Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 23. Mai 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Investitionskostenzuschuss für die Generalsanierung und den Anbau der Kita St. Franziskus

5018/030 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gewährung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von maximal 1.050.000 € für die Generalsanierung und den Anbau der Kita St. Franziskus der katholischen Gesamtkirchengemeinde Aalen wird zugestimmt.
  2. Zur Finanzierung werden 200.000 € aus dem Haushaltsrest der I500052 Kita St. Franziskus und 850.000 € aus der Verpflichtungsermächtigung der Investitionsnummer I660172 Renaturierung Kocher Aalen Süd herangezogen. Der Umschichtung der Verpflichtungsermächtigung wird zugestimmt.

3 Neubauprojekt Kita und Schule der Freien Waldorfschule Aalen e. V. im Hirschbachtal

Der Gemeinderat fasste bei vier Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

5019/005 - Entscheidung

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger einen Vertrag über den Betrieb und die Förderung der Kindertageseinrichtung durch die Stadt Aalen analog der Verträge mit anderen Trägern abzuschließen. 
  2. Der Träger Freie Waldorfschule Aalen e. V. erhält für den Neubau einer zweigruppigen Kita und einer eingruppigen Naturkita, gemäß dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 70 %, entsprechend maximal 886.200 €, aus den durch sonstigen öffentlichen Zuschüssen nicht gedeckten Kosten von rund 1.266.000 €.
  3. Die zusätzlich entstehenden drei Kita-Gruppen (10 U3-Plätze und 42 Ü3-Plätze) werden in die örtliche Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen.
  4. Betriebskosten, die zum ordentlichen Aufbau der Einrichtung erforderlich sind, werden bereits bis zu 3 Monate vor voraussichtlicher Inbetriebnahme anerkannt.
  5. a) Die Stadt Aalen übernimmt zur Finanzierung des Neubaus einer zweigruppigen Kita auf dem Flurstück 3216/1 im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft für einen Betrag von bis zu 272.470 €. Auf die Avalprovision wird verzichtet. 
    b) Die Stadtverwaltung wird beauftragt für die Übernahme dieser Ausfallbürgschaft die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 88 Abs. 2 GemO einzuholen.
    c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestellung von Grundpfandrechten auf dem relevanten Grundstück mit dem Verein zu vereinbaren.
  6. a) Die Stadt Aalen übernimmt zur Finanzierung der Errichtung eines Naturkindergartens auf dem Flurstück 3242 im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft für einen Betrag von bis zu 31.290 €. Auf die Avalprovision wird verzichtet.
    b) Die Stadtverwaltung wird beauftragt für die Übernahme dieser Ausfallbürgschaft die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 88 Abs. 2 GemO einzuholen.
    c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestellung von Grundpfandrechten auf dem relevanten Grundstück mit dem Verein zu vereinbaren.
  7. a) Die Stadt Aalen übernimmt zur Finanzierung der Schulbaumaßnahme im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft für einen Betrag von bis zu 392.800 €. Eine marktübliche Avalprovision wird erhoben.
    b) Die Stadtverwaltung wird beauftragt für die Übernahme dieser Ausfallbürgschaft die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 88 Abs. 2 GemO einzuholen.
    c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestellung von Grundpfandrechten auf dem relevanten Grundstück mit dem Verein zu vereinbaren.
  8. Die Stadt Aalen gewährt der Freien Waldorfschule Aalen e.V. für die Nutzung von städtischen Turnhallen und Schulküchen im Rahmen des lehrplanmäßigen Unterrichts ab dem Schuljahr 2019/20 einen zweckgebundenen Zuschuss von bis zu 10.000 € pro Jahr. Diese Regelung gilt für die Dauer von 15 Jahren.
  9. Die Beschlussfassung gilt vorbehaltlich einer Finanzierungszusage durch ein Kreditinstitut.

