Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 10. November 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Einrichtung eines Ortschaftsrats für Unterrombach-Hofherrnweiler

1021/041 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, folgenden Beschlussantrag anzunehmen:

Der Gemeinderat stimmt dem im Sachverhalt vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.

2 Berichtigung der Niederschrift über die Sitzung Gemeinderats vom 22.07.2021 zum Tagesordnungspunkt "Gründung des Eigenbetriebs aalen.kultur&event zum 01.01.2022"

1021/046 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, folgenden Beschlussantrag anzunehmen:

Der Gemeinderat stimmt der Berichtigung der Niederschrift zum Tagesordnungspunkt „Gründung des Eigenbetriebs aalen.kultur&event zum 01.01.2022“ wie im Sachverhalt dargestellt zu.

3 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aalen hier: Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb "aalen.kultur&event"

1021/042 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, folgenden Beschlussantrag anzunehmen:

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aalen vom 15. Juli 2014, zuletzt geändert am 13. Januar 2021.

4 Förderung eines Jobrades für Mitarbeitende der Stadt Aalen in Form eines einmaligen Zuschusses.

1021/044 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst mit einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

Der Gewährung eines einmaligen Zuschusses für sogenannte Jobräder für Mitarbeitende der Stadt Aalen wird unter den folgenden Rahmenbedingungen zugestimmt:

  1. Die Höhe des Zuschusses beträgt 25% des Bruttokaufpreises, jedoch maximal 500 Euro. Pauschalversteuerung durch die Stadt Aalen mit 30 %.
  2. Beim Ausscheiden innerhalb von fünf Jahren nach Gewährung des Zuschusses ist eine anteilige Rückzahlung des Zuschusses gefordert.
  3. Die Regelung gilt für Anträge und Kaufverträge ab dem 01.12.2021.
  4. Ein erneuter Zuschuss kann frühestens nach dem Ablauf von 7 Jahren beantragt werden.
  5. Die Förderung von Jobrädern in Form eines einmaligen Zuschusses durch die Stadt Aalen wird auf 10 Jahre bis 31.12.2031 befristet.

5 Festsetzung der Besoldung des Oberbürgermeisters und weitere Regelungen

1021/031 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, folgende Beschlussanträge anzunehmen:

  1. Oberbürgermeister Frederick Brütting wird gemäß des Gesetzes über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten des Landes Baden-Württemberg nach sachgerechter Bewertung mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in die Besoldungsgruppe B 8 eingewiesen.
  2. Oberbürgermeister Frederick Brütting erhält eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 13,5 % des festgelegten Grundgehaltes.
  3. Der Oberbürgermeister darf das zur Verfügung gestellte Dienstfahrzeug für Privatfahrten nutzen. Für jegliche Privatfahrten innerhalb des Stadtgebietes von Aalen wird kein Nutzungsentgelt erhoben. Für Privatfahrten außerhalb des Stadtgebietes hat der Oberbürgermeister ein entsprechendes Nutzungsentgelt in Anlehnung an den höchsten Kilometersatz nach dem Landesreisekostengesetz an die Stadt Aalen zu entrichten, derzeit 0,35 €/km.
  4. Für Privatfahrten steht ein/e Fahrer*in nicht zur Verfügung.
  5. Der Oberbürgermeister darf das zur Verfügung gestellte Diensthandy sowie elektronische Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Tablet…) für Privatzwecke nutzen. Für die anfallenden Gesprächsgebühren wird monatlich eine Pauschale an die Stadt Aalen bezahlt. Die Pauschale wird jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
  6. Für den Wohnungsumzug wird eine umzugskostenrechtliche Erstattungszusage bis max. 10.000 Euro erteilt.

6 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2121/042 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschlussantrag:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.

7 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 12.11.2021