Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 25. Mai 2023

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

2 Nachrücken in den Gemeinderat für den verstorbenen Stadtrat Emil Pöltl

1023/006-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

  1. Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat durch Herrn Thomas Maier liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. 6 GemO vor. GR 20.04.2023: Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen beschlossen.
     
  2. Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadträtin durch Frau Cornelia Winter  liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO vor.
     
  3. Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadträtin durch Frau Gudrun Gläser liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. 6 GemO vor.
     
  4. Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat durch Herrn Helmut Röther liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. 6 GemO vor.
     
  5. Es wird festgestellt, dass Herr Andreas Lachnit die Wählbarkeit für den Gemeinderat der Stadt Aalen (§ 28 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO) vom Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Aalen ausgeschlossen ist.
     
  6. Herr Lachnit rückt in den Ausgleichssitz von Stadtrat Pöltl nach und wird in der Sitzung des Gemeinderats am 20.04.2023 verpflichtet.

3 Neubesetzung von Gremien aufgrund des Nachrückens für den verstorbenen Stadtrat Emil Pöltl

1023/007 - Entscheidung

Folgende Gremien werden im Wege der Einigung entsprechend der Anlage neu besetzt:

  • Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss  (KBFA)
  • Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik (AUST)
  • Betriebsausschuss der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
  • Gemeinsamer Ausschuss Verwaltungsgemeinschaft
  • Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH    

4 Wahl von zwei Stellvertreter*innen des Ortsvorstehers der Ortschaft Aalen-Waldhausen

1023/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

Gemäß § 71 Abs. 1 GemO werden

  • Frau Gabriele Ceferino Concepcion zur 1. Stellvertreterin und
  • Herr Harald Drabek zum 2. Stellvertreter

des Ortsvorstehers der Ortschaft Aalen-Waldhausen gewählt.

5 Haushaltsübertragungen Übertragung von Ansätzen 2022 in das Folgejahr 2023

2123/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1.  Aufgrund von § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) werden die im Einzelnen aus der Anlage 1 und 2 ersichtlichen Haushaltsüberträge vom Haushaltsjahr 2022 in das Folgejahr festgestellt:
    a)      aufgrund von § 21 Abs. 1 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 7.532.317,32 €.
    b)      aufgrund von § 21 Abs. 2 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen eines Budgets im Ergebnishaushalt in Höhe von 435.000,00 €.
     
  2. Mit der zweckgebundenen Verwendung der Haushaltsüberträge im Haushalt 2023 erklärt sich der Gemeinderat einverstanden.
     
  3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Haushaltsüberträge durch noch eingehende Zuweisungen und Zuschüsse und die vollständige Verwendung der Liquiditätsreserve erfolgt.
     
  4. Für den nicht verwendeten Anteil von Spenden im Haushalt 2022 werden im Rahmen des Jahresabschlusses Passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 63.136,25 € gebildet. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Verwendung der „übertragenen“ Spenden, die im Einzelnen aus der Anlage 3 ersichtlich sind, im Haushalt 2023 einverstanden.

6 Einvernehmen zur Abgrenzung der Geschäftskreise der Beigeordneten und Information über Änderungen des Organigramms

0123/009 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Zur Abgrenzung der Geschäftskreise der Beigeordneten ab 01.02.2024 entsprechend der Anlage 1 wird das Einvernehmen gemäß § 44 Abs. 1 GemO erteilt.
     
  2. Die Änderungen des Organigramms werden zur Kenntnis genommen.

7 Greutschule Neubau Ganztagesbetreuung - Vergabe Objektplanung

6523/011 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis des VgV-Verfahrens für die Objektplanungsleistungen zur Herstellung eines Neubaus für den Ganztagesbereich an der Greutschule zur Kenntnis.
     
  2. Das Büro Leupold Brown Goldbach Architekten, München wird mit der Objektplanung beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

8 Karl-Kessler-Schule Wasseralfingen: Baubeschluss für vorbereitende Maßnahmen sowie Weiterbeauftragung des bestehenden Planungsteams

6522/037-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über die vorbereitenden Maßnahmen: Erstellung der Pausenhofzufahrt und des Interims-Pausenhofs mit einem Kostenvolumen von 450.000 €.
     
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das bestehende Planungsteam mit den Leistungsphasen 4-6 HOAI für den Neubau und die Sanierung des Gebäudeteils B mit einem Kostenvolumen von 1,51 Mio. € zu beauftragen (siehe Anlage 3, Honorare Fachplaner).

9 Umbau des bestehenden Flachdachbaus zur 3-gruppigen Kindertagesstätte Fachsenfeld - Vergabe: Heizung, Sanitär und Elektro

6523/014 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Vergabe der Sanitär- und Heizungsarbeiten an die Firma Benkelmann GmbH, Westhausen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 21.04.2023 mit einer Auftragssumme von 234.788,48 € inkl. 19 % MwSt.
     
  2. Die Elektroarbeiten werden an die Firma Heldele Aalen GmbH, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 25.04.2023 für Elektroarbeiten mit einer Auftragssumme von 379.172,38 € inkl. 19% MwSt vergeben.

