Beschlüsse der Videositzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 28. Januar 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Haushaltsplanberatungen

a)    Stellenplan 2021

1020/031 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Die unter Ziffer I. aufgeführten zahlenmäßig neutralen Stellenumwandlungen  von Beamten- in Beschäftigtenstellen und umgekehrt sind im Stellenplan entsprechend dazustellen.
  2. 2. Die unter II. dargestellten Anpassungen im Saldo mit 1,70 Beamten- und 21,18  Beschäftigtenstellen sind im Stellenplan vorzunehmen.
  3. Die Stellenabgänge unter Ziffer III. im Saldo mit -6,25 Beschäftigtenstellen  werden als Planstellen im Stellenplan nicht mehr geführt. 
  4. Die unter Ziffer IV. aufgeführten 22,24 Stellen mit kw-Vermerken sind im Stellenplan darzustellen.
  5. Der Stellenplan 2021 wird – wie im beiliegenden Entwurf dargestellt –   beschlossen.
  6. Im vorliegenden Stellenplan 2021 werden 21,65 Planstellen des Eigenbetriebs aalen.kultur&event in Gründung geführt. Mit Gründung des Eigenbetriebs werden diese in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs überführt.    


b)    Schlussberatung zu den Anträgen der Fraktionen

2120/042-1 2120/042 - Entscheidung


c)    Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2021
hier: Änderungsliste

2120/041-1 2120/041 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat entscheidet über die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2021.    


d)    Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 und des Finanzplans für die Zeit bis 2024

2121/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat stimmt

a.) dem Haushaltsplan 2021 mit den aus der Sitzungsvorlage Nr. 2120/041-1 ersichtlichen Änderungen (Fortschreibung),

b.) der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 mit den aus der Sitzungsvorlage Nr. 2120/041-1 ersichtlichen Änderungen (Fortschreibung) und 

c.) dem Stellenplan 2021 zu.
 
2. Der Gemeinderat beschließt aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) m. W. v. 26.06.2020 die in der Anlage dargestellte Haushaltssatzung 2021.    

3 Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: "Runder Tisch für Mountainbiker"

0120/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
(geänderter Beschlussantrag aus KBFA 02.12.2020)

  1. Die Ergebnisse des „Runden Tisches Mountainbike-Trails“ werden zur Kenntnis genommen. 
     
  2. Der gemeinsamen Zielsetzung der Beteiligten des Runden Tisches zur
    a)    Erarbeitung eines naturverträglichen Konzepts für die Ausweisung offizieller Mountainbike-Strecken 
    b)    Eindämmung illegaler Mountainbike-Trails
    wird zugestimmt.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat über die Zwischenergebnisse der Steuerungsgruppe (unter der Leitung von Herrn Forstdezernent Reck) und des Runden Tisches (unter der Leitung von Herrn Oberbürgermeister Rentschler) in geeigneter Form zu unterrichten und ein Konzept zur Jugendbeteiligung zu erarbeiten.
     
  4. Das Konzept für offiziell ausgewiesene Mountainbike-Trails ist dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.    

4 Genehmigung des forstwirtschaftlichen Betriebsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2021

2120/039 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei 12 Gegenstimmen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

Der vom Forstdezernat des Landratsamts Ostalbkreis in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Aalen aufgestellte Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 wird genehmigt.
Die Ansätze sind im Haushaltsplanentwurf 2021 enthalten.    

5 Nachhaltige Entwicklung des Baugebiets Galgenberg-Ost – Grundsatzbeschluss

6720/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

 Der Gemeinderat beschließt, das Baugebiet Galgenberg-Ost als zukunftsweisendes und innovatives Quartier zu Klimaschutz, umweltfreundlicher Mobilität und mit einer hohen Freiraumqualität zu entwickeln.

  1. Dazu gehören: 
    a) Für eine nachhaltige Entwicklung des Quartiers ist eine ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen sicher zu stellen.
    Die Maßnahmenflächen M1, M2 und M3 werden zum ökologischen Ausgleich und zum naturnahen Spielen entwickelt.
    Gemeinschaftsgärten werden auf möglichst großen Grünflächen in den Höfen sowie westlich der privaten Grünfläche (Verkehrsgrün und Parkplätze) entstehen. 
    b) Das Baugebiet wird soweit als möglich über ein modifiziertes Mischsystem entwässert: Das unbelastete bzw. gering belastete Niederschlagswasser wird in Regenwasserkanälen über die Grünzone Schafgärten abgeführt und dort in einer naturnahen Regenwassermulde mit vorgeschalteter Behandlungsanlage gepuffert.
    c) Der Straßenraum wird verkehrsberuhigt als öffentlicher Raum mit Straßenbäumen gestaltet, so dass er zur gestalterischen, ökologischen und klimatischen Qualität des Quartiers beiträgt. 
     
  2. Die umweltfreundliche Mobilität wird gefördert:
    a) Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich für eine bessere Busanbindung (verbesserte Taktung der bisherigen Buslinien und den neuen Regiobus nach Neresheim) auf Kreisebene einzusetzen.
    b) Für Fußgänger und Radfahrer ist eine gute Vernetzung durch entsprechende Straßenraumgestaltung und Wegebau (Verbindung der Quartiersplätze, Schafgärten, Anbindung Hirschbachtal und Tannenwäldle) sicherzustellen. 
    c) Am Quartierseingang wird ein Carsharing-Angebot eingerichtet.
    d) Am Quartierseingang wird ein Mobilitäts-Hub (Parkhaus) für Bewohner und Besucher eingerichtet (Parken, Ladesäulen, Carsharing, Fahrräder, Nähe zur Bushalte-stelle).
     
