Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 23. März 2023

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

2 Verleihung der Großen Ehrenplakette in Silber der Stadt Aalen für 15-jährige Gremienmitgliedschaft an Stadträtin Petra Pachner

3 Sachstand Kombibad Hirschbach

8123/001 - Information

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Kombibad zur Kenntnis.

4 Wiederherstellung Gaulbad und Begrünung Stuttgarter Straße - Sachstandsbericht (Antrag der CDU Gemeinderatsfraktion)

6723/005 - Information

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

5 Kostenfreies Deutschlandticket für Mitarbeitende der Stadt Aalen, der Stadtwerke Aalen GmbH und der Wohnungsbau Aalen GmbH (Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

6723/007-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei 15 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Ergänzend zur bestehenden Richtlinie zur Förderung des ÖPNV bezuschusst die Stadt Aalen auf Antrag alle städtischen Mitarbeitenden, Beamt*innen, Auszubildende, dual Studierende, Studierende des Studiengangs Public Management im Praxissemester sowie weitere Praktikant*innen beim Erwerb des geplanten Deutschlandtickets zu 100 %.
     
  2. Bezuschusst wird, wer über keinen Mitarbeiter*innenparkplatz verfügt, wer mehr als einen Kilometer von der Arbeitsstätte entfernt wohnt und durch Eigenerklärung versichert, den ÖPNV für den Weg zur Arbeitsstätte zu nutzen.
     
  3. Diese Regelung tritt frühestens mit der Einführung des bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr gültigen Deutschlandtickets in Kraft.

6 Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für das Neubauprojekt am Bertha-von-Suttner-Weg für eine zweigruppige Kita mit Mehrzweckraum und Inklusionsraum sowie Räume für die Schulkindbetreuung des Aufwind e. V.

5022/031-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Einer Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse für das Neubauprojekt am Bertha-von-Suttner-Weg bestehend aus einer zweigruppigen Kita und Räumen für die Schulkindbetreuung sowie für weitere Sanierungsmaßnahmen im Bestand in folgendem Umfang wird zugestimmt:
    -    Neubauprojekt Bertha-von-Suttner-Weg, Bereich Schulkindbetreuung: Der Investitionskostenzuschuss wird von 493.000 € um 290.000 € auf maximal 783.000 € erhöht.
    Es wird eine Förderquote von 100 % zugrunde gelegt.
    -    Neubauprojekt Bertha-von-Suttner-Weg, Bereich Kita: Der Investitionskostenzuschuss wird von rd. 1.357.000 € um 1.195.000 € auf maximal 2.552.000 € erhöht.
    Es wird auf Grundlage von Sofi eine Förderquote von 80 % zugrunde gelegt.
    -    Weitere Sanierungsmaßnahmen im Bestand: Die Investitionskostenzuschüsse steigen aufgrund Baukostensteigerungen und erhöhter Sanierungsbedarfe auf 374.000 €.
     
  2. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans erfolgt die Finanzierung des nach Abzug der bereits geleisteten Auszahlungen verbleibenden Finanzierungsbedarfs über die Investitionsnummern I500096, I500029 und die nicht in voller Höhe benötigte Verpflichtungsermächtigungen der Sanierung des Rathauses und stellt sich folgendermaßen dar:
    -    Neubauprojekt Bertha-von-Suttner-Weg, Bereich Schulkindbetreuung: Umschichtung von der I500029 „Aufwind Kinderzentrum: Baukostenzuschuss“ auf die I500096 „Aufwind Kinderzentrum: Anteil Schulkindbetreuung“ .
    -    Neubauprojekt Bertha-von-Suttner-Weg, Bereich Kita: Finanzierung erfolgt über den Haushaltsansatz auf der I500029 von 2.217.000 € und über verfügbare Verpflichtungsermächtigungen der Sanierung des Rathauses.
    -    Weitere Sanierungsmaßnahmen im Bestand: Finanzierung erfolgt über verfügbare Verpflichtungsermächtigungen der Sanierung des Rathauses in Höhe von 282.000 €.
    Die Haushaltsansätze der Jahre 2024 und 2025 werden entsprechend der Planungen angepasst.
     
  3. Der Gewährung des Investitionskostenzuschusses wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 und vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln aus dem zweiten Investitionsprogramm des Bundes für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Primarbereich zugestimmt.
     
  4. Die Gewährung des Investitionskostenzuschusses setzt einen Maßnahmenbeginn innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bewilligung von Fördermitteln aus dem zweiten Investitionsprogramm des Bundes für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Primarbereich voraus.

7 Gemeinschaftsschule Welland, Barrierefreier Zugang - Anbau Aufzug

6523/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die Schaffung eines barrierefreien Zugangs mittels Anbau eines Aufzuges an der Südseite der Gemeinschaftsschule Welland mit einem Kostenvolumen von 400.000 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023.
     