4 Grundsatzbeschluss zum Bau eines Kindergartens in Waldhausen Hochmeisterstraße 14

6519/008 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Am Standort der Grundschule Waldhausen, Hochmeisterstr.14 wird eine dreigruppige Kindertageseinrichtung entwickelt.
Für die Architektur und Bauweise wird als Grundlage die neue Kindertageseinrichtung bei der Schwarzfeldschule in Dewangen genutzt und gemeinsam ausgeschrieben. Die Umsetzung der jeweiligen Gewerke ist in einem circa 3-monatigen Abstand nach der Kita Dewangen geplant. 
Die Kindertageseinrichtung wird in die Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen.

5 Neubau Kindertagesstätte in Dewangen: - Baubeschluss-

6519/010 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über den Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Dewangen auf dem Grundstück nördlich der Schwarzfeldschule mit einem Kostenvolumen von 2,5 Mio. Euro
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das bestehende Planungsteam mit den Leistungsphasen 4 bis 9 HOAI weiter zu beauftragen.

6 Konzept: "Bildungs-Campus-Braunenberg" in Wasseralfingen

Hier: Vorentwurfsplanung auf Grundlage der Machbarkeitsstudie

6519/007 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Billigung der Vorentwurfsplanung Bildungshaus auf Basis der Machbarkeitsstudie 2 mit einem Kostenvolumen von 10,8 Mio. Euro.

Der Gemeinderat stimmt den Planungen des 1. Bauabschnitts (dreigruppige Kindertagesstätte + Teile des Ganztagsbereichs inklusive Mensa) mit einem Kostenvolumen von 5,33 Mio. € auf Grundlage der Vorentwurfsplanung zu. Der Beauftragung des Architekturbüros Gruber bis zur Leistungsphase 3 HOAI zur Vorbereitung des Baubeschluss wird zugestimmt. 

Die Verwaltung wird beauftragt bis zum Baubeschluss eine Empfehlung zur vorgezogenen Realisierung des 2. Bauabschnitts abzugeben.

7 Unterzeichnung der Resolution "2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung" des Deutschen Städtetages

6719/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Stadt unterzeichnet die Resolution des Deutschen Städtetages "2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
    

8 Beantragung einer kommunalrechtlichen Zusatzbezeichnung nach §5 Abs. 3GemO und Führen des Prädikats "Staatlich anerkannter Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb" auf der Ortstafel Aalen-Röthardt

8019/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Beantragung der kommunalrechtlichen Zusatzbezeichnung „Staatlich anerkannter Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb“ für den Ortsteil Aalen-Röthardt und der Führung dieser Bezeichnung auf den Ortstafeln nach der Verleihung wird zugestimmt.
  2. Die anfallenden Kosten sind seitens der Stadt Aalen zu tragen.
  3.  Das zuständige Fachamt wird beauftragt, die erforderlichen Umsetzungsschritte einzuleiten.     

9 Satzungsänderung über Sondernutzungen mit Fahrzeugen in der Fußgängerzone

3019/003 - Entscheidung

Die Beschlussfassung wurde zur Beratung in den KBFA zurückverwiesen.

Die Satzung über die Sondernutzungen mit Fahrzeugen in der Fußgängerzone der Stadt Aalen vom 19. Juni 1986, zuletzt geändert am 17. Dezember 2009, wird entsprechend der in der Anlage beigefügten Änderungssatzung angepasst.
 
Die Änderung der Satzung ist gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg öffentlich bekanntzumachen und dem Regierungspräsidium anzuzeigen.    

10 Neufestsetzung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen

2119/012 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Berechnung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Vermögens der Stadt Aalen und dessen Auswirkungen Kenntnis.
  2. Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen wird zum 1. Januar 2019 auf 4,98 % festgelegt. Der Zinssatz ist Grundlage für die Gebührenkalkulation bei der Stadt Aalen. 

