Gültigkeit von Reisedokumenten

Nicht nur zur Urlaubzeit, sondern das ganze Jahr hinweg werden Urlaubsreisen geplant. Deshalb empfiehlt das Bürgeramt Aalen, die Reisedokumente rechtzeitig zu prüfen.

Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt. Dadurch kann es zu Bearbeitungszeiten von 3 bis 4 Wochen kommen. 

Aber nicht nur für Urlaubsreisen ist die Gültigkeit der Ausweisdokumente wichtig. In Deutschland gilt allgemein eine Ausweispflicht für alle Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahren. Darüber hinaus ist es ärgerlich, wenn erst an der Grenze bzw. am Flughafen auffällt, dass das Ausweisdokument abgelaufen ist. Wer rechtzeitig nachschaut, ob seine Dokumente noch gültig sind, spart sich somit im Zweifel eine Menge Ärger.

Reisedokumente rechtzeitig beantragen

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden.

Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter – mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit.

Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes beim Bürgeramt Aalen oder den Außenstellen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • wenn vorhanden – bisheriges Ausweisdokument
  • biometriegeeignetes Passfoto (Größe 35 x 45 mm) aus neuester Zeit
  • aktueller Personenstandsnachweis - z. B. Geburts- bzw. Eheschließungsurkunde (ggf. übersetzt) empfiehlt sich grundsätzlich, insbesondere jedoch in folgenden Fällen:
    - bei erstmaliger Beantragung (wenn bisher kein Personenstandsnachweis vorlag)
    - nach Adoption
    - nach Verlust des Dokumentes (wenn kein weiteres aktuelles Ausweisdokument vorgelegt werden kann und noch kein Personenstandsnachweis vorliegt)
    - nach Änderung personenstandsrelevanter Daten
    - bei Geburtsdaten mit diakritischen Sonderzeichen (bzgl. der korrekten Schreibweise)
    - bei im Ausland lebenden Deutschen
    - bei bekannten Datenkonflikten zwischen dem Melderegister, Ausweisdokument und der Personenstandsurkunde
  • bei Umsiedlern nach ISO-Norm übersetzte Geburtsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein und evtl. vorhandener Nachweis über die Namenserteilung
  • nach Einbürgerung übersetzte und anerkannte Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Eheschließungsurkunde, Namensänderung…), bisheriges ausländisches Dokument (auch in Kopie, wenn das Original bereits abgegeben wurde) und Einbürgerungsurkunde 

Hinweis: Da bei der Dokumentenbeantragung nach Einbürgerung Verschiedenes anhand der vorzulegenden Unterlagen zu klären, prüfen und erfassen ist, muss hierfür im Vorfeld ein Termin vereinbart werden. (www.aalen.de/terminbuchung)

Für alle Fragen rund um das Thema „Beantragung von Ausweisdokumenten“ steht das Team vom Bürgeramt Aalen während der Öffnungszeiten telefonisch unter der Telefonnummer 07361 52-1087 zur Verfügung. Auch ein Blick auf die städtische Homepage www.aalen.de kann hilfreich sein. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger  über die Antragsmodalitäten zu den bestimmten Ausweisdokumenten informieren.

Unter www.auswaertiges-amt.de gibt es Informationen über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes.

Wichtiger Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Verlust gemeldete Dokumente nach dem Wiederauffinden grundsätzlich der Passbehörde vorzulegen sind, um die Löschung aus den Sachfahndungsdateien zu veranlassen. Erst nach Löschung aus den Sachfahndungsdateien kann das Dokument (wenn kein neues Dokument ausgestellt wurde) bis zum Ende des regulären Gültigkeitszeitraums wieder verwendet werden. 

INFO:

Öffnungszeiten – Bürgeramt Aalen

Montag, Dienstag 8.30 bis 12 Uhr + 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr + 14 bis 17.45 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

Termine können auch online für die Öffnungszeiten und zusätzlich für Montag, Dienstag und Donnerstag im Zeitraum von 12 bis 14 Uhr vereinbart werden.
Um sicher und pünktlich bedient zu werden, wird empfohlen, grundsätzlich im Vorfeld einen Termin zu buchen.

Die Öffnungszeiten der Außenstellen in den Ortsteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen können unter www.aalen.de/aemter-a-z.152.25.htm eingesehen werden. 

© Stadt Aalen, 27.03.2024