  2. Die außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 400.000 € werden genehmigt.

8 Bildungscampus Braunenberg - Freianlagen - Vergabe Landschaftsbauarbeiten

6723/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Landschaftsbauarbeiten für die Herstellung der Freianlagen am Bildungscampus Braunenberg werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Rainer Hötzsch Landschaftsbau GmbH aus Herbrechtingen mit einer vorläufigen Auftragssumme von 1.302.397,33 € brutto vergeben. Davon entfallen 402.471,74 € auf den BA 1 (KITA), 433.761,45 € auf den BA 2.1 (Schulhof Süd) sowie 466.164,14 € auf den BA 2.2 (Innerer Schulhof).
     
  2. Die Finanzierung erfolgt über die im Haushalt 2023 bei der Investitionsnummer 650151 zur Verfügung stehenden Mittel.

9 Rathaus Aalen: Sanierung Großer Sitzungssaal - Baubeschluss Deckenerneuerung

6523/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich den Beschluss für Variante 2:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über die Ertüchtigung der Decke im Großen Sitzungssaal in der Sommerpause 2023 über:
    •    Variante 1: 762.550 € oder
    •    Variante 2: 935.289 €
     
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das bestehende Planungsteam mit den Leistungsphasen 4 bis 9 HOAI weiter zu beauftragen.

10 Rathaus Aalen: Baubeschluss für den 2. Bauabschnitt der Betonfassadensanierung

6523/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für den 2. Bauabschnitt der Betonfassadensanierung mit einem Kostenvolumen von 1.504.500 €.
     
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das Büro ZPP Ingenieure AG, Karlsruhe mit den Leistungsphasen 7 und 8 HOAI weiter zu beauftragen.

11 Baubeschluss für den Neubau eines Kreisverkehrplatzes in der Aalener Straße in Unterkochen

6622/027 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Bauvorhaben im Kreuzungsbereich Aalener Straße / Kocherstraße wird zugestimmt.
     
  2. Den Kosten in Höhe von 1.800.000 € wird zugestimmt.
     
  3. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023 durch das Regierungspräsidium Stuttgart.

Das Thema Radverkehr und dessen Verlauf am nordwestlichen Arm werden noch offen gelassen.
 

12 Baubeschluss zum Kreisverkehr Galgenbergstraße in Aalen

6623/007 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Bau des Kreisverkehrs Galgenbergstraße wird zugestimmt.
     
  2. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, jedoch vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 durch das Regierungspräsidiums Stuttgart.
     
  3. Die Ausschreibung und Bauleitung des Vorhabens wird vom Büro Grimm Ingenieure, Ellwangen, die Oberbauleitung durch das Tiefbauamt durchgeführt.

13 Baubeschluss zum Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke über den Kocher von Geschwister-Schabel-Straße zur K3311 Hofwiesenstraße in Aalen-Wasseralfingen (Verbindung Maiergasse - Talschulzentrum)

6623/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Neubau der "Fuß- und Radwegebrücke Maiergasse" wird entsprechend der Ausführungsplanung des Tiefbauamtes Aalen zugestimmt.
     
  2. Den Herstellungskosten in Höhe von 645.000 € wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt.
     
  3. Die Finanzierung erfolgt, nach Zustimmung des Haushaltsplans 2023 durch das Regierungspräsidiums Stuttgart, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

14 Baubeschluss zur Umgestaltung und Sanierung der Schleifbrückenstraße in Aalen

6623/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Den Planungen zur Umgestaltung der Schleifbrückenstraße wird zugestimmt.
     
  2. Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 895.000 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, jedoch vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
     
  3. Die Mittel für die Versorgungsleitungen in Höhe von ca. 260.000 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.

15 Baubeschluss zur Sanierung der Carl-Zeiss-Straße (3. Bauabschnitt) von Gebäude Nr. 31 bis Gebäude Nr. 47

6623/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Sanierung der Carl-Zeiss-Straße von Gebäude 31 bis 47 wird zugestimmt.
     
  2. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, jedoch vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 durch das Regierungspräsidium Stuttgart.

16 Baubeschluss zur Jahresausschreibung Tiefbauarbeiten 2023

6623/006-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Den Projekten des Jahresleistungsverzeichnisses Straßenbau 2023 wird zugestimmt.
     
  2. Die Finanzierung in Höhe von rund 730.000 € geht zu Lasten der Produktgruppe 5410 (Gemeindestraße) und auf die entsprechende Investitionsstelle bei Neubaumaßnahmen, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
     
  3. Die Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt.    

17 Bauhof Aalen - Abriss und Neubau der Waschhalle: Vergabe der Erd- und Rohbauarbeiten

6523/007 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Vergabe der  Erd- und Rohbauarbeiten an die Firma Hans Fuchs GmbH & Co. KG, Ellwangen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 21.02.23 mit einer Auftragssumme von 544.980,42 € inkl. 19 % MwSt.
     
  2. Das Budget des Baubeschlusses 6522/009 wird von 1.329.000 € auf 1.600.000 € erhöht.

18 Bebauungsplan "Eichholzweg nördlich der Dorfstraße" im Planbereich 80-05, Plan Nr. 80-05 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 80-05 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Eichholzweg" in Aalen-Hofen (78. FNP-Änderung)

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • Feststellungsbeschluss FNP

6122/047 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 12.09.2022 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D, Abwägungsvorschlag zur 1. Auslegung).
     