  3. Mit dem Ziel eines digitalen Modellquartiers wird neben der Sicherstellung grundlegender Konnektivitätstechnologien im Rahmen der Projekte „AA-HDH GemeinsamDigital“, „AA-Mobil“ und „InKoMo 4.0“ eine digitale Austauschplattform für Bewohner, digitale Mobilitätslösungen zur Vernetzung der Verkehrsarten sowie ein dynamisches Parkleitsystem (Parkhaus) entwickelt. Weitere smarte Anwendungen (z.B. smart Waste, smarte Beleuchtung, Smarte Logistik/Paketstation) werden geprüft und nach Möglichkeit integriert.
     
  4. Im Neubaugebiet Galgenberg-Ost sind Einzel-, Doppel- Reihen und Mehrfamilien-häuser mindestens in KfW 40 Bauweise und Beheizung mit Erneuerbarer Energie bzw. Fernwärmeversorgung, auch mit förderfähigen und innovativen Energiekonzepten, zu realisieren. Ein Anteil von mind. 30%, beim Geschosswohnungsbau 100%, der Dachflächen wird für solare Nutzung festgesetzt, zzgl. eines Speichers. Auf Wärmedämmverbundsysteme auf Erdölbasis wird aus ökologischen Gründen grundsätzlich verzichtet. Die Festlegungen erfolgen in den Kauf- und Umlegungsverträgen.
     
  5. Die Außenanlagen und Gärten werden möglichst naturnah angelegt. Beim Geschosswohnungsbau sind gemeinschaftliche Flächen allen Bewohnern zur Verfügung zu stellen (inkl. Spielmöglichkeiten).
     
  6. Baufelder für Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser werden im Rahmen eines offenen Investorenauswahlverfahrens (Konzeptverfahren) vergeben.
    a) Der Wohnhof zwischen den Reihenhäusern im Baufeld RH2 wird autoreduziert gestaltet und die Autos der Bewohner in einer zentralen Parkierungsanlage untergebracht. Die zentrale Parkierungsanlage wird auf dem Baufeld MFH6 am Gebietseingang errichtet.
    b) Der Erwerber des Geschosswohnungsbaufelds MFH5 wird verpflichtet, eine Parkierungsanlage sowohl für Dauerparker (u.a. der Reihenhäuser) als auch für Besucher des Gebietes (Kurzzeitparker) zu errichten.
    c) Auf dem Baufeld MFH4 wird bei Bedarf eine Kita integriert. 
     
  7. Im Rahmen des Geschosswohnungsbaus wird ein Gemeinschaftsraum als Quartierstreffen zur Verfügung gestellt (ggf. Synergien mit der Kita).
     
  8. Das neue Baugebiet erhält den Namen: 
    „Wohnen am Tannenwäldle“
     
  9. Die Entwicklung des Baugebiets wird durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit sowie Fachveranstaltungen begleitet. Für die hochwertige nachhaltige und klimagerechte Entwicklung werden die verschiedenen Anforderungen und Prozesse von der Planung bis zum Bau integriert gesteuert.

6 Bebauungspläne

a)    Bebauungsplan "Eichholzweg nördlich der Dorfstraße" im Planbereich 80-05, Plan Nr. 80-05 in Aalen-Hofen
und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 80-05 
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6120/028-1 6120/028 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.10.2020); siehe Anlage B.
     
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
     
  4. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen (78. FNP-Änderung).

Der Ergänzungsantrag zum Aufstellungsbeschluss der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen wird als Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aufgenommen, bearbeitet und inhaltlich im Rahmen des Auslegungsbeschlusses zur Beratung gestellt.

 

b)    Bebauungsplan "Zwischen Mauer-, Brunnen-, Hofacker-, und Bischof-Fischer-Straße" im Planbereich 02-07 in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 02-07/1 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-07/1 
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 und § 13 a BauGB

6120/022 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über    örtliche Bauvorschriften gem. 
    a.    § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt 
    b.    (§ 2 BauGB).
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 01.12.2012); Der Abgrenzungsplan zum Aufstellungsbeschluss vom 22.10.2012 wird übernommen.
     
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
     
  4. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
     
  5. Folgende rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 02-07/1 überlagert werden:
  • Bebauungsplan SBB-1886-557: Baulinien v. 17.05.1886 aus Stadtbaublatt, genehmigt/in Kraft seit 17.05.1886;
  • Bebauungsplan: SBB-1911-2217 Baulinie v.17.05.1911 aus Stadtbaublatt, genehmigt/in Kraft seit 17.05.1911;
  • Bebauungsplan II-07 zwischen Wilhelmstraße/Mahnmal, Gartenstraße/St.-Johann-Straße, genehmigt/in Kraft seit 16.09.1933;
  • Ortsbauplan zwischen Gmünder- und Gartenstraße, Plan Nr. II-02, in Kraft seit 06.04.1957;
  • Baulinienänderung Seilerstraße - Brunnenstaße, Plan Nr. II-01, in Kraft seit 25.02.1958; 
  • Bebauungsplan Gartenstraße 42, Plan Nr. II-07/2, in Kraft seit 04.05.1960. 

7 Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans "Zwischen Mauer-, Brunnen-, Hofacker-, und Bischof-Fischer-Straße" im Planbereich 02-07 in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 02-07/1

6120/030 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 i.V.m. § 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zwischen Mauer-, Brunnen-, Hofacker-, und Bischof-Fischer-Straße" im Planbereich 02-07 in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 02-07/1.
     
  2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

8 Verkauf von Grundstücken am Pelikanweg in Aalen-Hofherrnweiler/Unterrombach

6020/056 - Entscheidung Nachversand

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurde der Tagesordnungspunkt vertagt.    

© Stadt Aalen, 31.01.2021