10 Neubau Kindertagesstätte KiBiZ Dewangen: Schlussbericht, Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben sowie Beschluss zur Installation einer Photovoltaik-Anlage

6522/034 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Kenntnisnahme des aktuellen Schlussberichts
     
  2. Genehmigung der Gesamtkosten in Höhe von 3.527.300 € brutto.
     
  3. Baubeschluss für die Installation einer PV-Anlage auf den dafür geeigneten Dachflächen mit einer Anlagengröße von 52 kWp und einem Kostenvolumen von 110.000 €.

11 Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) nach § 49 SGB III an der Hermann-Hesse-Schule (SBBZ) und der Weitbrechtschule (SBBZ) Aalen

4023/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Stadt Aalen übernimmt 50 % der Kosten für die Berufsein-stiegsbegleitung (BerEb) nach § 49 SGB III für Schülerinnen und Schüler der Vorabschlussklassen (Klasse 8) an der Her-mann-Hesse-Schule (SBBZ) und der Weitbrechtschule (SBBZ) Aalen für die Dauer von 30 Monaten in den nächsten 5 Jahren ab dem Schuljahr 2023/2024 als Freiwilligkeitsleistung.

Die Kohortengröße (Gruppengröße) wird bei jeweils 5 Schüle-rinnen und Schüler (SuS) an beiden Schulen für die nächsten 5 Jahre beibehalten. Die jährliche Kostenbeteiligung der Stadt beträgt 51.600,- € und in Summe für 5 Jahre 258.000.- €.

Die Stadt Aalen wird bei der Landesregierung die Fortsetzung des Programmes BerEb bzw. die Unterstützung der Berufsein-stiegsbegleitung einfordern.

12 Fortführung der Trägerschaft des Kindergartens Sonnenhaus durch die Evangelische Kirchengemeinde Aalen nach Rücknahme der Teilkündigung des Kindergartenvertrages durch die Evangelischen Kirchengemeinde Aalen und damit Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.09.2022

5023/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Rücknahme der Teilkündigung des Kindergartenvertrages durch die Evangelische Kirchengemeinde Aalen mit dem Schreiben vom 28.12.2022 in Bezug auf den Kindergarten Sonnenhaus zur Kenntnis.
     
  2. Der Gemeinderatsbeschlusses unter Sitzungsvorlage 5022/016 vom 29.09.2022 zur „Kita-Entwicklung Quartier 02 Hüttfeld“ wird aufgrund der Rücknahme der Kündigung aufgehoben.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen mit der Evangelischen Kirchengemeinde Aalen bezüglich des Neubaus und der Trägerschaft der Kita auf dem Areal Markuskirche unter Zugrundelegung der neuen Förder- und Finanzierungsgrundsätze fortzuführen und dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage für einen Grundsatzbeschluss bis Ende des Jahres 2023 vorzulegen.

13 Beauftragung von vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebiets Stadtmitte/Wilhelm-Merz-Straße

6723/011 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Der Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen zur Überprüfung der Erweiterungsmöglichkeit des Sanierungsgebiets Stadtmitte/Wilhelm-Merz-Straße wird im vorgeschlagenen Umfang zugestimmt.
     
  2. Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wird die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH über eine Auftragserweiterung des bereits bestehenden Beratungsvertrags beauftragt.

14 Wiederherstellung Gaulbad und Begrünung Stuttgarter Straße Billigung der Vorentwurfsplanung

6723/012 - Information

Kenntnisnahme des Sachstandberichts

15 Neubau Feuerwehrhaus Unterkochen: Vergabe der Heizungs-, Lüftungs- Sanitär-und Elektroarbeiten sowie der MSR-Technikarbeiten

6523/013 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste den folgenden Beschluss:

  1. Vergabe der Heizungsarbeiten an die Firma Bernd Müllmaier, Aalen-Ebnat zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 04.04.2023 mit einer Auftragssumme von 288.199,23 € inkl. 19 % MwSt.
     
  2. Vergabe der Lüftungsarbeiten an die Firma ESW Luft- und Klimatechnik GmbH, Ellwangen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 04.04.2023 mit einer Auftragssumme von 301.518,17 € inkl. 19 % MwSt.
     
  3. Vergabe der Sanitärarbeiten an die Firma Bernd Müllmaier, Aalen-Ebnat zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 04.04.2023 mit einer Auftragssumme von 358.631,01 € inkl. 19 % MwSt.
     
  4. Vergabe der Elektroarbeiten an die Firma Schuller Elektrotechnik SEA, Steinheim zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 23.03.2023 mit einer Auftragssumme von 522.981,33 € inkl. 19 % MwSt.
     
  5. Vergabe der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR)  an die Firma SE Ge-bäudeautomation AG, Urbach zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 03.04.2023 mit einer Auftragssumme von 61.590,35 € inkl. 19 % MwSt.

