Hinweise zum Besuch des Aalener Wochenmarktes

Seit Mittwoch ist die neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen in Kraft. Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, wurden Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen. Explizit ausgenommen von der Schließung sind u.a. die Wochenmärkte. Somit findet der traditionelle Wochenmarkt jeweils mittwochs und samstags in der Aalener Innenstadt wie gewohnt statt.

Die Stadtverwaltung Aalen bittet darum folgende Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz zu beachten:

Bitte sehen Sie von einem Wochenmarktbesuch ab, wenn Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage:

  • in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben
  • oder Kontakt mit einer infizierten Person hatten
  • oder selbst Krankheitsymptome wie Husten,Fieber, Gliederschmerzen verspüren.
Hinweise zum Besuch des Aalener Wochenmarktes
Hinweise zum Besuch des Aalener Wochenmarktes (© Stadt Aalen)

Bitte halten Sie ausreichend Abstand zu Umstehenden, es wird ein Mindestabstand von 1,5 m empfohlen. Dies gilt insbesondere für die Warteschlangen vor den Verkaufsständen.


Wir bedanken uns für die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen und wünschen einen angenehmen Besuch des Aalener Wochenmarktes.

Gleiches gilt bis auf weiteres für die Wochenmärkte in den Teilorten.

© Stadt Aalen, 20.03.2020