11 Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP 2030) - Beschluss der Bauflächenkulisse

6119/004 - Entscheidung

Der TOP wurde vor Sitzungsbeginn von der Tagesordnung abgesetzt.    

12 Bebauungspläne

a)    "Galgenberg-Ost" in den Planbereichen 04-01, 04-02 und 04-04, Plan Nr. 04-04/2 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-04/2
- 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6119/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei sieben Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 09.04.2019, Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (09.04.2019), Stadtplanungsamt Aalen mit Umweltbericht (09.04.2019), Landschaftsplanung.Langenholt, Stuttgart), Anlage A, B und C werden gebilligt.

Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage D) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. öffentliche Auslegung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses (13.10.2016) im südwestlichen Bereich ab.

Durch den Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“ wird teilweise folgender Bebauungsplan aufgehoben soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Galgenberg-Ost“, Plan Nr. 04-04/2 überlagert wird: Bebauungsplan „Schlatäcker II“, Plan Nr. 05-02/4 (in Kraft: 05.04.2017). Die Überlagerung betrifft einen kleinen Bereich im Kreuzungsbereich der Ziegelstraße.

Der Aufstellungsbeschluss vom 12.04.2016 wird im südwestlichen Bereich aufgehoben, und zwar dort, wo sich der Anschlusspunkt an die Ziegelstraße geändert hat (s. Plananlage überholte Abgrenzung vom 12.04.2016 und Abgrenzungsplan vom 09.04.2019).

Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen; dies ist aufgrund der Plangebietsgröße und der Komplexität der Planung erforderlich.

Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.


b)    "Hochschulforum", im Planbereich 03-07, Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 03-07/7 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 03-07/7
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6119/008 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.

Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.02.2019; siehe Anlage B).

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 03-07/4 „Parkhaus Burren“ wird aufgehoben soweit er vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03-07/7 überlagert wird. 

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen. 
    
c)    1.    "Ecke Friedhofstraße und Bischof-Fischer-Straße" im Planbereich 03-01, Plan Nr. 03-01/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 03-01/3
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB

6119/011 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt. 
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 08.04.2019; siehe Anlage B).
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 08.04.2019, LK&P Ingenieure, Mutlangen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (08.04.2019, LK&P Ingenieure, Mutlangen, Anlage A und B) werden gebilligt. 
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 03-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 03-01/3 überlagert werden, aufgehoben:
  7. Baulinien v. 12.05.1893 aus Stadtbaublatt (SBB-1893-1004)
  8. Baulinien v. 16.09.1903 aus Stadtbaublatt (SBB-1903-3440)
  9. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Planungsverfahren keine hohe Komplexität aufweist. (Gründe sind unter anderem die geringe Plangebietsgröße und die geplante Nutzungsanpassung im vorhandenen Spektrum).
  10. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
  11. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung entsprechend anzupassen (siehe Anlage B, 84. Flächennutzungsplan-Änderung).   

d)    "Krautgarten/ Birkenmahd II" Plan Nr. 34-02/2 in Aalen-Ebnat sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 34-02/2
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6119/013 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 22.03. 2019 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
  2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
  3. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/ der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 34-02/2 überlagert werden:
    - Plan Nr. 34-02, „Hohenberger Weg“, genehmigt/ in Kraft seit 26.06.1969
    - Plan Nr. 34-01/2, „Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“, genehmigt/ in Kraft seit 27.02.2013 

e)    "Aufhebung Straßenfläche Röntgenstraße", im Planbereich 08-05, Plan Nr. 08-05/6 in Aalen-Weststadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften 
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6119/014 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 10.04.2019 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 08-05/6) werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 08-05/6) überlagert werden: 

