Beschlüsse der Sitzung des Kultur,-Bildungs,- und Finanzaus-schusses des Gemeindrats Aalen vom 29. Mai 2017

Den in der letzten Spalte genannten Vorlagen zur Sitzung ist der detaillierte Sachverhalt zu entnehmen. Sie finden die Vorlagen im Wortlaut im Ratsinformationssystem unter www.aalen.de.

Vorstellung der Schulsozialarbeit an den Aalener Schulen

Die Mitglieder des Kultur,- Bildungs- und Finanzausschusses (KBFA) nahmen den Bericht der beiden Schulsozialarbei-terinnen Martina Wächter und Jana Lindner zur Kenntnis.   
 

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Verbandsumlage des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  • Die Vermögensumlage 2017 an den Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch in Höhe von insge-samt 50.000 € geht zu Lasten der Investitionsnummer I210001. Den Mehrausgaben in Höhe von 32.500 € wird zugestimmt.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 32.500 € wird genehmigt.   

Harmonisierung der Geschwindigkeitsregelungen im Innenstadtbereich; Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches im südlichen Teil des Östlichen Stadtgrabens.

hier: Erteilung des Einvernehmens durch die Stadt
Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  • Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweitung der bestehenden 20 km-Zone als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich im Innenstadtbereich von Aalen gemäß § 45 Abs. 1 c Satz 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 1 d Straßenverkehrsordnung auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplanes.
  • Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur künftigen Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches im südlichen Teil des Östlichen Stadtgrabens zwischen dem Sparkassenplatz und dem Südlichen Stadtgraben gemäß § 45 Abs. 1 b Satz 2 Straßenverkehrsordnung auf der Grundlage des beigefügten Planes.   

Theater der Stadt Aalen

  1. Bericht zur Spielzeit 2015/2016 und Zwischenbericht zur Spielzeit 2016/2017
  2. Ausblick auf die Spielzeit 2017/2018
  3.  Rechnungsabschluss 2015/2016 mit Bericht 
  4. Bewirtschaftungsplan 2017/2018 
  5. Planungsgrundlage des künstlerischen Etats für die weiteren Spielzeiten bis inklusive 2020/2021

Die Mitglieder des KBFA empfahlen die nachfolgenden Beschlüsse einstimmig zur Entscheidung an den Gemeinderat.

  • Der Bericht zur Spielzeit 2015/2016 sowie der Zwischenbericht der laufenden Spielzeit 2016/2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  • Der Ausblick auf die Spielzeit 2017/2018  wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  • Vom Rechnungsabschluss der Spielzeit 2015/2016 wird zustimmend Kenntnis genommen.
  • Dem Bewirtschaftungsplan für die Spielzeit 2017/2018 mit Einnahmen im Ergebnishaushalt in Höhe von 599.000,- Euro und Ausgaben in Höhe von 1.593.600,- Euro wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt Aalen beträgt für diesen Zeitraum 994.600,- Euro. 
  • Der Bewirtschaftungsplan für das Theater der Stadt Aalen wird als Anlage dem Haushaltsplan 2018 der Stadt beigefügt.
  • a) Der Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt für den künstlerischen Etat des Theaters der Stadt Aalen bezogen auf die disponiblen Ertrags- und Aufwandspositionen wird für die Spielzeit 2018/2019 auf 792.500,- Euro, für die Spielzeit 2019/2020 auf 805.500,- Euro und für die Spielzeit 2020/2021 auf 818.500,- Euro als Planungsgrundlage (Budget) festgelegt. Für Investitionen im künstlerischen Bereich ist zusätzlich jährlich ein Betrag von 15.000,- Euro vorgesehen.
  • b) Die linearen Tariferhöhungen bei den Personal-kosten entsprechend der Tarifabschlüsse werden darüber hinaus weiterhin ausgeglichen.

Stadthalle Aalen - Anpassung der Entgeltordnung zum 1. Januar 2018/1. Januar 2020

Bei einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen empfahlen die Mitglieder des KBFA die folgenden Beschlüsse zur Entscheidung an den Gemeinderat.

Die Entgeltordnung für die Stadthalle Aalen wird zum 1. Januar 2018 bzw. zum 1. Januar 2020
entsprechend Anlage 5a und 5b mit folgenden Parametern angepasst:

  • Ab 1. Januar 2018:
    - Erhöhung der Entgelte um rd. 10%
    - Reduzierung der in der regulären Grundmiete enthaltenen Inanspruchnahme im Tarif A von 10 auf 8 Stunden.
  • Ab 1. Januar 2020:
    Erhöhung der Entgelte um weitere rd. 5%

Rechnungsprüfungsordnung für die Stadt Aalen

Bei einer Enthaltung empfahlen die Mitglieder des KBFA die folgenden Beschlüsse mit der Ergänzung zur Entscheidung an den Gemeinderat.

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung für die Stadt Aalen mit folgender Ergänzung:
„die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensgegenstände der Stadt und der Eigenbetriebe“ einzufügen unter § 3 Abs. 2 Spiegelstrich 5.
 

Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement in Aalen

Der Überblick/IST-Analyse zur Bürgermitwirkung in Aalen wurde von den Mitgliedern des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.
 

Einführung des EDV- Programms Little Bird für die Verwaltung von Kinderbetreuungsangeboten

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse.

  • Der Vergabe an die Firma Little Bird, mit Unterneh-menssitz in Berlin, zur Einführung einer Software Lösung für die Suche, Vergabe und Verwaltung der Kinderbetreuungsangebote in Aalen („Little Bird“) zum Preis von 67.000 € wird zugestimmt.
  • Zur Finanzierung der Einführung der Phase 1 (Verwaltungsprogramm inkl. Anmelde- und Vergabeverfahren, Dokumentenmanagementmodul) der Softwarepakete werden im Haushaltsplan 2017 bei der I250025 EDV Hard-/Software (Amt für Soziales, Ju-gend und Familie) eine außerplanmäßige Ausgabe von 67.000 € genehmigt. Die Deckung erfolgt über die Investitionsnummer I500065 Umsetzung Kita-Entwicklungsplan. 
  •  Im Haushaltsplan 2018 sind auf der Investitionsnummer I250025 EDV Hard-/Software (Amt für Soziales, Jugend und Familie) die Mittel zur Umsetzung der Phase 2 (Elternbeitragsmodul und Kalkulationsmodul)  in Höhe von 6.500 € einzuplanen.
  • Zur Finanzierung der laufenden jährlichen Kosten wird ab dem Haushaltsplan 2018 der Ansatz für Lizenzgebühren Software beim Teilergebnishaushalt 1120 Organisation und EDV um 8.000 € erhöht.   

Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig den folgenden Beschluss:
Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.   

© Stadt Aalen, 07.06.2017