Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses (KBFA) am Mittwoch, 15. Januar 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Sanierung und Umbau der Kita Schatzkiste der evangelischen Kirchengemeinde Unterkochen

5019/020 - Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die evangelische Kirchengemeinde Unterkochen erhält für die Sanierung und den Umbau der Kita Schatzkiste entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 253.229 € aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 421.756 €. Der Zuschuss von 70 % ermittelt sich aus dem Saldo der Gesamtkosten abzüglich dem zu erwartenden Landeszuschuss in Höhe von rund 60.000 €.
  2. Die Gewährung des Zuschusses gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans2020.    

2 Sachstandsbericht zu den aktuellen Planungen der städt. Kita in Aalen-Unterkochen, Waldhäuser Straße 101, und Namensgebung für die neue städtische Einrichtung

5019/024 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Vom Sachstandsbericht zu den Planungen der städt. Kita Unterkochen wird Kenntnis genommen.
  2. Die städtische Kita in Aalen-Unterkochen erhält den Namen Kita „Am Kocherursprung“.    

3    Theaterring Aalen - Bericht zur Spielzeit 2018/19 und Programmgestaltung der Spielzeit 2020/21

8019/013 - Entscheidung Nachversand

Die Mitglieder des KBFA fassten bei einer Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Kenntnisnahme: Bericht über die Spielzeit 2018/19
  2. Das Programm der Theaterring-Saison 2020/21 wird gebilligt.    

4    Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der  Ostalb-Skilift Aalen GmbH    

a)    Jahresabschluss 2018/2019

 2119/042 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Ge-meinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH
a.    dem Geschäftsbericht 2018/2019 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.05.2019,
b.    der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit der Gewinnrücklage und 
c.    der Finanzplanung 2019/2020 – 2023/2024 zuzustimmen.  
        
b)    Entlastung des Aufsichtsrats der Ostalb-Skilift Aalen GmbH

 2119/043 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Ostalb-Skilift Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats zuzustimmen.  

5    Bestandserhebung der ärztlichen Versorgung in Aalen

0219/004 - Einbringung Nachversand

  1. Der Gemeinderat nimmt die Bestandserhebung über die hausärztliche Versorgung in Aalen zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die im Sachverhalt dargestellten Ziele zur Erhaltung und Stärkung der ärztlichen Versorgung im Stadtgebiet zu erreichen.    

6    Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2119/045 - Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Be-schlüsse:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.    

© Stadt Aalen, 16.01.2020