Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 25. November 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

2 Haushaltsplan 2022 und mittelfristige Finanzplanung hier: Einbringung des Haushaltsplanentwurfs

Einbringung

3 Neubesetzung von Gremien

1021/027-3 - Entscheidung

Der Gemeinderat kam zu keiner Einigung und verwies den Tagesordnungspunkt zurück zur Beratung an den  Ältestenrat:

  1. Folgende Gremien werden neu besetzt:
  • Betriebsausschuss der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasser
  • Gemeinsamer Ausschuss Verwaltungsgemeinschaft
  • Ausschuss für Integration
  • Aufsichtsrat Stadtwerke Aalen GmbH
  • Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH
  • Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch
  • Wasserverband Kocher-Lein
  • Zweckverband Abwasserklärwerk Niederalfingen
  • Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang
  • Zweckverband Landeswasserversorgung
  • Zweckverband Rombachgruppe
  • Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung
  • Stiftungsrat für die Stiftung "Jugendwerk Aalen"

Variante 1 (Zustimmung aller anwesenden Stimmberechtigten notwendig):

  1. Für die Zuteilung des 11. Sitzes beim Ausschuss für Integration und beim Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH wird jeweils ein Losentscheid zwischen den Gruppierungen DIE LINKE, FDP/FW und Zählgemeinschaft Birkhold/Traub durchgeführt.
  2. Die Neubesetzung der Gremien erfolgt jeweils im Wege der Einigung entsprechend der Anlage 1, beim Ausschuss für Integration und beim Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dabei das Ergebnis des Losentscheids berücksichtigt.

Falls Variante 1 nicht beschlossen wird:

  1. Die Mitglieder des Gemeinderats im Ausschuss für Integration werden nach dem Verfahren des § 40 Abs. 2 GemO gewählt. Die nicht gewählten BewerberInnen sind StellvertreterInnen ihres Wahlvorschlags in der Reihenfolge, in der sie im Wahlvorschlag aufgeführt sind.
  2. Die Mitglieder des Gemeinderats im Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH werden nach dem Verfahren des § 40 Abs. 2 GemO gewählt.
  3. Die Neubesetzung der übrigen Gremien erfolgt jeweils im Wege der Einigung entsprechend der Anlage 1.

4 Einrichtung eines Ortschaftsrats für Unterrombach-Hofherrnweiler

1021/041 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem im Sachverhalt vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.

5 Einwohnerantrag "Schüler-Schutzpaket für Aalen"

6521/024 - 6521/024-1 - 6521/024-2 - Entscheidung

Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat befasst sich gemäß § 20b Abs. 3 Satz 2 GemO mit dem Einwohnerantrag „Schüler-Schutzpaket für Aalen“

  1. Alle nicht optimal belüftbaren Klassenzimmer und Betreuungsräume der Aalener Grundschulen werden mit fest installierten RLT-Anlagen ausgestattet, sofern für diese Anlagen eine Förderung bewilligt wird.
    1. Geschätzte Anschaffungskosten gesamt: 3.480.000,- €
    2. Abzgl. möglicher Förderung (80%): 2.784.000,- €
    3. Eigenmittel der Stadt: 696.000,- €
      Der Einbau dieser Anlagen wird entsprechend der personellen Kapazitäten in den Jahren 2022 ff. ausgeführt.
  2. Für Einbau, Betrieb und Wartung ist eine zusätzliche Stelle in der Gebäudetechnik (Versorgungstechniker/HLS-Ingenieur/Techniker/Meister) notwendig. Im Stellenplan 2022 ist eine solche Stelle dauerhaft zu schaffen.
  3. Bei Sanierungen und Neubauten von Schul- und Kita-Gebäuden sind künftig fest installierte RLT-Anlagen vorzusehen.
  4. Alle nicht optimal belüftbaren Klassen-, Fach- und Betreuungsräume der Klassenstufen 1-6 an den Aalener Schulen werden mit mobilen Raumluftfiltergeräten ausgestattet. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Ausschreibung schnellstmöglich in die Wege zu leiten und eine Bedarfsanmeldung zur Förderung der mobilen Raumluftfiltergeräte beim Kultusministerium Baden-Württemberg einzureichen.
    1. Geschätzte Anschaffungskosten gesamt: 689.500,- €
    2. Abzgl. möglicher Förderung (50%): 344.750,- €
    3. Eigenmittel der Stadt: 344.750,- €
      Hinzu kommen weitere nicht förderfähige Kosten für Transport, Montage und Inbetriebnahme in Höhe von ca. 35.500,- €.
  5. Die erforderlichen Finanzmittel sind in den Haushaltsplänen 2022 ff. bereit zu stellen.

