Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 13. Oktober 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bericht des Innovationsmanagers des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen sowie Wirtschaftsförderungszuschuss

0221/005 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Geschäftsführers zur Kenntnis.
  2. Der Auszahlung eines jährlichen Zuschusses für weitere drei Jahre ab 2022 bis 2025 wird zugestimmt.

2 Revision Medienentwicklungsplan 2021

1321/005 - Information

Der Ausschuss nahm die folgende Information zur Kenntnis:

Der Gemeinderat billigt die Änderungen durch die Revision 2021 des Medienentwicklungsplans (MEP) 2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Budgets für die Jahre 2022 bis 2024 bei der Erstellung des jeweiligen Haushaltsentwurfs zu etatisieren.

3 Personalentwicklung im Amt für IT und Digitalisierung

1321/002 - Information

Der Ausschuss nahm die folgende Information zur Kenntnis:

Das Amt für IT und Digitalisierung informiert den KBFA im beiliegenden Bericht über die Personalentwicklung im Amt 13 und dem daraus resultierenden Personalbedarf.

4 Förderung lokaler Initiativen aus dem Eine Welt Fonds der Stadt Aalen 2021 und Neuordnung des Vergabeverfahrens

0721/007 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste die folgenden Beschlüsse bei einer Enthaltung:

  1. Die Stadt Aalen fördert im Jahr 2021 neun lokale Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit mit insgesamt 20.000 Euro.
  2. Den im Sachverhalt beschriebenen Neuerungen im Vergabeprozess für den Eine-Welt-Fonds der Stadt Aalen wird zugestimmt.

5 Entgeltordnung aalen.kultur&event

4821/002 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den folgenden Beschluss zu fassen:

Für die von aalen.kultur&event betriebenen Veranstaltungsstätten (Stadthalle und Veranstaltungssaal im KulturBahnhof) wird vorbehaltlich einer positiven Entscheidung der Finanzbehörde im Rahmen einer verbindlichen Auskunft die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung beschlossen. Die Entgeltordnung tritt unter diesem Vorbehalt zum 01.01.2022 in Kraft.

6 Unterstützung der Aalener Vereine in Form einer einmaligen mietfreien Überlassung einer städtischen Veranstaltungsstätte im Jahr 2022

2121/041 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss stimmt der Unterstützung der Aalener Vereine in Form einer einmaligen mietfreien Überlassung einer städtischen Veranstaltungsstätte im Jahr 2022 für eine kulturelle oder soziale Veranstaltung zu.
  2. Die Finanzierung dieser Freiwilligkeitsleistung erfolgt über einen zusätzlichen Haushaltsansatz in Höhe von 13.000 € im Ergebnishaushalt 2022.

7 Paul-Ulmschneider-Saal - Neuregelung der Entgeltordnung zum 01.12.2021

4021/014 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Entgeltordnung für die Benützung von Räumen im Torhaus vom 01.01.2002 tritt zum 31.11.2021 außer Kraft.
  2. Die Neuregelung der Entgeltordnung zur Benutzung des Paul-Ulmschneider-Saals tritt zum 01.12.2021 in Kraft.

8 Spionkarte der Stadt Aalen: Neuaufnahme von Partnern und Angeboten

5021/009 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Aufnahme der neuen Partner und Angebote in die Angebotspalette der Spionkarte wird zugestimmt.

9 Auflösung des Beirates Stadtteilarbeit Rötenberg

5021/004 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Beirat Stadtteilarbeit Rötenberg wird aufgelöst.

10 Wohnungsbau Aalen GmbH

10.1 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Jahresabschluss 2020

2121/036 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

  1. dem Geschäftsbericht 2020 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,
  2. der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 2.475.792,74 € zu den anderen Gewinnrücklagen und
  3. der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.

10.2 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2020

2121/035 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschluss zu fassen:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.

10.3 Erteilung von Weisungen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Abberufung von Herrn Robert Ihl als Geschäftsführer der Wohnungsbau Aalen GmbH

2121/039 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gem. § 104 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Abberufung von Herrn Robert Ihl als Geschäftsführer der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.

11 Abschluss der Allgemeinen Finanzprüfung der Stadt Aalen für die Jahre 2012 - 2017 einschließlich des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung für die Jahre 2013 - 2017 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

2121/032 - Kenntnisnahme

Der Ausschuss nahm den folgenden Beschluss einstimmig zur Kenntnis:

Der Gemeinderat nimmt gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 114 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom Abschluss des Prüfungsverfahrens Kenntnis.

12 Stammkapitalrückführung des Stadtwerke Aalen Eigenbetriebs Abwasserentsorgung an die Stadt Aalen und Änderung der Betriebssatzung

2121/037 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse fassen:

  1. Das Stammkapital des Stadtwerke Aalen Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wird um 2.000.000 € herabgesetzt und an die Stadt Aalen abgeführt.
  2. Die Betriebssatzung des Stadtwerke Aalen Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wird in § 3 Stammkapital wie folgt neu gefasst: „Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 650 T€.“
  3. Die Werkleitung des Stadtwerke Aalen Eigenbetriebs Abwasserentsorgung sowie die Beteiligungsverwaltung werden mit der Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse und der Anzeige bei der Rechtsaufsicht beauftragt.

13 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2121/038 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.

14 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 15.10.2021