Information des Grünflächenamts der Stadt Aalen
Im Herbst werfen viele Straßenbäume ihre Blätter ab. Das ist eine natürliche, jahreszeitlich bedingte Erscheinung. Die Stadt Aalen unterhält knapp 20.000 öffentliche Bäume, die das Stadtbild prägen, Schatten spenden und das Klima verbessern. Das herabfallende Laub kann jedoch auf Gehwegen, Straßen und angrenzenden Grundstücken liegen bleiben. Hier stellt sich oft die Frage: Wer ist für die Beseitigung zuständig?
Die Stadt Aalen ist Eigentümerin und unterhaltungspflichtige Trägerin der öffentlichen Straßenbäume. Sie sorgt für die Pflege, Kontrolle und Verkehrssicherheit der Bäume sowie für die Reinigung der Fahrbahnen und Straßenrinnen gemäß dem städtischen Reinigungsplan. Die Reinigungspflicht der Stadt erstreckt sich jedoch nicht automatisch auf Gehwege oder private Flächen.
Nach der Streupflichtsatzung der Stadt Aalen vom 15.12.1988 sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege zu reinigen. Ist kein Gehweg vorhanden, erstreckt sich diese Reinigungspflicht auf die Fahrbahn in einer Breite von 1,50 Metern.
Zur Reinigungspflicht gehört auch die regelmäßige Beseitigung von Laub, Unrat und sonstigem Schmutz.
Wichtiger Hinweis: Das anfallende Laub darf nicht auf die Straße oder in die Rinnsteine geschoben werden, sondern ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
| Fläche | Zuständig |
| Fahrbahn, Straßenrinne, öffentliche Parkstreifen | Stadt Aalen |
| Gehweg entlang privater Grundstücke oder – sofern kein Gehweg vorhanden ist – die Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m | Anlieger |
| Private Grundstücke, Einfahrten und Stellplätze | Eigentümer |
| Öffentliche Straßenbäume (Pflege, Kontrolle) | Stadt Aalen |
§ 41 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW) – Gemeinden können die Reinigungspflicht auf Anlieger übertragen.
Streupflichtsatzung der Stadt Aalen – Verpflichtung zur Reinigung der Gehwege.
§ 906 BGB – Herabfallendes Laub öffentlicher Bäume gilt als ortsübliche, zumutbare Immission.
Nasses Laub kann zur Rutschgefahr werden. Um Unfälle zu vermeiden, sind Anlieger verpflichtet Gehwege regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu kehren, insbesondere vor Hauseingängen oder Zufahrten.
Laub kann über die Biotonne oder die Grünabfallcontainer entsorgt werden. Bitte werfen Sie kein Laub von privaten Bäumen auf öffentliche Flächen oder in Straßengräben, da dies die Entwässerung behindert.
Nähere Informationen:
https://www.goa-online.de/leistungen/oeffnungszeiten/gruenabfall-annahmestellen/
Grünflächenamt
Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel.: 07361 52-1328
Fax: 07361 52-1925
E-Mail: gruenflaechenamt@aalen.de