6 Bebauungsplan "Wohnen am Tannenwäldle" in den Planbereichen 04-01 und 04-04 im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 04-04/3 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet 04-04/3 - Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 BauGB

6121/030 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.10.2021; siehe Anlage B).
  3. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“; Plan Nr. 04-04/ 2 vom 05.05.2021 wird aufgehoben, sobald der Bebauungsplan „Wohnen am Tannenwäldle“, Plan Nr. 04-04/3 rechtskräftig wird.
  4. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. (Für den rechtskräftigen Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“ wurde ein Umweltbericht erstellt, dieser wird für den Bebauungsplan „Wohnen am Tannenwäldle“ aktualisiert.)

7 Baubeschluss zum Aufbau einer smarten Fußwegebeleuchtung vom Baugebiet "Wohnen am Tannenwäldle" bis zum Kombibad in Aalen

6621/032 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Herstellung der Beleuchtung des Fußweges mit Bewegungssensorik zwischen dem Baugebiet “Wohnen am Tannenwäldle“ und dem Kombibad wird zugestimmt.
  2. Die ermittelten Kosten betragen rund 119.000 € (brutto). Die Arbeiten werden an die Stadtwerke Aalen vergeben.
  3. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

8 Erlass einer Vorkaufssatzung für das Gebiet "Gewerbepark Aalen-Ebnat/A7", Plan Nr. 34-01/1 in Aalen-Ebnat, Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB

6121/031 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Stadt Aalen beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht (Satzungsbeschluss) nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
  2. Die betroffenen Flurstücke sind in der Satzung aufgeführt. Das Satzungsgebiet in Aalen-Ebnat ist zeichnerisch in der Anlage B abgegrenzt.
  3. Die Stadt Aalen strebt eine gewerbliche Entwicklung im Bereich „Gewerbepark Aalen-Ebnat/A7“ an. Hierzu wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet (s. SV 6121/005).

9 Erlass einer Vorkaufssatzung für das Gebiet "Hofherrnstraße / Wellandstraße" in Aalen-Unterrombach, Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB

6121/032 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Stadt Aalen beschließt die in Anlage A beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht (Satzungsbeschluss) nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
  2. Die betroffenen Flurstücke sind in der Satzung aufgeführt. Das Satzungsgebiet in Aalen-Unterrombach ist zeichnerisch in der Anlage B abgegrenzt.
  3. Die Stadt Aalen strebt an, das Umfeld des Kreuzungsbereichs Hofherrnstraße, Steinertgasse sowie den angrenzenden Bereich zwischen Wellandstraße und Rombach mit den Schwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Freiraum zu entwickeln (s. „Städtebauliches Entwicklungskonzept Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Freiraum Hofherrnstraße /Wellandstraße“, Anlage D).

10 Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Flst. 817 (Bertha-von-Suttner-Weg) Gemarkung Aalen

6021/041 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Stadt Aalen bestellt zugunsten des Aufwind e.V., Kettelerstraße 9, 73431 Aalen, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Wilhelm Schiele an dem Grundstück Flst. 817, Gemarkung Aalen ein Erbbaurecht.
  2. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags beläuft sich auf 50 Jahre, beginnend mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch.
  3. Der Erbbauzins wird auf jährlich 4.910,50 € festgelegt.
  4. Die Kosten des Vertrags sowie seines Vollzugs trägt der Erbbauberechtigte.

