Beschlüsse der Sitzung des Kultur,-Bildungs- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 30. November 2016

In der Sitzung des Kultur,- Bildungs- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am 30. November 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Kulturstrategie AALEN.2020

Kenntnisnahme
Prof. Scheytt von der Firma Kulturexperten stellt die Kulturstrategie Aalen.2020 vor.

Antrag der Fraktion der Freien Wähler Aalen zur Neubesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien

einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Fraktion Freie Wähler Aalen nach Anlage 1 zur Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderats sowie der sonstigen Gremien zu.

Die Neubesetzung soll in der KBFA-Sitzung am 11. Januar 2017 vorberaten und in der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2017 entschieden werden

Volkshochschule Aalen e.V.

  • a) Jahresbericht 2015/2016
    Kenntnisnahme
  • b) Aufstockung des Zuschusses für weitere Integrationskurse in den Jahren 2017 bis 2019   
    einstimmige Beschlussfassung
    Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Finanzen erteilt gemäß  § 10 Abs. 1 der Satzung der vhs Aalen e.V. sein Einvernehmen zur Aufstockung des Personals um eine Teilzeit-kraft (Päd. Fachbereichsassistentin, EG 6 TVöD) mit 50 % Beschäftigungsumfang einer Vollbeschäftigten mit einer zeitlichen Befristung für die Jahre 2017 bis einschließlich 2019. Die Aufstockung dient zur Deckung des Personalaufwands für die weitere Bereit-stellung und den Ausbau von Integrationskursen in diesem Zeitraum.
     
    Zur Deckung der Personalkosten für den Zeitraum von voraussichtlich 01.04.2017 bis 31.12.2019 erhält die vhs Aalen e.V. eine jährlichen Sonderzuschuss in Höhe von 23.000,-- Euro pro Jahr. Bei verkürzter Beschäftigungsdauer reduziert sich der Jahres-zuschuss monatsanteilig.

  • c) Dynamisierung der Nutzungsentgelte für die Bereitstellung von Räumen im Tor-haus und der Bohlschule   
    einstimmige Beschlussfassung

    Das Nutzungsentgelt (Warmmiete ohne Reinigung) für die Bereitstellung der Räumlich-keiten für die Zwecke der Volkshochschule Aalen e.V.

    • a) im Torhaus, Gmünder Str. 9, Aalen, mit einer Fläche von 2.013,16 m², von derzeit jährlich 37.795,16 €, netto und
    • b) in der Bohlschule, Friedrichstr. 50, Aalen, mit einer Fläche von 694,4 m², von derzeit jährlich 16.498,92 €, brutto,   wird ab 1.1.2018 jährlich um 6 % erhöht. Die Dynamisierung des Nutzungsentgeltes (Warmmiete ohne Reinigung) hat zunächst eine Laufzeit von 7 Jahren und endet im Jahr 2024. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig vor Ablauf dieser Dynamisierungsphase erneut Verhandlungen mit der Volkshochschule e.V. Aalen aufzunehmen.

      Die Verwaltung wird beauftragt, die Dynamisierung des Nutzungsentgeltes (Warmmiete ohne Reinigung) mit den übrigen Nutzern der Bohlschule zu verhandeln.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aalen vom 14. September 2000 mit Änderung vom 28. Mai 2003

mehrheitliche Empfehlung an den Gemeinderat mit Änderungen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der
Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), sowie § 2, § 8 Absatz 2 und § 9 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206, 207), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. De-zember 2015 (GBl. S. 1147) wird die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Sat-zung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aalen vom 14. September 2000 mit Änderung vom 28. Mai 2003 beschlossen.

Die Satzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu
machen.

Die Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Genehmigung des forstwirtschaftlichen Betriebsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2017

Einstimmige Beschlussfassung
Der vom Forstdezernat des Landratsamts Ostalbkreis in Zusammenarbeit mit der Stadt-verwaltung Aalen aufgestellte Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017 wird ge-nehmigt. Die Ansätze sind im Haushaltsplanentwurf 2017 der Stadt Aalen enthalten.

Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Aalen

Kenntnisnahme
Die KBFA nimmt vom Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Aalen Kenntnis.
Am 15.12.2016 wird der Beteiligungsbericht 2015 im Gemeinderat vorgestellt.   

Entwicklung der Offenen Jugendarbeit im Stadtteil Ebnat

mehrheitliche Beschlussfassung

Der Jugendtreff Ebnat wird hauptamtlich für einen Projektzeitraum von weiterhin zwei Jahren, bis 31.12.2018 durch die Erlebnispädagogik im Alltag GbR (epia) begleitet.
 

Der Auftragsumfang beträgt weiterhin 3 Stunden pro Woche. Bei 44 Wochen im Jahr beträgt der Gesamtaufwand 6.900 € zuzüglich 400 € Sachkosten im Jahr. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2017 und 2018 eingestellt.
 

Es werden Mittel im Haushaltsplan 2017 für Neuanschaffungen von Mobiliar und päda-gogischem Arbeitsmaterial in der Höhe von 2.500 € bereitgestellt.
 

Erteilung von Weisungen

a)    Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste or-dentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH   

einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat


Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH

  • a) dem Geschäftsbericht 2015/2016 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.05.2016,
  • b) der Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der Gewinnrücklage,
  • c)  der Finanzplanung 2016/17 – 2020/21 und
  • d) der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.

b)    Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste or-dentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH - Entlas-tung des Aufsichtsrats der Ostalb Skilift Aalen GmbH   

Einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Ostalb-Skilift Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats zuzustimmen.

Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

Einstimmige Beschlussfassung
Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.

Verschiedenes

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© Stadt Aalen, 18.12.2016