  • Bebauungsplan „südlich der Robert-Bosch-Straße und westlich der Osterbucher Steige“, Plan Nr. 08-05 vom 16.09.1974, in Kraft seit 04.01.1975
  • Bebauungsplan „2. Änderung des Bebauungsplanes südlich der Robert-Bosch-Straße und westlich der Osterbucher Steige im Bereich der Siemensstraße und im östlichen Teil der Röntgenstraße – Gewerbegebiet Froschkrägel“, Plan Nr. 08-05/3 vom 15.01.1998/ 15.06.1998, in Kraft seit 05.08.1998
  • Bebauungsplan „Änderung der Bebauungspläne 08-05, 08-05/3 und 08-05/4 im Bereich Röntgenstraße-Ost“, Plan Nr. 08-05/5 vom 30.09.2008/16.03.2009, in Kraft seit 20.05.2009


f)    "Weilerstraße westl. Rombach u. östl. Im Heimatwinkel", Planbereich 09-04 u. 09-03, Aalen-Weststadt, Plan Nr. 09-04/1 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für B-Plangebiet Plan Nr. 09-04/1 u. Änderung Flächennutzungsplan VG Aalen-Essingen-Hüttlingen, Bereich "Weilerstraße / Rombach" in Aalen-Weststadt (75.  FNP-Änderung)
- Prüfung abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB 
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO 

- Feststellungsbeschluss zur 75. FNP-Änderung

6119/016 - Vorberatung

Der Gemeinderat fasste bei fünf Enthaltungen und acht Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 10.04.2019 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
  2. Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).
  3. Durch diesen Bebauungsplan wird folgender Bebauungsplan aufgehoben, soweit er vom Geltungsbereich des B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 09-04/1 überlagert wird: 
    - Bebauungsplan „Südlich der Gartenstraße III“, Plan Nr. 02-03 (in Kraft: 21.05.1966).
  4. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage E) zum B-Plan-Verfahren „Weilerstraße westlich Rombach und östlich Im Heimatwinkel“ sind der o.g. Planfassung zugrunde gelegt.
  5. Die 75. FNP-Änderung im Bereich „Weilerstraße / Rombach“ (Stadtplanungsamt Aalen, 12.12.2018), wird festgestellt (Anlage D).
  6. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

13 Baubeschlüsse

a)    zur Kanal- und Straßensanierung Oberkochener Straße / Häfnerstraße in Aalen-Ebnat

6619/013 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Erweiterung der Kanäle und der Wiederherstellung der Straßen, entsprechend den beigefügten Plänen und der unten aufgeführten Erläuterung, wird zugestimmt.
  2. Die Kosten in Höhe von ca. 1.200.000 € brutto  für die Erneuerung des Kanals gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung.
  3. Die Kosten Höhe von ca. 570.000 € brutto für den Straßenbau (1. und 2. Bauabschnitt) gehen zu Lasten des Finanzhaushalts unter der Investitionsnummer I660156 - Häfnerstraße Ebnat - 

b)    zur Erschließung des Baugebiets "Krautgarten-Birkenmahd", 2. Bauabschnitt in Aalen-Ebnat

6619/016 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Erschließung des Baugebiets "Krautgarten-Birkenmahd", 2.Bauabschnitt in Aalen-Ebnat wird entsprechend der Planung des Ing. Büros LK&P, Mutlangen vom  April 2019 zugestimmt.
  2. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
  3. Die Ausschreibung ist im September 2019 vorgesehen.

14 Änderung der Hauptsatzung

1019/006
1019/006-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mit 27 Ja-Stimmen und zehn Nein-Stimmen sowie vier Enthaltungen den folgenden Beschluss:

Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen am 23.05.2019 die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.07.2014, zuletzt geändert am 27.09.2018.

15 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH einschließlich Konzeptvorstellung AAccelerator und Änderung Gesellschafterstruktur der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

0219/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat der Stadt Aalen stimmt der neuen Gesellschafterstruktur der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH und damit dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch den Ostalbkreis sowie der Reduzierung der Gesellschaftsanteile der Hochschule Aalen zu.

