Schlafampel Fußgänger über Stuttgarter Straße bei Amtsgericht/Südlicher Stadtgraben

Seit Donnerstag, 2. November 2017 ist die abgesetzte Fußgängerfurt in der Stuttgarter Straße zwischen Südlichem Stadtgraben und Amtsgericht in eine sogenannte „Schlafampel“ umgerüstet.

Der Vorteil der Umrüstung liegt darin, dass Fußgänger selbst entscheiden können, ob sie die Ampel in Anspruch nehmen oder ohne Signal die Straße überqueren wollen. Dies bedeutet eine Verkürzung der Wartezeit für Fußgänger sowie einen flüssigeren Verkehrsablauf. Grundsätzlich ist die Ampel also „dunkel“. Weder Fußgänger noch Autofahrer erhalten ein Signal. Wird der Anforderungstaster am Ampelmast vom Fußgänger betätigt schaltet die Anlage für Fußgänger zunächst von „dunkel“ auf Rot und für Autofahrer von „dunkel“ auf Grün. Wenige Sekunden danach erhalten die Autofahrer Rot und der Fußgänger bekommt Grün. Anschließend schalten beide Signale in umgekehrter Reihenfolge wieder auf „dunkel“.

In Aalen gibt es bereits eine ähnliche Anlage in Hammerstadt. Die Stadt wird das Querungsverhalten der Fußgänger beobachten und evaluieren.

© Stadt Aalen, 08.11.2017