Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 29. September 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

2 Energieeinsparmaßnahmen im Bäderbereich

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hallenbad und Lehrschwimmbecken Ebnat, einschließlich der Schließung der Sauna im Hallenbad, werden bei einer Enthal-tung beschlossen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Limes-Thermen für den öffentlichen Badebetrieb zu schließen und stattdessen einen Gesundheitsbetrieb mit Physiotherapie und offenem Therapiebecken durchzuführen, wird bei 12 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

3 Eingruppierung der städtischen Reinigungskräfte

1022/017 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Eingruppierung der städtischen Reinigungskräfte erfolgt ab 1. Oktober 2022 im Rahmen einer Freiwilligkeitsleistung generell in Entgeltgruppe 2 TVÖD.

4 Kita-Entwicklung Quartier 02 Hüttfeld

- Teilkündigung des Kindergartenvertrags durch die Evangelische Kirchengemeinde Aalen in Bezug auf den Kindergarten Sonnenhaus zum 31.08.2023
- Betriebsübergang des "Kindergarten Sonnenhaus" von der evangelischen Kirchengemeinde Aalen zur Stadt Aalen ab 01.09.2023
- Einrichtung einer "Starter-Kita" für die Kita Marie Curie (Kita Waldcampus) im bisherigen Kindergarten Sonnenhaus

5022/016 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Teilkündigung des Kindergartenvertrags durch die Evangelische Kirchengemeinde Aalen mit Schreiben vom 28.07.2022 in Bezug auf den Kindergarten Sonnenhaus zur Kenntnis.
  2. Dem Betriebsübergang des „Kindergartens Sonnenhaus“ zur Stadt Aalen zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten.
  3. Die Kita wird als „Starter-Kita“ für die Kita Marie Curie (Kita Waldcampus) in Trägerschaft der Stadt Aalen geführt. Der Kita-Betrieb auf dem Areal Sonnenhaus / Markuskirche endet mit Umzug der Kita auf den Waldcampus.
  4. Spätestens in der ersten Jahreshälfte 2024 wird dem Gemeinderat ein Konzept über die Trägerschaft und den Betrieb der neu entstehenden Kita auf dem Areal Markuskirche vorgelegt. Ein Betriebsstart der neuen dreigruppigen Kita wird für das Jahr 2025 anvisiert.

5 Sachstandsbericht Schulkindbetreuung

5022/015 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht „Schulkindbetreuung“ des Amtes für Soziales, Jugend und Familie zur Kenntnis und begrüßt insbesondere die Bearbeitung der Themenfelder 1 bis 7.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab 2026 zum Ende des Jahres 2023 eine Elternbefragung zur Erhebung von Bedarfen bei Betreuungszeit und -umfang durchzuführen.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptpapiers zur Einführung einer Softwarelösung im Bereich Bestellung und Abrechnung von Gemeinschaftsverpflegung bis Jahresende 2022. Dieses Konzept soll dem Gemeinderat zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorgelegt werden.
  4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Vorausrechnung der Schülerzahlen durch ein qualifiziertes Büro für Schulentwicklung erstellen zu lassen. Diese bildet den Beginn eines ganzheitlichen Schulentwicklungsprozesses.

6 Erhöhung der Pauschale für Übungsleiter*innen ab 2023 - Fortschreibung der Sportförderrichtlinien der Stadt Aalen

4022/007 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Die Übungsleiterpauschale wird ab dem Jahr 2023 von bisher 200 € auf 280 € erhöht. Soweit Übungsleiter ei-nen Lehrgang zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport vorweisen können, erhöht sich die Übungsleiter-pauschale auf 300 € pro Jahr.
  2. Ziffer V der Sportförderrichtlinien der Stadt Aalen wird entsprechend angepasst.

7 Verkauf des ehemaligen Bahnwärterhäuschens "Burgstall-straße 4" in Aalen

6022/022 6022/022-1 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei sieben Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Stadt Aalen ist bereit, eine ca. 262 m² große Teilfläche des Grundstücks Flst. 1511/14, Gemarkung Aalen (Burgstallstraße 4) an den Bewerber lfd. Nr. 10 zum Zweck einer gastronomischen Nutzung zu verkaufen.
  2. Der Kaufpreis beläuft sich auf 92.000 € und ist innerhalb von 4 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrags fällig.
  3. Für den Fall, dass der Bewerber lfd. Nr. 10 das Grundstück weiterverkauft oder einer anderen Nutzung als zu dem unter Punkt 1 genannten Zweck zuführt, steht der Stadt Aalen ein Wiederkaufsrecht am Grundstück zu. Dieses Wiederkaufsrecht wird im Grundbuch eingetragen und die Ausübung auf 10 Jahre befristet. Der Wiederkaufpreis setzt sich zusammen aus dem unter Ziffer 2 festgesetzten Kaufpreis und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen am Gebäude stehen.
  4. Der Erwerber trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags, des Vollzugs im Grundbuch, der Vermessung und evtl. Abmarkung des Grundstücks, sowie die Grunderwerbsteuer.

