Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses am Mittwoch, 11. Juli 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Kombibad Hirschbach: Raumprogramm und Durchführung eines Wettbewerbs gemäß VgV/RPW

8118/010 Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Der Gemeinderat stimmt der Auslobung und dem Raumprogramm für den Realisierungswettbewerb "Kombibad im Hirschbach" gemäß RPW/ VgV zu.
Die Entscheidung des Gemeinderates gilt als Weisungsbeschluss an den Vertreter der Stadt Aalen in der Gesellschaftsversammlung und damit an die Geschäftsführung der Stadtwerke Aalen GmbH, sowie als Weisung an die Vertreter der Stadt Aalen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen GmbH gemäß
§ 104 Abs. 1 GemO für Baden-Württemberg.

2. Förderung des Neubaus einer 4-gruppigen Kindertagesstät-te beim Medizinischen Versorgungszentrum Hofherrnweiler in Trägerschaft des DRK-Kreisverbands Aalen e. V.

5018/018 Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Die Interessensbekundung des DRK-Kreisverbands Aalen e. V. zur Errichtung eines Neubaus einer viergruppigen Kita beim projektierten Medizinischen Versorgungszentrum Hofherrnweiler wird begrüßt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem DRK-Kreisverbands Aalen e. V. die Planungen und die Förderung abzustimmen und dem Gemeinderat einen förderfähigen Antrag zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.  

3. Investitionskostenzuschuss für die Interimsunterbringung und den Ersatzneubau der evangelischen Kita Purzelbaum (Pelzwasen) in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Aalen

5018/020 Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Dem Träger Evangelische Kirchengemeinde Aalen wird in Aussicht gestellt, für den Ersatzneubau der evangelischen Kita Purzelbaum (Pelzwasen) entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.616.300 €, aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 2.399.000 €, zu erhalten. Der Zuschuss von 70% ermittelt sich aus dem Saldo der Gesamtkosten abzüglich dem zu erwartenden Landeszuschuss in Höhe von 90.000 €. Insbesondere sind vor Zuschussbewilligung baurechtlich genehmigungsfähige Planunterlagen und eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen.

Der Träger Evangelische Kirchengemeinde Aalen erhält für den Umbau der Martinskirche zur interimsweisen Unterbringung der Kita Purzelbaum entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 70%, entsprechend maximal 70.700 €, aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 101.000 €. Eine 25-jährige Zweckbindung für diesen Zuschuss erfolgt nicht.

Im Haushaltsplan 2018 sind als außerplanmäßige Ausgabe auf der Investitionsnummer I500022 Kita Purzelbaum 200.000 € zu finanzieren. Zur Deckung dient die Investitionsnummer I500065 „Umsetzung Kita-Entwicklungsplan“. Für die Haushaltsjahre 2019 ff. sind die restlichen Finanzierungsmittel auf der Investitionsnummer I500022 Kita Purzelbaum in entsprechender Höhe einzuplanen.

4. Satzung zur Änderung der Marktsatzung der Stadt Aalen

3018/016 Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Die Satzung zur Änderung der Marktsatzung wird, wie in Anlage 1 dargestellt, beschlossen. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

5. Freundschaftsvertrag zwischen der Stadt Aalen (Bundesrepublik Deutschland) und der Stadt Vilankulo (Republik Mosambik)

0118/005 Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen

Der Gemeinderat der Stadt Aalen stimmt einer Städtefreundschaft mit der Stadt Vilankulo in der Republik Mosambik zu und ratifiziert die von den Oberbürgermeistern unterzeichnete Urkunde. (Anlage 1)

Diese Städtefreundschaft soll durch Projektpartnerschaften untermauert werden.

6. Baden-Württembergische Kinder- und Jugendliteraturtage 2019

8018/007 Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Durchführung der „25. Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendliteraturtage“ im Herbst 2019 wird zugestimmt.

Die dafür benötigten Mittel in Höhe von 61.500 € abzüglich des Zuschusses vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, in Höhe von 20.000 €, somit ein Betrag in Höhe von 41.500 €, werden im Haushalt 2019 bereitgestellt.

7. Engagement durch die Gruppierung "Schdoi Beissr" im Jugendtreff Ebnat

Die Einrichtung wird bis zum 31. Januar 2019 von der epia GbR mit 3 Stunden in der Woche geöffnet. Über diesen Zeitraum hinaus ist keine weitere Kooperation mit epia GbR geplant.
Die Gruppe der „Schdoi Beissr“ organisiert ein niederschwelliges Angebot für Kinder- und Jugendliche im Jugendtreff.
Der Jugendtreff wird gemeinsam mit BesucherInnen und den „Schdoi Beissr“ renoviert und gemeinsam genutzt. Die „Schdoi Beissr“ kümmern sich zukünftig um den Erhalt des Gebäudes (kleinere Hausmeisterarbeiten), der Koordination und Übergabe an Nutzer aus Ebnat.
Die Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes werden von der Stadt Aalen getragen.
Die Betreuung des offenen Jugendtreffs über den 31.01.2019 hinaus wird durch die Stadt Aalen auch personell gewährleistet und sichergestellt.

8. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

2118/013 Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen die folgenden Beschlüsse dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

a)   der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017,
b)   der Entlastung der Geschäftsführung und
c)   der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018

zuzustimmen.

9. Annahmen von Spenden gem. § 78 Abs. 4GemO

2118/018 Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.

© Stadt Aalen, 23.07.2018