  2. Die redaktionellen Änderungen in Bezug auf die „Grenze sonstiger Festsetzungen“, den ergänzten Maßbezugspunkten, der Verschiebung der Baumstandorte und der Anpassung der Flächenangabe werden gebilligt und als Bestandteil des Bebauungsplanentwurfes beschlossen (Anlage B, redaktionelle Änderung vom 12.09.2022).
     
  3. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 14.02.2022/12.09.2022/10.01.2023, Büro LKP Ingenieure, Mutlangen/ Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung/Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung mit Umweltbericht (14.02.2022/10.01.2023, Büro LKP Ingenieure, Mutlangen, Anlage A) werden gebilligt.
     
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da es sich um die 2. Auslegung handelt und die vorgenommenen Änderungen keine besonders hohe Komplexität aufweisen.
     
  5. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
     
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
     
  7. Die 78. FNP-Änderung im Bereich „Eichholzweg“, bestehend aus dem Plan und der Begründung vom 14.02.2022/12.09.2022, wird festgestellt (Anlage A und B).
     
  8. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

19 Bebauungsplan "An der Salvatorkirche" im Planbereich 03-03 in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 03-03/7 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-03/7

6123/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand: 18.01.2023); sie-he Anlage B.
     
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
     
  4. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
     
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 03-03/7) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne / Baulinien aufgehoben, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden:
    •    Bebauungsplan SBB-1893-1004 Baulinien v. 12.05.1893 aus Stadtbaublatt, genehmigt/ in Kraft seit 12.05.1893
    •    Bebauungsplan Bohlstraße, Zeppelinstraße, Plan Nr. III-03/3, genehmigt/ in Kraft seit 08.06.1933
    •    Bebauungsplan Salvatorkirchplatz, Plan Nr. III-03, genehmigt/ in Kraft seit 28.05.1951
    •    Bebauungsplan Ortsbauplan Friedrichstraße von der Curfeßstraße bis zur Hopfenstraße, Plan Nr. III-03/1, genehmigt/ in Kraft seit 28.09.1956
    •    Bebauungsplan Bebauungsplanänderung der geplanten Bohlstraße, Plan Nr. III-03/2, in Kraft seit 10.03.19611.

20 Jahresabschluss 2021 Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

1423/001 - Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Aalen zur Kenntnis.

21 Feststellung des Jahresabschlusses 2021

2123/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 – wie in der Anlage dargestellt – fest.
     
  2. Die im Sachverhalt aufgeführten überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden genehmigt.

22 Sondernutzungserlaubnisse für Schuh- und Altkleider-Sammelcontainer

3022/018 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Stadt Aalen erteilt künftig für das Aufstellen von Schuh- und Altkleider-Sammelcontainern auf öffentlich gewidmeten oder daran angrenzenden privaten Flächen mit Andienung über öffentlich gewidmete Flächen keine Sondernutzungserlaubnisse mehr.
     
  2. Die bestehenden Sondernutzungserlaubnisse werden mit einer Übergangsfrist zum 31.12.2023 widerrufen.

23 Einführung eines Straßennamens für einen Wegeabschnitt zwischen Urbanstraße und Stefansplatz in Aalen-Wasseralfingen

6023/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Weg zwischen Urbanstraße und Stefansplatz erhält den Namen: „Dopferweg“

24 Wahl zweier Mitglieder für die Jury des Schubart-Literaturpreises

8023/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Jury des Schubart-Literaturpreises zu und beruft Miriam Zeh und Tilla Fuchs für die Dauer von vier Jahren in das Preisgericht.

25 Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten im Innensanierungsverfahren in Aalen-Ebnat (südlicher Teil)

6623/008 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Geiger Kanaltechnik GmbH & Co.KG, Nellingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 28.02.2023 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 892.389,74 € vergeben.
     
  2. Die Kosten für die Kanalsanierung in Höhe von 892.389,74 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.
     
  3. Die Durchführung erfolgt durch das Tiefbauamt. 

26 Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten im Innensanierungsverfahren in Waldhausen

6623/009 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Reitz GmbH, Nellingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 28.02.2023 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 815.300,19 € vergeben.
     
  2. Die Kosten für die Kanalsanierung in Höhe von 815.300,19 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.
     
  3. Die Durchführung erfolgt durch das Tiefbauamt    

27 Verlängerung der Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Aalen und Unterkochen

6623/011 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die bestehenden Verträge werden verlängert:
    •    Los 1 – Kläranlage Aalen mit der Firma Umweltdienste Bohn GmbH, Alsfeld Auftragssumme der Verlängerung: 1.193.808 €
    •    Los 2 – Kläranlage Unterkochen mit der GOA mbH, Schwäbisch Gmünd Auftragssumme der Verlängerung: 1.005.312 €
     
  2. Die Kosten gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Eigenbetrieb Abwasserentsorgung.

28 Änderung der Jagdpachtverhältnisse im gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Aalen Jagdbogen Aalen VI, Himmlingen

2123/002-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Verpachtung des Jagdbogens Aalen VI Himmlingen an Herrn Sebastian Sommer zu.

29 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

30 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 25.03.2023