Beschlüsse in der Sitzung des Gemeinderats am 13.10.2016

Ehrungen

Stadtrat Bernhard Ritter wurde von Oberbürgermeister Thilo Rentschler für 30-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat mit dem Verdienstabzeichen des Städtetags in Gold ausgezeichnet.

Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung

Oberbürgermeister Thilo Rentschler und Stadtkämmerin Daniela Faußner haben den Entwurf zum Haushalt 2017 und die Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2020 eingebracht.

Konzept Weihnachtsbeleuchtung

Einstimmiger Beschluss:
Dem neuen Konzept wird zugestimmt. Der budgetierte und im Moment mit Sperrvermerk versehene Betrag über 20 000 Euro wird freigegeben.

Feststellung des Jahresabschlusses 2014

Einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Aalen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 – wie in den Anlagen dargestellt – fest.
Die im Sachverhalt erläuterten überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden genehmigt.

Überprüfung und Festsetzung der Verkaufspreise für Gewerbeflächen

Mehrheitlicher Beschluss:
Die Gewerbepreise werden dem in der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage gemachten Vorschlag entsprechend festgesetzt.
Die Erhöhung der Verkaufspreise wird sofort wirksam; für bereits reservierte Grundstücke wird ebenfalls der erhöhte Verkaufspreis berechnet.

Aalener Modell zur Wohnraumförderung hier: Zuschuss für Sozialmietwohnungen und Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten

Einstimmiger Beschluss:
Den geänderten „Förderrichtlinien für den Bau von Sozialmietwohnungen“ wird zugestimmt (Anlage 1).
Den geänderten „Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten für mittlere Einkommensbezieher“ wird zugestimmt (Anlage 2).

Werbeanlagensatzung für die Stadt Aalen

Mehrheitlicher Beschluss:
Der Entwurf der Werbeanlagensatzung mit Begründung (Stand 07.06.2016) wird gebilligt.
Den Abgrenzungsplänen zur Satzung (Stand 07.06.2016) wird zugestimmt.
Sofern Bebauungspläne besondere Regelungen zu Werbeanlagen festsetzen, kommt
diesen der Vorrang vor den Regelungen dieser Satzung zu.
Die Gestaltungssatzung „Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Bereich der Altstadt“ (in Kraft seit dem 03.07.2002) behält ihre Gültigkeit.

Schubart-Gymnasium Aalen: Baubeschluss - Neubau Fachklassentrakt

Einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 17.08.2016 mit Gesamtbaukosten von 4,55 Mio. Euro einschließlich Abbruch des bestehenden Pavillongebäudes zu.
Im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushaltsplans 2017 fasst der Gemeinderat den Baubeschluss über den Neubau eines Fachklassentraktes am Schubart-Gymnasium. Die Finanzierung erfolgt über einen noch zu bildenden Haushaltsausgaberest 2016 von 100.000,00 € und neu zu veranschlagenden Haushaltsmitteln im Haushaltsplan 2017 von 2,25 Mio. Euro (brutto) sowie Beträgen von 1,2 Mio. Euro (brutto) in 2018 und 1,0 Mio. Euro (brutto) in 2019.
Die Verwaltung erhält die Freigabe, die Planungsbeteiligten für die weiteren Leistungsphasen nach HOAI zu beauftragen.

Limesmuseum Aalen: Baubeschluss energetische Sanierung und bauliche Ertüchtigung

Einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 22.09.2016 mit Gesamtbaukosten von 5,8 Mio. Euro (brutto) zu.
Im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushaltsplans 2017 fasst der Gemeinderat den Baubeschluss über die energetische Sanierung und bauliche Ertüchtigung des Limesmuseums. Die Finanzierung erfolgt über neu zu veranschlagende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2017 von 3,0 Mio. Euro (brutto) sowie Beträge von 2,9 Mio. Euro (brutto) in 2018.
Die Stadtverwaltung erhält die Freigabe, die Planungsbeteiligten für die weiteren Leistungsphasen nach HOAI inklusive LPH 9 zu beauftragen.

Bebauungsplan "Galgenberg-Ost" in den Planbereichen 04-01 und 04-04 im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 04-04/2 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet 04-02/2 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Mehrheitlicher Beschluss:
Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.04.2016; siehe Anlage).
Der bestehende Aufstellungsbeschluss „Galgenberg-Ost I“, Plan Nr. 04-04/2 vom 20.09.2012 wird aufgehoben.
Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

Mehrheitlicher Beschluss:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH
a) dem Geschäftsbericht 2015 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015,
b) der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 1.004.945,00 € zu den Anderen Gewinnrücklagen und
c) der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH
zuzustimmen.

Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH

Einstimmiger Beschluss:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH
a) dem Geschäftsbericht 2015 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015,
b) der Gewinnverwendung,
c) der Entlastung der Geschäftsführung bzw. des Liquidators sowie
d) der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016
zuzustimmen.

Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH

Einstimmiger Beschluss:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.

© Stadt Aalen, 25.10.2016