11 Überplanmäßige Ersatzbeschaffung eines Kommunalgeräteträgers für den Straßenwinterdienst

6821/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung eines Kommunalgeräteträgers, der auch zum Einsatz im Straßenwinterdienst geeignet ist, für den Bau- und Grünflächenbetrieb zu. Der Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugs wird der Fa. Wolfgang Widenmeyer, Nordheim für das Fahrzeug Reform Muli T10X zum Preis von 140.573,75 € erteilt

12 Berichtigung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats vom 22.07.2021 zum Tagesordnungspunkt "Gründung des Eigenbetriebs aalen.kultur&event zum 01.01.2022"

1021/046 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Berichtigung der Niederschrift zum Tagesordnungspunkt „Gründung des Eigenbetriebs aalen.kultur&event zum 01.01.2022“ wie im Sachverhalt dargestellt zu.

13 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aalen hier: Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb "aalen.kultur&event"

1021/042 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aalen vom 15. Juli 2014, zuletzt geändert am 13. Januar 2021.

14 Entgeltordnung aalen.kultur&event

4821/002 - 4821/002-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei neun Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den folgenden Beschluss:
Für die von aalen.kultur&event betriebenen Veranstaltungsstätten (Stadthalle und Veranstaltungssaal im KulturBahnhof) wird vorbehaltlich einer positiven Entscheidung der Finanzbehörde im Rahmen einer verbindlichen Auskunft die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung beschlossen. Die Entgeltordnung tritt unter diesem Vorbehalt zum 01.01.2022 in Kraft.

15 Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2022

8121/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird mit folgenden Summen festgestellt:
  2. Erfolgsplan
    Erträge 11.155.000,00 €
    Aufwendungen 11.127.000,00 €
    Jahresgewinn 28.000,00 €
    Vermögensplan:
    Einnahmen 11.215.000,00 €
    Ausgaben 11.215.000,00 €
  3. Die im Vermögensplan 2022 vorgesehene Kreditaufnahme mit 7.000.000,00 € wird genehmigt.
  4. Der Liquiditätsplan einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2021-2025 wird genehmigt.
  5. Die Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionsvorhaben des Jahres 2022 in Höhe von 7.275.00,00 € werden genehmigt.
  6. Die Kassenkreditermächtigung für das Wirtschaftsjahr 2022 wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.
  7. Die Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung werden mit der Durchführung des Wirtschaftsplans beauftragt.

16 Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung); Abwassergebührenvorauskalkulation für das Jahr 2022

8121/025 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Zum 01.01.2022 wird die Schmutzwassergebühr auf 1,46 € pro m³ Abwasser festgesetzt
  2. Die Niederschlagswassergebühr wird zum 01.01.2022 auf 0,58 € pro m² versiegelter Fläche und Jahr festgesetzt.
  3. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 25.11.2021 wird beschlossen.
  4.  Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung anzuzeigen.

17 Festsetzung der Besoldung des Oberbürgermeisters und weitere Regelungen

1021/031 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Oberbürgermeister Frederick Brütting wird gemäß des Gesetzes über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten des Landes Baden-Württemberg nach sachgerechter Bewertung mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in die Besoldungsgruppe B 8 eingewiesen.
  2. Oberbürgermeister Frederick Brütting erhält eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 13,5 % des festgelegten Grundgehaltes.
  3. Der Oberbürgermeister darf das zur Verfügung gestellte Dienstfahrzeug für Privatfahrten nutzen. Für jegliche Privatfahrten innerhalb des Stadtgebietes von Aalen wird kein Nutzungsentgelt erhoben. Für Privatfahrten außerhalb des Stadtgebietes hat der Oberbürgermeister ein entsprechendes Nutzungsentgelt in Anlehnung an den höchsten Kilometersatz nach dem Landesreisekostengesetz an die Stadt Aalen zu entrichten, derzeit 0,35 €/km.
  4. Für Privatfahrten steht ein/e Fahrer*in nicht zur Verfügung.
  5. Der Oberbürgermeister darf das zur Verfügung gestellte Diensthandy sowie elektronische Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Tablet…) für Privatzwecke nutzen. Für die anfallenden Gesprächsgebühren wird monatlich eine Pauschale an die Stadt Aalen bezahlt. Die Pauschale wird jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
  6. Für den Wohnungsumzug wird eine umzugskostenrechtliche Erstattungszusage bis max. 10.000 Euro erteilt.

18 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

19 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 27.11.2021