8 Änderung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze

6022/017 6022/017-1 6022/017-2 Entscheidung

Der Gemeinderat stimmt mit 23 Ja-Stimmen bei 20 Gegenstimmen dem ersten von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Änderungsantrag zu, wonach diejenigen von der Vergabe ausgeschlossen werden, die bereits ein Wohngebäude, das sie nicht selbst nutzen und/oder einen Wohnbauplatz im Eigentum haben. Die Grenzen des Landeswohnraumförderungsprogramms werden eingezogen. Wenn das Eigentum unzureichend ist, können sich diese Personen wieder beteiligen. Dies wird mit einer Vertragsstrafe abgesichert.

Der Gemeinderat stimmt mit 29 Ja-Stimmen bei 8 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen dem zweiten Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zu, wonach die in der aktuellen Sitzungsvorlage vorgesehenen Zusatzpunkte für das Wohnen im Teilort einer Ortschaft, in der der Bauplatz vergeben werden soll, gestrichen werden.

Diese Änderungen werden ausformuliert und entsprechend in die Richtlinien eingearbeitet.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die neuen Vergaberichtlinien (Sitzungsvorlage 6022/017-2) mit den vorgenommenen Änderungen bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen.

 

9 Baubeschluss für die Flächen südlich der Grünen Mitte und zwischen dem Gebäude Bahnhof 8 und dem P & R Parkhaus

6722/013 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Entwurfsplanung des Büros Lohrer . Hochrein, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner aus München für die Neuanlage der beiden Flächen südlich der Grünen Mitte und zwischen dem Gebäude Bahnhof 8 und dem P&R Parkhaus wird gebilligt.
  2. Der Umsetzung der Baumaßnahme zur Herstellung der beiden Flächen südlich der Grünen Mitte und zwischen dem Gebäude Bahnhof 8 und dem P&R Parkhaus in Höhe von 595.600 € zugestimmt (Baubeschluss).
  3. Die Finanzierung der Gesamtkosten der Baumaßnahme inklusive der überdachten Fahrradabstellplätze in Höhe von 845.600 € erfolgt über die VE auf der Investitionsnummer I600017 Sanierungsgebiet “Stadtoval“ und die Ansätze im Haushaltsjahr 2023.

10 Bildungscampus Braunenberg - Vergabepaket Technische Ausstattung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Gebäudeautomation, Entwässerung)

6522/024 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Vergaben der Gewerke Lüftung, Elektro und Gebäudeautomation werden zur Kenntnis genommen.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Vergaben der Gewerke Heizung und Sanitär,die über dem berechneten Angebotspreisen liegen, sowie die Vergabe Entwässerung (wird nachgereicht) gemäß dem Vergabevorschlag auf Grundlage der geprüften Angebotsergebnisse.  

11 Vergabe von Lehrer*innen-Arbeitstischen mit multimedialer Steuerungstechnik

1322/004 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich den folgenden Beschluss:

Der Auftrag für die weitere Beschaffung von Lehrer*innen-Arbeitstische mit multimedialer Steuerungstechnik wird an die Firma Wied GmbH & Co.KG in Bühlerzell zum Preis von 634.009€ als wirtschaftlichstes Angebot vergeben.

12 Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Aalen (Bekanntmachungssatzung)

1022/016 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Bekanntmachungssatzung der Stadt Aalen (Anlage 1)
  2. Die Satzung tritt am 1. November 2022 in Kraft.
  3. Ab diesem Zeitpunkt erfolgen ortsübliche Bekanntgaben durch Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Aalen unter www.aalen.de. Für einen Übergangszeitraum von 6 Monaten werden die ortsüblichen Bekanntgaben in der alten und der neuen Form durchgeführt

13 Änderung der Vergnügungssteuersatzung

2122/019 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Aalen vom 21. Juni 2007 mit Änderungen vom 22. November 2007, 16. Mai 2013 und 19. November 2015 wird beschlossen.
  2. Die Satzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
  3. Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

14 Lärmaktionsplanung - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

6622/022 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Straßenverkehrsbehörde wird mit der Umsetzung der restlichen Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung 2. Stufe beauftragt. Die Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sind in die Wege zu leiten.
  2. Die Fortschreibung der Aalener Lärmaktionsplanung auf Basis der Umgebungslärmkartierung Stufe 4 ist zu beauftragen.
  3. Für die Bearbeitung der Fortschreibung der Aalener Lärmaktionsplanung auf Basis der Umgebungslärmkartierung Stufe 4 werden folgende Parameter festgelegt:
  • Kartiert werden auch die Kreis- und Gemeindestraßen mit einer DurchschnittlichenTäglichenVerkehrsstärke größer 8.200 Fahrzeuge
  • Die Brennpunkte werden auf Basis der 65 dB(A) DayEveningNight und 55 dB(A) Night festgelegt.

15 Stellungnahme der Stadt Aalen zur 113. FNP-Änderung im Bereich Streichhoffeld West in Essingen

6122/034 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einigen Enthaltungen den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Stellungnahme der Stadt Aalen zur 113. FNP-Änderung im Bereich Streichhoffeld West in Essingen zu.

