Schuldenstand der Stadt Aalen auf Rekordtief – solide Haushaltsführung

Zum Ende des Jahres 2016 wird die Stadt Aalen mit einem Rekordtief beim Schuldenstand abschließen. Nur noch 30 Mio. Euro Darlehen sind von der Stadtkämmerei kalkuliert worden. Diese Zahl ist auch dem konsequenten Schuldenabbau während der vergangenen vier Haushaltsjahre zu verdanken. Seit 2012 sind rund 24,1 Mio. Euro an außerordentlichen Tilgungen geleistet worden. „Haushaltsüberschüsse werden konsequent genutzt, um Schulden abzubauen“, betont OB Thilo Rentschler.

Die Finanzplanung der Stadt Aalen bis zum Jahr 2020 sieht ein Investitionsvolumen von 130 Mio. Euro vor. Bis zum Jahr 2020 wird mit diesen Investitionen der Wert von bereits vorhandenem Vermögen der Stadt erhalten (Substanzerhalt) oder neue Werte geschaffen.

  • Zum Beispiel für die Schulbausanierung und -modernisierung sind bis 2020 rund 45 Mio. Euro eingestellt
  • für die Betreuung sind 15 Mio. Euro für Investitionen und den Betrieb von Kindertagesstätten vorgesehen
  •  für Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität und der Erschließung neuer Baugebiete 30 Mio. Euro
  • für die Sportentwicklung 21 Mio. Euro
  • 28 Mio. € für weitere Hochbaumaßnahmen
  • für den Bau von Musikschule, Stadttheater etc. (Kulturbahnhof) 24 Mio. Euro


Um diese Projekte finanzieren zu können, benötigt die Stadt bis zum Jahr 2020 30 Mio. Euro Darlehen. Dies bedeutet, dass 100 Mio. Euro Investitionssumme aus dem Haushalt eigenfinanziert werden, was 77 Prozent entspricht.

Nur 23 Prozent der gesamten Investitionen der Stadt werden mit Hilfe von Fremdkapital finanziert. Die Eigenkapitalquote in der Bilanz der Stadt liegt derzeit bei 90 Prozent.
Jede Kommune ist in der Pflicht, für ihre Bürgerinnen und Bürger eine möglichst hohe Lebensqualität zu schaffen. Dazu zählen der Bau und der Erhalt von städtischer Infrastruktur, die dem Wohl der Einwohner dienen. Neben Bildung- und Betreuungseinrichtungen, wie Schulen und Kindergärten, gehören Angebote für Sport, Freizeit und Kultur dazu.

Viele Investitionen der Stadt sind gesetzlich vorgegeben. Darüber hinaus bleibt den Kommunen  ein Gestaltungsspielraum zur Schaffung von Angeboten, die zur Steigerung der Attraktivität einer Stadt beitragen.

© Stadt Aalen, 18.12.2016