Stadt Aalen erstattet Eltern-Beiträge für Schließtage während Kita-Streik

Keine Antragsstellung erforderlich – wird mit Gebühreneinzug verrechnet

Der Kultur-Bildungs- und Finanzausschuß ist am verangenen Mittwoch, 8. Juli 2015 einstimmig dem Vorschlag der Stadtverwaltung gefolgt, den betroffenen Eltern für die während des Streiks in den städtischen Kitas ausgefallene Betreuung Kostenbeiträge anteilig zurückzuerstatten. Die Entscheidung des Gremiums war erforderlich, da die Rückzahlung eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt darstellt. Insgesamt wird die Stadt rund 14.000 € an betroffene Eltern zurückzahlen.

(© Stadt Aalen)

Die Erstattung wird automatisch mit dem monatlichen Einzug verrechnet, es ist nicht erforderlich, dass ein Antrag gestellt werden muss, teilt das Amt für Soziales,-Jugend und Familie mit. „Wir als Stadt senden ein gutes Signal an die Eltern“, setzte sich der OB für die Rückerstattung ein.

Bei der Stadt seien rund 70 Anträge von betroffenen Eltern eingegangen, mit der Bitte um Erstattung ihrer Beiträge für die insgesamt acht Streiktage. Trotz der von der Stadt während dieser Zeit eingerichteten Notbetreuungsgruppe, sind nach Schätzung des Amtes für Soziales Jugend und Familie rund 85 % der Elternschaft von den Schließtagen aufgrund des Streiks betroffen. Auch andere Städte haben zum Teil rückerstattet.

© Stadt Aalen, 14.07.2015