16 Sanierung des Nachklärbeckens 1 auf der Kläranlage Hasennest

6622/028 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Ausschuss stimmt der Sanierung des Nachklärbeckens 1 auf der Kläranlage Hasennest zu.
  2. Der vorhandene Beckeneinlauf soll durch ein variables Zulaufbauwerk ersetzt werden.
  3. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1,74 Mio. €.

17 Baubeschluss zur Sanierung von Regenüberlaufbecken (RÜB) in Aalen 2023

6622/031 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Sanierung der Regenüberlaufbecken RÜB 1.1 – 1.3 Friedrichstraße und RÜB 05 Johann-Gottfried-Pahl-Straße in Aalen wird zugestimmt.
  2. Die Kosten werden über den Wirtschaftsplan 2022 und 2023 der Stadtwerke Aalen, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, abgerechnet.

18 Kanalsanierung 2022/2023 im TIP-Verfahren (Tight-in-pipe) in Aalen

6622/030 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Den Kanalsanierungen im TIP-Verfahren wird zugestimmt.
  2. Den Gesamtkosten von ca. 500.000 € wird zugestimmt.
  3. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen.
  4. Die Durchführung erfolgt durch das Tiefbauamt.

19 Abwassergebühr

- Gebührennachkalkulation Abwasser für das Jahr 2021 -Ausgleich der Kostenunterdeckung bei der    Schmutzwassergebühr sowie der Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswassergebühr des Jahres 2021

8122/017 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Das gebührenrechtliche Ergebnis für 2021 wird mit einer Kostenunterdeckung bei der Schmutzwassergebühr mit 786.293,85 € und mit einer Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswassergebühr mit 371.878,98 € festgestellt.
  2. Die Kostenunterdeckung bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 786.293,85 € soll in den Jahren 2023 bis 2026 wie folgt ausgeglichen werden:
    1. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenunterdeckung 2021 in Höhe von 196.574,85 € nach 2023
    2. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenunterdeckung 2021 in Höhe von 196.573,00 € nach 2024
    3. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenunterdeckung 2021 in Höhe von 196.573,00 € nach 2025
    4. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenunterdeckung 2021 in Höhe von 196.573,00 € nach 2026
      Die Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 371.878,98 € soll in den Jahren 2023 bis 2026 wie folgt ausgeglichen werden.
    5. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2020 in Höhe von 92.970,98 € nach 2023
    6. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2020 in Höhe von 92.969,00 € nach 2024
    7. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2020 in Höhe von 92.969,00 € nach 2025
    8. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2020 in Höhe von 92.969,00 € nach 2026
  3. Die Gebührenunterdeckung in Höhe von insgesamt 414.414,87 € (Kostenunterdeckung Schmutzwassergebühren 786.293,85 €, Kostenüberdeckung Niederschlagswassergebühr 371.878,98 €) wird zu Lasten der Gebührenausgleichsrücklage eingestellt.

20 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung

1422/001 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zur Kenntnis.

21 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2021

8122/016 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zum 31.12.2021 wird in der vorgelegten Fassung mit folgenden Zahlen festgestellt:
    Bilanzsumme 100.449.852,88 €
    davon entfallen auf der Aktivseite auf
    1. Anlagevermögen 99.324.095,41 €
    2. Umlaufvermögen 1.125.757,47 €
      davon entfallen auf der Passivseite auf
    3. Eigenkapital 28.855.492,58 €
    4. Sonderposten für Investitionszuwendungen 3.629.087,73 €
    5. empfangene Ertragszuschüsse 8.038.872,64 €
    6. Rückstellungen 362.444,69 €
    7. Verbindlichkeiten 59.563.955,24 €
      Jahresverlust -160.221,88 €
      Summe der Erträge 10.789.236,41 €
      Summe der Aufwendungen 10.949.458,29 €
  2. Der Jahresverlust in Höhe von -160.221,88 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Die Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet.
  4. Die Stadtwerke werden mit der Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2021 beauftragt.

22 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Zustimmung zu Beteiligungen der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG

2122/018 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz der GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH folgendem zuzustimmen:

  1. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH stimmt der Gründung oder Übernahme von Projektgesellschaften durch die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) gem. Anlage 1 – chronologisch nach Gründungsdatum aufgestellt – zu, die seit Erreichen der im Vorratsbeschluss aus dem Jahr 2015 für das Projektportfolio festgelegten Zielgröße von 275 Megawatt (MW) gegründet wurden bzw. sich in Planung befinden (Stand 31.12.2021). Mit der Gründung oder Übernahme von Beteiligungen durch die TEE werden weitere mittelbare Beteiligungen der Stadtwerke Aalen GmbH begründet.
  2. Die Beteiligungsverwaltung wird beauftragt, den Beschluss gem. § 108 GemO bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

23 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

2122/020 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

  1. der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021,
  2. der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 und
  3. der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer fürdas Geschäftsjahr 2022

zuzustimmen.
 

24 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021

2122/016 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich den folgenden Beschluss:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.

25 Stand der Umsetzung des § 2b UStG und weiteres Vorgehen

2122/021 Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Stand des Projekts zur Umsetzung der Neuregelung zur Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG.

26 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO und Eilentscheidungen

27 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 01.10.2022