinschaften bzw. über die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu wird beraten und entschieden.

4 Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2022 hier: Änderungsliste

2121/055-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat entscheidet über die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2022.

5 Stellenplan 2022

1021/049, 1021/049-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

  1. Die unter I. aufgeführten zusätzlichen 65,93 Stellen entsprechend Anlage 1 sowie die durch Beschluss des Gemeinderats vom 20.01.2022 zusätzlichen 3,60 und durch Fortschreibung des Stellenplans zusätzlichen 0,50 Stellen in Summe 70,03 zusätzlichen Stellen werden genehmigt. 
     
  2. Die Anpassungen im Umfang von 19,89 zusätzlichen Beamten- und Beschäftigtenstellen sind im Stellenplan vorzunehmen. 
     
  3. Die unter II. aufgeführten 22,88 Stellen mit kw-Vermerken sind im Stellenplan darzustellen. 
     
  4. Die unter III. aufgeführten zahlenmäßig neutralen ku-Vermerke sind im Stellenplan entsprechend darzustellen. 
     
  5. Der Stellenplan 2022 wird – wie im beiliegenden Entwurf als Anlage 2 dargestellt – beschlossen.

6 Haushaltsplanberatungen 2022: Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 und des Finanzplans für die Zeit bis 2025

2122/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stimmt 
    a)    dem Haushaltsplan 2022 mit den aus der Sitzungsvorlage Nr. 2121/055-1 ersichtlichen Änderungen (Fortschreibung), 
    b)    der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 mit den aus der Sitzungsvorlage Nr. 2121/055-1 ersichtlichen Änderungen (Fortschreibung) und 
    c)    dem Stellenplan 2022 zu. 
     
  2. Der Gemeinderat beschließt aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095) m. W. v. 12.12.2020, die in der Anlage dargestellte Haushaltssatzung 2022.

7 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs aalen.kultur&event für das Wirtschaftsjahr 2022

4822/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird mit folgenden Summen festgestellt: 
Erfolgsplan Erträge 381.000 € 
Aufwendungen 2.273.800 € 
Veranschlagtes Ergebnis -1.892.800 € 
Finanz- und Liquiditätsplan 
Zahlungsmittelbedarf des Erfolgsplans -1.574.600 € 
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -285.000 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf -1.859.600 €
Fehlbetragsübernahme aus dem städt. Haushalt 1.859.600 € 
Kreditermächtigungen und Kassenkreditermächtigungen sind im Wirtschaftsjahr 2022 nicht vorgesehen.

8 Jahresabschluss 2020 Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

1421/003 - Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nahm den Schlussbericht zustimmend zur Kenntnis:

Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Aalen zur Kenntnis.

9 Feststellung des Jahresabschlusses 2020

2121/057 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 - wie in der Anlage dargestellt - fest. 
     
  2. Die im Sachverhalt aufgeführten überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden genehmigt.

10 Grundsatzbeschluss zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kita-Landschaft in Ebnat

- sechsgruppiger Ersatzneubau der Kita St. Maria an der Schule mit Einrichtung einer Ganztags- und Krippenbetreuung
- Erwerb der Kita St. Martin, Betriebsübergang an die Stadt Aalen und Anbau einer weiteren Gruppe der Kita St. Martin
- Einrichtung einer Natur-Kita in Ebnat

5021/015 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stimmt der im Sachverhalt dargestellten Konzeption zur Weiterentwicklung der Kita-Landschaft in Ebnat zu. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Entwicklungsschritte gemeinsam mit der katholischen Kirchengemeinde Ebnat in die Wege zu leiten.
     
  2. Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Fortschreibung zum Haushaltsplanentwurf 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen. 
     
  3. Der Gemeinderat begrüßt die Idee der Einrichtung einer Natur-Kita in Ebnat für die Raumschaft „Aalener Härtsfeld“ als Sofortmaßnahme und beauftragt die Verwaltung, ein Betriebskonzept inkl. Vorschlag eines Standorts mit geplantem Start der Natur-Kita im Jahr 2023 vorzulegen

11 Vergabe der Prozessbegleitung zur umweltfreundlichen Mobilität und Trassenfindung für den Albaufstieg von der B19 zur A7

6622/005 - Entscheidung

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde der TOP auf eine der kommenden Sitzungsrunden vertagt:

Die Ingenieurleistungen für die öffentliche sowie technische Prozessbegleitung in Höhe von 74.970 € brutto werden an das Ingenieurbüro Modus Consult, Karlsruhe vergeben.

12 Bericht "Wohnen am Tannenwäldle"

6721/016 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

  1. Das Baugebiet „Wohnen am Tannenwäldle“ wird entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss zur Klimaneutralität als beispielhaftes klimaneutrales und klimaangepasstes Baugebiet entwickelt. 
     
