Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen vom 22. März 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde der Einwohner um 17:00 Uhr, falls erforderlich, wird die Reihenfolge der Tagesordnung geändert

Es wurden keine Fragen gestellt. 

2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 07.03.2018 wegen Sofortprogramm zur Schaffung von Kitaplätzen

5018/007 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich den folgenden Beschluss:

Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.03.2018 werden abgelehnt.

4 Haushaltsübertragungen

2118/008 - Entscheidung

Übertragung von Ansätzen 2017 in das Folgejahr 2018

Der Gemeinderat fasste bei acht Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:    
    

  1. Aufgrund von § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) werden die im Einzelnen aus der Anlage 1 und 2 ersichtlichen Haushaltsüberträge vom Haushaltsjahr 2017 in das Folgejahr festgestellt
    a.)    aufgrund von § 21 Abs. 1 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 17.851.617,77 €.
    b.)    aufgrund von § 21 Abs. 2 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen eines Budgets im Ergebnishaushalt in Höhe von 526.375,37 €.
  2. Mit der zweckgebundenen Verwendung der Haushaltsübertragungen im Haushalt 2018 erklärt sich der Gemeinderat einverstanden.
  3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Haushaltsüberträge durch Liquiditätsreserven und noch eingehende Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen erfolgt.
  4. Für den nicht verwendeten Anteil von Spenden im Haushalt 2017 werden im Rahmen des Jahresabschlusses Passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von insgesamt 48.493,56 € gebildet. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Verwendung der „übertragenen“ Spenden, die im Einzelnen aus der Anlage 3 ersichtlich sind, im Haushalt 2018 einverstanden

5 Investitionskostenzuschuss für den Bau der "City-Kita" Lummerland des Deutschen Roten Kreuzes-Kreisverband Aalen e.V. (DRK)

 5018/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Träger DRK Kreisverband Aalen e.V. erhält für den Bau der "City-Kita" Lummerland, Baufeld 11 des Stadtovals, entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 70%, entsprechend maximal 2.959.000 €, aus dem zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 4.227.000 €. 
  2. Im Haushaltsplan 2018 sind hierfür auf der Investitionsnummer I500072 Kita Lummerland, DRK- Baukostenzuschuss im Jahr 2018 500.000 € angesetzt. Der mittelfristigen Finanzplanung sind in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 2,765 Mio. € eingeplant.

6 Grundsatzbeschluss zur Verlegung des Rathauses Hofen

6018/007 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Das Gebäude des bisherigen Rathauses soll langfristig an die Wohnungsbau Aalen GmbH vermietet werden und nach Umbau und Sanierung zu Wohnzwecken weitervermietet werden.
  2. Im geplanten Neubau an der Dorfstraße 18 soll künftig gemäß Anlage 1 die Ortschaftsverwaltung, sowie ein Gemeinschaftsraum langfristig angemietet werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Details im Gespräch mit der Wohnungsbau Aalen GmbH, sowie den Privatinvestoren zu klären.

7 Radwegeverbindung von Aalen auf das "Vordere Härtsfeld"

6618/004 - Entscheidung

ENTFÄLLT

8 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen

a)    im Bereich "Bolzensteig V" in der Gemeinde Hüttlingen (73. FNP-Änderung) Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

6118/004 - Vorberatung

Der Gemeinderat empfahl bei drei Gegenstimmen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse zu Beschlussfassung:

  1. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Bolzensteig V“ in der Gemeinde Hüttlingen (73. FNP-Änderung, gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 02.03.2018), die Begründung zur 73. FNP-Änderung (gefertigt am 06.02.2018 / 02.03.2018 vom Büro Stadtlandingenieure im Auftrag der Gemeinde Hüttlingen und in Abstimmung mit der Stadt Aalen) werden gebilligt.
  2. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.
     

b)    im Bereich "Dauerwang I" im Gebiet des Zweckverbandes Dauerwang (67. FNP-Änderung)

6118/005 - Vorberatung

- Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Erneuter Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat empfahl bei acht Enthaltungen die folgenden Beschlüsse zu Beschlussfassung:

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage A) vom 15.08.2017 bzw. 02.03.2018 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
    Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen
  2. Die 67. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Dauerwang I“ im Gebiet des Zweckverbandes Dauerwang bestehend aus dem Plan (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 19.12.2016) und der Begründung zur 67. FNP-Änderung (gefertigt vom Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen im Auftrag des Zweckverbandes unter Mitwirkung der Stadt Aalen am 05.12.2016 / 15.08.2017 / 08.01.2018) wird festgestellt.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

9 Sachlicher Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien (Teilbereich Windenergie) der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen - 2. Auslegungsbeschluss gem. § 4a (3) BauGB

6117/006 - Vorberatung

Der Gemeinderat empfahl bei vier Gegenstimmen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse zu Beschlussfassung:

  1. Der Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft), inklusive Begründung mit Umweltbericht sowie Anlagen C, D, E, F, G, H (entsprechend dem unter „Anlagen“ angegebenem Stand) wird gebilligt.
  2.  Der Gemeinsame Ausschuss stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 09.01.2018 betreffend des genannten Teilflächennutzungsplanes als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage J).
  3. Durch den Sachlichen Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft) werden folgende Flächennutzungspläne aufgehoben:     5. FNP-Änderung, „Raumbedeutsame Windenergieanlagen“, Aalen-Waldhausen: Sonstiges Sondergebiet gen. RP Stuttgart am 20.06.2006, wirksam ab 19.07.2006; 6. FNP-Änderung, „Bereich für raumbedeutsame Windenergieanlagen Unteres Wehrenfeld“, Essingen-Lauterburg, Feststellungsbeschluss Gemeinsamer Ausschuss vom 21.03.2006.

10 Bebauungspläne

a)    "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen" in den Planbereichen 47-01, 47-02, und 47-03, Plan Nr. 47-02/2 in Aalen-Unterkochen

6117/024 - Entscheidung

Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen" in Aa-len-Unterkochen (54. FNP-Änderung)
- Erneuter Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Entscheidung durch den Gemeinderat Aalen:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 29.01.2018, Anlage G) sowie der Begründung mit Umweltbericht (29.01.2018, erstellt durch PCU Partnerschaft, Anlage E) werden gebilligt.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage A) sind Grundlage für die Auslegung der o.g. Fassung des Bebauungsplanes. 
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Textteil, die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer von sechs Wochen öffentlich auszulegen.
  4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss (02.10.2014) angepasst (vgl. Anlage E).
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) wird folgender Bebauungsplan aufgehoben, soweit er vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert wird: Bebauungsplan Nr. 47-02/1 „Änderung des Bebauungsplanes Zwischen Erlau und der Kläranlage, Plan Nr. 47-02 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“, in Kraft seit 22.03.2000.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) werden folgende Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert werden: Bebauungsplan Nr. 47-01/3 „Gebiet zwischen Aalener Straße, Knöcklingstraße, B 19 und der Dauerkleingartenanlage Mühlwiesen“ und Bebauungsplan Nr. 47-01/4 „Bereich Wöhrstraße, Umbau Aalener Straße und Kocherradweg“.
  7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

    Entscheidung durch den Gemeinsamen Ausschuss und Vorberatung in den Gremien der Stadt Aalen:
  8. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (FNP) ist im Bereich „Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen. Der Entwurf der 54. Flächennutzungsplan-Änderung im „Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen“ vom 29.01.2018 (Anlage C) sowie der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht (29.01.2018, erstellt durch PCU Partnerschaft, Anlage B) wird gebilligt.
  9. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage A) sind Grundlage für die Auslegung der o.g. Fassung des Flächennutzungsplans.
  10. Die 54. FNP-Änderung, die Begründung und der Umweltbericht zur 54. FNP-Änderung, sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer sechs Wochen öffentlich auszulegen.
  11. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

b)    "Änderung Bebauungsplan Brunnenwiesen Ecke Wiesenweg/Dorfstraße" im Planbereich 80-07, Plan Nr. 80-07/6 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 80-07/6

6118/002 - Entscheidung

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:    