Der zur Verfügung Stellung des AAccelerator (ehem. IHK-Bildungszentrum Aalen) durch den Eigentümer Ostalbkreis in die Start Up-Gesamtkonzeption und Vermietung an die Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH (analog Vermietung Innovationszentrum Aalen von Eigentümer Stadt Aalen an die Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH) wird zugestimmt.

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziff. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH der erforderlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrags (siehe Anlage) zuzustimmen.

16 Kombibad Hirschbach

a)    Vorstellung des Siegerentwurfs nach dem VgV-Verfahren   

mündl. Bericht

b)    Vergabe der Planungsleistungen für die Objekt- und Freiraumplanung

8119/009 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen für die Objekt- und Freiraumplanung für den Neubau des Kombibads Hirschbach an das Büro 4a Architekten GmbH aus Stuttgart mit Adler & Olesch Landschaftsarchitekten aus Mainz auf Grundlage des Ergebnisses des VgV-Verfahrens, mit einer Gesamtauftragssumme von 2.546.999,73 € netto inklusive Nebenkosten, zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.
  2. Die Entscheidung des Gemeinderates gilt als Weisungsbeschluss an den Vertreter der Stadt Aalen in der Gesellschaftsversammlung und damit an die Geschäftsführung der Stadtwerke Aalen GmbH, sowie als Weisung an die Vertreter der Stadt Aalen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen GmbH gemäß § 104 Abs. 1 GemO für Baden-Württemberg. Ergänzend sollen Optionen zur Einhaltung des Kostendeckels von 35 Mio. € netto (indexiert) sowie zur Finanzierung zusätzlicher Investitionsmittel zu erarbeitet werden.    

17 Vergaben

a)    der Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets "Nördlich der Simmisweiler Straße" in Aalen-Waldhausen

6619/015 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Traub, Ebnat zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 15.04.2019 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 707.716,49 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 280.650,55 € erfolgt über die Investitionsnummer I660161.
  3. Die Kosten für die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen in Höhe von 427.065,94 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.

     
b)    der Bauarbeiten - Sanierung Schulhof Schubart-Gymnasium

6719/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Landschaftsbauarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Firma Hötzsch Landschaftsbau GmbH, Herbrechtingen mit einer vorläufigen Auftragssumme von 538.370,96 € vergeben. Der Auftrag umfasst die Bauabschnitte 1 und 2.
  2. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Neugestaltung Schulhof Schubart-Gymnasium (Bauabschnitte 1-3) belaufen sich auf ca. 799.000 € inkl. Nebenkosten. Für die Maßnahme wurden gemäß Baubeschluss bislang Mittel in Höhe von 731.000 € zur Verfügung gestellt. Die Kostensteigerung ist zum einen auf die Ergänzung der Planung um eine Behindertenrampe als barrierefreier Zugang zum Pausenhof bzw. zum Neubau Fachklassentrakt zurückzuführen. Zum anderen auf die konjunkturbedingte Preissteigerung bei den Angeboten. Der Bauabschnitt 3 (Treppen zur Rombacher Straße) wird 2020 umgesetzt.
  3.  Im Haushalt 2020 stehen inklusive eines Haushaltrestes aus 2019 bei der Inves-titionsnummer I650048 (Außenanlagen Schulen) ca. 1.045.000 € zur Verfügung. 

Der in den Punkten 2. und 3. dargestellten Finanzierung wird zugestimmt.    

18 Änderung des Jagdpachtverhältnisses im gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Aalen Jagdbogen III Rohrwang und Jagdbogen V Unterrombach-Süd

2119/014 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Frau Margitta Gramlich-Bommersbach und Herr Andreas Dörflinger werden als Mitpächter in das laufende Jagdpachtverhältnis zwischen der Stadt Aalen und Herrn Kurt Gramlich aufgenommen.
Herr Steffen Kreikemeier wird als Mitpächter in das laufende Jagdpachtverhältnis zwischen der Stadt Aalen und Herrn Jochen Wörner aufgenommen.  

19 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 29.05.2019