  2. Der Straßenraum wird entsprechend dem Entwurfsplan des Büros stadtlandschaftsarchitektur gestaltet (Anlage 1, Folie 8). Der Bebauungsplan sichert die Umsetzung der Straßenraumplanung mit Festsetzung der Straßenbäume und Grünflächen. Im Osten wird eine straßenbegleitende, öffentliche Baumreihe (ca. 5 m Breite) ergänzt. Zur Sicherung der Baum- und Leuchtenstandorte werden die Zufahrtsverbote festgelegt. Im Straßenraum werden lediglich Behindertenstellplätze ausgewiesen. 
     
  3. Ein neuer Containerstandort für Altglas und Weißblech in Form eines Unterflur-Systems wird an der Ziegelstraße gegenüber dem tegut Markt errichtet. Im Baugebiet sind Unterflurcontainer an zentralen Orten für die Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen und werden für die Geschosswohnungsbauten vertraglich vereinbart (Anlage 1, Folie 17.1). 
     
  4. Am Quartierseingang entsteht ein Mobilitäts-Hub mit ca. 180 Stellplätzen, mit Ladesäulen, Parkleitsystem, Fahrradverleih, Carsharing und Packstation sowie Solaranlage. Eine Erweiterung der Quartiersgarage soll optional möglich sein. Es wird geprüft, die Bushaltestelle auf die Höhe der Quartiersgarage mit direktem Zugang zum Wohngebiet Schlatäcker und zum Wohnen am Tannenwäldle zu legen (Anlage 1, Folie 20). 
     
  5.  a)    Auf den Grundstücken G1 – G8, R1 und R2 und D1 können maximal 30 % der baurechtlich notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden. Die weiteren 81 Stellplätze müssen in der Quartiersgarage nachgewiesen werden (Anlage 1, Folie 22). 
    b)    Auf den Grundstücken D2, D3 und R3, R4 können keine baurechtlich notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden. Diese 26 baurechtlich notwendigen Stellplätze müssen in der Quartiersgarage nachgewiesen werden. 
    c)    Da es im Quartier nur sehr wenige öffentliche Stellplätze im Straßenraum geben wird, werden 50 öffentliche und bewirtschaftete Stellplätze in der Quartiersgarage vorgehalten werden. 
     
  6. Das Baugebiet „Wohnen am Tannenwäldle“ wird entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss zur „Klimaneutralität bis 2035“ umgesetzt: Seite 2 Dazu wird eine Energieversorgung des Baugebiets über Fernwärme für Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Geschosswohnungsbau verlegt und der Anschluss privatrechtlich vereinbart (Anlage 1, Folie 24). 
     
  7. Grundsätzlich soll für die wichtigen Wege ins Hirschbachtal Folgendes weiterverfolgt werden: Der westliche Weg (A) in Richtung Waldorfschule und –Kindergarten soll möglichst befestigt (asphaltiert) und am Steilhang mit einer Treppenanlage versehen werden. Der Weg (B) in Richtung Eingang Kombibad soll auf städtischen Grundstücken mäandriert, dadurch weniger steil und auch intelligent beleuchtet (Smarte Straßenbeleuchtung) sowie asphaltiert werden (Anlage 1, Folie 16.1 und 16.2).

13 Fortschreibung des Nahverkehrsplans

6721/019, 6721/019-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Stellungnahme der Stadt Aalen zur Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) für den Ostalbkreis 2021 wird zugestimmt (Anlage 1).

14 Baubeschluss zum Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten ("Weiße Flecken") des Stadtgebiets

6621/035 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Erschließung der “Weißen Flecken“ wird zugestimmt. 
     
  2. Dem weiteren Vorgehen bei “Grauen Flecken“ wird zugestimmt. 
     
  3. Der Kooperation mit Hüttlingen wird zugestimmt (vgl. III, Seite 4). 
     
  4. Die Oberbauleitung liegt beim Tiefbauamt.

14.1 Ergänzung zu Sitzungsvorlage 6621/035: "Baubeschluss zum Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten ("Weiße Flecken") des Stadtgebiets"

6621/035-1 - Entscheidung

Ergänzung zu Sitzungsvorlage 6621/035: "Baubeschluss zum Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten ("Weiße Flecken") des Stadtgebiets"

15 Einrichtung eines Ortschaftsrats für Unterrombach-Hofherrnweiler hier: Einberufung einer Einwohnerversammlung nach § 20a Abs. 1 GemO

0122/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Zur Erörterung des Themas „Einrichtung eines Ortschaftsrats für Unterrombach-Hofherrnweiler“ wird eine Einwohnerversammlung nach § 20 Abs. 1 GemO anberaumt. 
     