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt. 
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 05.02.2018; siehe Anlage B).
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 05.02.2018, Stadtplanungsamt Aalen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen), und der Begründung (05.02.2018, Büro m-quadrat / Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A) werden gebilligt. 
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 80-07/6) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 80-07/6 überlagert werden, aufgehoben:
  7. Bebauungsplan „Brunnenwiesen“, Plan Nr. 80-07, in Kraft seit 20.02.1992
  8. Bebauungsplan „zur Änderung des Bebauungsplans „Brunnenwiesen““, Plan Nr. 80-07/3, in Kraft seit 11.03.1998
  9. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Planungsverfahren keine hohe Komplexität aufweist. (Gründe sind unter anderem die geringe Plangebietsgröße und die geplante Nutzungsanpassung im vorhandenen Spektrum).
  10. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

11 Baubeschüsse

a)    Ertüchtigung Energieversorgung Schulareal Schubart-Gymnasium - Baubeschluss Trafostation mit Erschließungsarbeiten

6518/008 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Im Rahmen seiner Zuständigkeit nimmt der Gemeinderat Kenntnis von der Notwendigkeit der Ertüchtigung der Energieversorgung des Schulareals Schubart-Gymnasium. 
 
Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für den erforderlichen Bau einer Trafostation  inklusive den Erschließungsarbeiten mit einem Kostenvolumen von 495.000 €.

Die außerplanmäßigen Ausgaben werden wie in der Sitzungsvorlage dargestellt finanziert und genehmigt.

 
b)    Baubeschluss Teilsanierung Spiesel

II18/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse  

  1. Die vorgelegte Entwurfsplanung und Kostenberechnung soll Grundlage für die weitere Bearbeitung sein. 
  2.  Dieser Beschluss ergeht als Weisungsbeschluss gegenüber dem Vertreter der Stadt  Aalen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH, sowie gegenüber den Vertretern der Stadt Aalen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen GmbH gemäß § 104 Abs. 1 GemO Baden-Württemberg.

12 Vergaben


a)    Umgestaltung Vorbereich Limesmuseum und Berliner Platz - Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten / Tiefbauarbeiten

6718/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten / Tiefbauarbeiten für die Umgestaltung Vorbereich Limesmuseum und Berliner Platz (1. Bauabschnitt, Kostenbereiche 1a-1c), 
werden an die Firma Rossaro, Aalen mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe
von 1.110.807,36 € vergeben.

Im Haushalt 2018 stehen unter der Investitionsnummer I 600021 (Erstellung und Umgestaltung Parkplätze, Freiraumgestaltung um das Limesmuseum im Rahmen des Museumsumbaus - Kostenbereiche 1b + 1c) 740.000 € und unter der Investitionsnummer I 650146 (Außenanlagen, Vorbereich Limesmuseum -Kostenbereich 1a) 418.000 €, insgesamt 1.158.000 € bereit.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten des 1. Bauabschnittes (Kostenbereiche 1a - 1c) belaufen sich auf ca. 1.260.000 € brutto. Die zusätzlichen Kosten werden folgendermaßen gedeckt:
Für den Kostenbereich 1b + 1c (Parkplatz, Straßenumgestaltung St.-Johann-Straße) reicht der Ansatz auf I 600021 inkl. Haushaltsrest aus 2017 mit insgesamt ca. 840.000 € aus, so dass hier keine weitere Finanzierungen erforderlich sind.

Für den Kostenbereich 1a (Vorplatz Limesmuseum) können die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 125.000 € durch Wenigerausgaben bei der Investitionsnummer
I 650017 (Investitionsbudget für Schulen) gedeckt werden.
 
Der in den Punkten 2. und 3. dargestellten Finanzierung wird zugestimmt.
    
b)    Schubart-Gymnasium: Neubau Fachklassentrakt - Vergabe der Fachklassenausstattung    

6518/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Es wird folgendes Gewerk vergeben:

Die Fachklassenausstattung wird an die Firma Wesemann, zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 07.02.2018 mit einer Auftragssumme von 333.382,06 € inkl. 19% MwSt. vergeben.
 
Der Gemeinderat genehmigt die entstandenen Mehrkosten und beschließt die neuen Gesamtbaukosten in Höhe von 5,2 Mio. Euro.

Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

© Stadt Aalen, 25.03.2018