Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 01. Juni 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

Einrichtung eines Ortschaftsrats für Unterrombach-Hofherrnweiler - Bericht aus der Einwohnerversammlung und nächste Schritte

1022/011 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Gemäß § 20a Abs. 4 GemO befasst sich der Gemeinderat
      innerhalb einer Frist von drei Monaten mit den Vorschlägen
      und Anregungen der Einwohnerversammlung.

  2. Der Gemeinderat beschließt die Einführung der
      Ortschaftsverfassung gemäß § 67 GemO. 

  3. Die künftige Ortschaft erhält den Namen Unterrombach-
      Hofherrnweiler. 

  4. Die Abgrenzung der Ortschaft entspricht der Abgrenzung des
      Wohnbezirks Unterrombach bei der unechten Teilortswahl
      für den Gemeinderat gemäß § 2 Abs. 3 der Hauptsatzung. 

  5. Die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrats wird
      auf 16 festgelegt. 

  6. Der Ortschaftsrat wird erstmalig im Rahmen der
      regelmäßigen Kommunalwahl im Mai 2024 gewählt. 

  7. Die Sitzungen des Ortschaftsrats finden im
      Weststadtzentrum, Pelikanweg 21, 73434 Aalen statt.

  9. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig die
      entsprechende Hauptsatzungsänderung dem
      Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

Dieser Beschlussantrag wurde auf eine Beratung im zukünftigen Ortschaftsrat verwiesen:

  8. Eine örtliche Verwaltung wird nicht eingerichtet.
      Für die Ortsvorsteherin/den Ortsvorsteher wird in
      der Ortschaft ein Sprechzimmer/Büro bereitgestellt. 
 

Sachstandsbericht Kombibad Hirschbach und Auflösung des Bäderbeirats

8122/006 - Vorberatung 

Sachstandsbericht Kombibad Hirschbach und Auflösung des Bäderbeirats 

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Kombibad zur Kenntnis. 
     
  2. Der Bäderbeirat / Bauausschuss Kombibad wird aufgelöst. 
     
  3. Die Stadtwerke Aalen GmbH ist als Bauherrin für die Umsetzung und Durchführung des Neubauprojekts Kombibad Hirschbach innerhalb des vom Gemeinderat beschlossenen Budget- und Konzeptrahmens zuständig und verantwortlich. 
     
  4. Der Gemeinderat wird von der Stadtwerke Aalen GmbH regelmäßig, in der Regel quartalsweise, über den aktuellen Sachstand, insbesondere den Baufortschritt und die Kostensituation des Neubauprojekts Kombibad, informiert.

Ergebnisbericht Workshop "KUBAA-VISION"

4822/002 - Vorberatung

Getrennte Abstimmung:

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

   1. Der Ergebnisbericht des Workshops „KUBAA-Vision“ wird zur
       Kenntnis genommen. 

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung den folgenden Beschlussantrag:

   2. Den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen 

  • Lagerflächenerweiterung 
  • Einrichtung einer Künstlergarderobe 
  • Schaffung einer überdachten Fahrradabstellanlage
  • Möblierung und Infrastruktur im Außenbereich 
  • Ausstattung des Ausstellungsraums/Foyers 
  • Verbesserung der Wahrnehmbarkeit 

wird zugestimmt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Baubeschlüsse vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 

 

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

   3. Es wird eine getrennte Ausschreibung des Gastronomie-
       Pachtvertrags für die Stadthalle und den Kulturbahnhof
       vorbereitet. Der Beschluss zur Festlegung der
       Vergabekriterien durch den Gemeinderat soll im
       Herbst 2022 erfolgen. Der Vergabebeschluss soll durch eine vom
       Gemeinderat zu besetzende Jury vorbereitet werden. 

   4. Die Stadtverwaltung wird mit der Erstellung eines Konzepts
       zur Einführung eines ÖPNV-Veranstaltungs-Kombitickets für
       den Kulturbahnhof beauftragt. Das Konzept wird dem
       Gemeinderat vor Umsetzung zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat die folgenden geänderten Beschlussanträge:

   5. Die Parkraumbewirtschaftung auf dem Multifunktionsplatz
       wird wie folgt festgelegt: 

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden geänderten Beschlussantrag:

  • Parkscheibenregelung in der Zeit von 8:00 – 18:00 Uhr mit maximaler Parkdauer von 90 Minuten einer Stunde

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung den folgenden geänderten Beschlussantrag:

  • Gebührenpflicht analog den geltenden Tarifen der städtischen Parkgebührensatzung (0,50 € pro angefangene 30 Minuten 20 Minuten Parkzeit) in der Zeit von 18:00 – 24:00 Uhr.

 

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden geänderten Beschlussantrag:

   6. Es wird ein Leitbild für den Kulturbahnhof erstellt, um die
       Zusammenarbeit und Aufgaben der Nutzer zu regeln. Das Leitbild
       soll in Zusammenarbeit des Amtes für Kultur und Tourismus, dem
       Eigenbetrieb aalen.kultur&event, dem Theater und der
       Musikschule der Stadt Aalen und dem Kino am Kocher
       
entstehen. Die Kulturszene Aalens und die örtlichen
       kulturschaffenden Vereine sollen in den
       Leitbilderstellungsprozess einbezogen werden
 

Aktionsprogramm "Ärztliche Versorgung in Aalen"

0222/002 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt 

    I.    Potentialflächen zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung verstärkt in der Stadt- und Ortsentwicklung zu berücksichtigen. 