  2. Als Termin für die Einwohnerversammlung wird der 8. April 2022, 17:00 Uhr, festgelegt. 
     
  3. Als Tagungsort wird das WeststadtZentrum, Pelikanweg 21, 73434 Aalen, festgelegt

16 Fortschreibung Aktionsplan Inklusion

5021/013 - Entscheidung

16.1 Fortschreibung Aktionsplan Inklusion – Anpassung

5021/013-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Die Stadt Aalen entwickelt sich zu einer inklusiven Stadtgesellschaft. 
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu den Handlungsplan Kommunale Inklusion (bisher Aktionsplan Inklusion), wie nachfolgend dargestellt fortzuschreiben und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beteiligung der relevanten Akteure zu organisieren. Der Beirat von Menschen mit Behinderung und die Öffentlichkeit sind in allen Phasen der Planung einzubinden.

17 Umbau Reinhard-von-Koenig-Schule: Vergabe Elektroarbeiten

6522/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Vergabe der Elektroarbeiten an die Firma Heldele, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 06.12.2021 mit einer Auftragssumme von 229.047,64 € inkl. 19% MWSt

18 Bildungscampus Braunenberg (BCB): Einbau von Schallschutzfenstern in 8 Klassenräumen sowie Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage

6522/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Dem Einbau von Schallschutzfenstern in 8 Klassenräumen wird zugestimmt. 
     
  2. Dem Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage wird zugestimmt. 
     
  3. Die Finanzierung erfolgt über I650151 vorbehaltlich der Beschlussfassung des Gemeinderats zur Fortschreibung des Haushaltplanentwurfs und der Genehmigung des Haushaltsplans 2022

19 Fortschreibung der Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Aalen, Rahmenplanung als Grundlage für die Bauleitplanung

6121/035 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

  1. Die Empfehlungen des Berichtes “Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten für die Stadt Aalen” für eine nachhaltige Vergnügungsstättensteuerung werden als städtebauliche Planung (Rahmenplan) entsprechend des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen (s. Anlage A). 
     
  2. Die Empfehlungen der Vergnügungsstättenkonzeption werden künftig in die Abwägung in betroffenen Bebauungsplanverfahren eingestellt.

20 Bebauungsplan "Änderung des Bebauungsplanes Plan Nr. 08-01/5 zur Steuerung von Vergnügungsstätten" im Planbereich 08-01, Plan Nr. 08-01/11 in Aalen-West

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB, § 9 BauGB und § 13a BauGB
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB

6121/036 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen folgende Beschlüsse:

  1. Es wird ein einfacher Bebauungsplan für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB und § 9 BauGB). 
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 03.11.2021); siehe Anlage B. 
     
  3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. 
     
  4. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. 
     
  5. Die Entwürfe des Bebauungsplans (Lageplan mit Textteil vom 11.11.2021, Stadtplanungsamt Aalen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung) und der Begründung (11.11.2021, Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A) werden gebilligt. 
     
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 
     
  7. Durch das Verfahren wird folgender rechtskräftiger Bebauungsplan geändert: 
    •    Plan Nr. 08-01/5 "Änderung des Bebauungsplanes (Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet West 1963), Plan Nr. 08-01/1 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbe- u. Industriegebieten u. zur Steuerung von Vergnügungsstätten“, in Kraft seit 28.03.2001

21 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Bolzensteig VI" in der Gemeinde Hüttlingen (106. FNP-Änderung) Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

6121/037 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den folgenden Beschluss:

Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Bolzensteig VI" in der Gemeinde Hüttlingen (106. FNP-Änderung) Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

22 Ausübung des Vorkaufsrechts nach §§ 25 Landeswaldgesetz in Verbindung mit §§ 24 ff. Baugesetzbuch an dem Grundstück Flst. 170 Gemarkung Aalen Flur Sandberg

6022/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

Die Stadt Aalen übt das ihr gemäß § 25 Landeswaldgesetz zustehende Vorkaufsrecht anlässlich des Kaufvertrags vom 14.12.2021 zwischen Herrn Gerhard Paul König, Steinertgasse 46 in 73434 Aalen und Herrn Marc Dominik Berger, Limesstraße 40 in 73434 Aalen am Grundstück Flst. 170 Gemarkung Aalen Flur Sandberg mit 13.798 m² zum vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 46.913,20 € aus.

23 Stellplatzablösungen Sachstandsbericht für die Jahre 2017-2020 und Verwendung der Einnahmen

6021/042 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 
     
  2. Der Verwendung der in den Jahren 2017- 2020 vereinnahmten Stellplatzablösebeträge für die aufgeführten Maßnahmen wird zugestimmt.

24 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

© Stadt Aalen, 19.02.2022