16 Rathaus Aalen - Betonfassadensanierung 2. BA - Vergabe von Gerüst- und Betonsanierungsarbeiten

6523/015 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Es werden folgende Gewerke vergeben:

  1. Die Gerüstarbeiten an die Firma Wolfgang Fuchs GmbH, 74424 Bühlertann zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 24.04.2023 mit einer Auftragssumme von 204.912,05 € inkl. 19 % MwSt. 
     
  2. Die Betonsanierung an die Firma Gebrüder Hörner Bauschutztechnik, 73525 Schwäbisch Gmünd zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 24.04.2023 mit einer Auftragssumme von 477.243,98 € inkl. 19 % MwSt.

17 Vergabe der Arbeiten zum Bau eines Kreisverkehrs in der Galgenbergstraße in Aalen

6623/017 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Bortolazzi, Bopfingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 17.04.2023 mit einer vorläufigen Auftragssumme von  1.186.777,46 € vergeben.
     
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 1.109.171,90 € erfolgt über die Investitionsnummer I660184.
     
  3. Die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen in Höhe von 77.605,56 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.

18 Bebauungsplan "Steine" im Planbereich 69-01, Plan Nr. 69-01/3 in Aalen Fachsenfeld sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 69-01/3 sowie die 112. FNP-Änderung "Steine" - Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 BauGB

6122/036 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich den folgenden Beschluss:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 15.09.2022; siehe Anlage B).
     
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
     
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 69-01/3 und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben:
    -    Bebauungsplan „Wohnbebauung westl. In der Steine“ Plan Nr. 69-01/2, in Kraft seit 17.01.2018
     
  5. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Bereich Steine im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (112. FNP-Änderung)
     
  6. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Stadt Aalen im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

19 Bebauungsplan "Ecke Erwin-Rommel-Straße und Ruland-Ayßlinger-Weg" im Planbereich 02-04, Plan Nr. 02-04/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 02-04/3 - 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB

6123/008 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil und Legende vom 23.03.2023, Büro LKP, Mutlangen/Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen/Stadtplanungsamt, Aalen) und der Begründung (23.03.2023, Büro LKP, Mutlangen) Anlage A,B und D werden gebilligt.
     
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage C) sind Grundlage für die o.g. Planfassung für die 1. Auslegung.
     
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
     
  4. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
     
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-04/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben:
    -    Erwin-Rommel-Straße, Plan-Nr. II-04/1, in Kraft seit 30.01.1961
     
  6. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (110. FNP-Änderung).
     
  7. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen.
     
  8. Es ist bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

20 Sachstandsbericht und Baubeschluss zur Parkleitbeschilderung InKoMo

6623/016 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich den folgenden Beschluss:

  1. Der Sachstand zum Projekt InKoMo wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Der Umsetzung des smarten Parkleitsystems wird zugestimmt.
     
  3. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 1.160.000 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

21 Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats hier: Neuregelung der Redezeit

0123/008 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:

Die Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Aalen wird entsprechend der Anlage 2 geändert.

22 Tätigkeitsbericht des Geschäftsführers des Innovationszentrums

0223/004 - Kenntnisnahme

Der Bericht des Innovationsmanagers wird zur Kenntnis genommen.

23 Zustimmung zur Änderung der Bezeichnung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH und zur Änderung des Gesellschaftsvertrages

2123/012 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Bezeichnung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft und der damit verbundenen Änderung des Gesellschaftsvertrages zu.

24 Ortswart für den Teilort Neßlau - Entlassung von Herrn Ortswart Eugen Schwartz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis und Bestellung von Herrn Ulrich Schwartz zur ehrenamtlichen Tätigkeit

1023/009 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Herr Ortswart Eugen Schwartz, Am Nesselbach 4, 73434 Aalen wird auf seinen Antrag vom 27.02.2023 gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG i.V.m. § 31 LBG zum 30.06.2023 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
     
  2. Mit Wirkung vom 01.07.2023 wird Herr Ulrich Schwartz, Am Nesselbach 4, 73434 Aalen gem. § 15 Abs. 2 GemO i.V.m. § 9 Abs. 4 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Aalen zum Ortswart für den Teilort Neßlau bestellt.

25 Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen

2123/011 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Berechnung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Vermögens der Stadt Aalen und dessen Auswirkungen Kenntnis.
     
  2. Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen wird zum 01. Januar 2023 auf 2,21 % festgelegt. Der Zinssatz ist auch Grundlage für die Gebührenkalkulation bei der Stadt Aalen.

26 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG

2123/014 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG

a)    dem Prüfungsbericht 2022 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022,

b)    der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit den Kapitalverlustkonten der Gesellschafter,

c)    der Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats und

d)    der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023

zuzustimmen.

27 Freiwillige Feuerwehr Aalen - Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 KatS für die Abteilung Dewangen.

3023/013 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss vergibt den Auftrag zur Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 KatS für die Freiwillige Feuerwehr Aalen, Abteilung Dewangen mit 449,33 Wertungspunkten zum Preis von 476.714 € an Rosenbauer Deutschland GmbH, 14943 Luckenwalde, als den wirtschaftlichsten Bieter.
     
  2. Der Gemeinderat genehmigt die finanziellen Auswirkungen wie unten dargestellt.

28 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

29 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 27.05.2023