    II.    Das Punktesystem zur Vergabe von städtischen Wohnbauflächen zu überarbeiten um niederlassungswillige Ärzt*innen bei der Vergabe von Wohnbauflächen zu berücksichtigen. 

    III.    Ein Förderprogramm für niederlassungswillige Haus- und Fachärzt*innen entsprechend der unter Ziff. 2 und 3 skizzierten Rahmenbedingungen zu entwickeln und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. Die Umsetzung und Erarbeitung soll dabei in enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung erfolgen. 
     
  2. Die Wohnungsbau Aalen GmbH wird beauftragt bei der Realisierung von Projekten in den Teilorten jeweils die Umsetzungsmöglichkeit von Praxisflächen zu prüfen. 
     
  3. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (siehe Anlage 1) wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Beitritt der Stadt Aalen zur Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglichen Verkehr"

3022/013 - Vorberatung 

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich (zehn Ja-Stimmen / zehn Nein-Stimmen / zwei Enthaltungen) den folgenden Beschlussantrag abzulehnen:
(bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt)

Die Stadt Aalen tritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten– eine neue kommunale Initiative für städteverträglichen Verkehr“ bei und unterstützt die Initiativstädte bei der Forderung, die rechtlichen Voraussetzungen für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts als Regel zu schaffen.
 

Beitritt der Stadt Aalen zum Projekt "Plastikfreier Ostalbkreis"

3022/014 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:

Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Aalen zum Projekt „Plastikfreier Ostalbkreis“. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kontakt zur GOA herzustellen, die Projektmodalitäten abzuklären sowie den Beitritt zur Initiative und die Umsetzung des Projekts zu veranlassen.
 

Musikschule der Stadt Aalen - Jahresbericht 2021 - Satzungsänderung zur Gebührenordnung zum 01.09.2022

4422/001 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

   1. Der Bericht der Musikschule Aalen 2021 wird zustimmend zur
       Kenntnis genommen. 

Es erging keine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat:

   2. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
       beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen die als Anlage 4
       beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule
       der Stadt Aalen vom 12. Oktober 2017, zuletzt geändert
       durch Satzung vom 22. Juli 2021.
 

Sachstandsbericht Mittagessen an den Grundschulen und Anpassung der Preise für das Mittagessen an den Aalener Schulen

5022/004 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der aktuellen Situation der Mittagessensversorgung an den Aalener Grundschulen Kenntnis.
     
  2. Die Entgelte für das Mittagessen im Bereich der Ganztagsgrundschulen wird für den Endkunden (Eltern) je Mittagessen ab dem 01.09.2022 von 3,50 Euro auf 4,00 Euro erhöht.
     
  3. Die Entgelte für das Mittagessen im Sekundarbereich der Aalener Schulen werden durchschnittlich um 0,50 Euro angehoben.

Begegnungsstätte Bürgerspital - Anpassung der Preise im Cafébetrieb

5022/006 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

   1. Den einmaligen Preisanpassungen ab 01.07.2022 zur Erreichung
       eines Kostendeckungsgrads von 55 % wird zugestimmt. 

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme den folgenden Beschlussantrag:

   2. Der Etablierung eines Mechanismus zur jährlichen,
       inflationsabhängigen Preisanpassung durch die
       Verwaltung wird zugestimmt.
 

Teilverzicht auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren im 2. Halbjahr 2022

3021/018-1 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Stadt Aalen verzichtet aus Gründen der Pandemie als Freiwilligkeitsleistung auf die Hälfte der Sondernutzungsgebühren im 2. Halbjahr 2022 in Höhe von 11.864 €.
 

Überarbeitung der Satzung für ehrenamtliche Entschädigungen: Haushaltsantrag der CDU-Fraktion

1022/008-1 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einigen Enthaltungen den folgenden Beschlussantrag:

Die derzeit gültige Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Aalen wird beibehalten.

Kirchenbauförderung - Evangelisches Gemeindehaus Aalen

8022/003 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschlussantrag:

Die evangelische Kirchengemeinde Aalen erhält für den Neubau des Gemeindehauses, Friedhofstraße 5 einen städtischen Investitionskostenzuschuss gemäß den geltenden Kirchenbauförderrichtlinien von 5% der zuschussfähigen Kosten bis max. 218.445 €. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt der Stadt Aalen ist in den Jahren 2017 - 2022 erfolgt.
 

Investitionskostenzuschuss für den Neubau des Gemeindesaals mit 3-gruppiger Kindertageseinrichtung an der Magdalenenkirche der Evangelischen Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen

2122/001 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:

Die evangelische Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen erhält für den Neubau des Gemeindesaals mit 3-gruppiger Kindertageseinrichtung an der Magdalenenkirche einen städtischen Investitionskostenzuschuss für den Gemeindesaal gemäß den geltenden Kirchenbauförderrichtlinien von 5% der zuschussfähigen Kosten bis maximal 57.000 €.
 

Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2122/013 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.
 

© Stadt Aalen, 08.06.2022