Zentrale Vormerkung für einen Betreuungsplatz bis zum 31. März 2017 möglich

Die Möglichkeit Kinder für einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz zum Kindergartenjahr 2017/2018 vorzumerken, besteht nur noch bis zum 31. März 2017.

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Die zentrale Vormerkung ist nach einer kurzen Registrierung auf der städtischen Internetseite www.aalen.de (Pfad: „Bildung & Soziales“ - „Kinderbetreuung“ - „Zentrale Vormerkung“) bis zum 31. März 2017 möglich. Die Zusagen für einen Betreuungsplatz werden im April an die Familien verschickt, später eingehende Vormerkungen können dann nur noch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Restplätze berücksichtigt werden.

Bei Fragen oder Unterstützung bei der Vormerkung steht Ihnen das Amt für Soziales, Jugend und Familie, Frau Nicole Czech, Telefon: 07361 52-1250 gerne zur Verfügung. Sofern Sie zu Hause keinen Onlinezugang besitzen besteht auch weiterhin die Möglichkeit im Rathaus Zimmer Nummer 250 die Zentrale Vormerkung durchzuführen.

© Stadt Aalen, 24.03.2017