Innenentwicklungsprogramm - Flächen gewINNEN für Aalen

Das Förderprogramm der Stadt Aalen für private Innenentwicklungsmaßnahmen

Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat ein Förderprogramm ins Leben gerufen, mit dem private Maßnahmen der Innenentwicklung finanziell unterstützt werden sollen. Ziel des Förderprogramms ist es, die Stadtentwicklung durch Aktivierung und Mobilisierung von un- bzw. untergenutzten Wohnbauflächen stärker auf den Bestand zu konzentrieren.

Warum Innenentwicklung?

Förderprogramm - Flächen gewINNEN
Flächen gewINNEN (© Stadt Aalen)

Täglich werden in Baden-Württemberg rund 8 Hektar Freifläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke neu in Anspruch genommen. Das entspricht in etwa der Fläche von zwölf Fußballfeldern. Und dies obwohl in den allermeisten Städten und Gemeinden genügend Bauflächen in den bereits erschlossenen Siedlungsbereichen vorhanden sind. Eine weitere ungebremste Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke in den Außenbereichen führt zum Verlust von unwiederbringlicher Kultur- und Naherholungslandschaft und zur Beeinträchtigung der natürlichen Funktionen von nicht vermehrbarem Grund und Boden als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Sowie einer negativen Auswirkung auf die Landwirtschaft.

Weitere negative Folgen dieser Suburbanisierung, also der Ausweisung von immer mehr Neubaugebieten auf der „grünen Wiese“, sind geringere Siedlungsdichten, zunehmende Leerstände in den Stadt- und Ortskernbereichen, ineffektive Nutzungen der bereits bestehenden Strukturen, schwindende Nahversorgung in den Zentren und wachsende finanzielle Belastungen für den Einzelnen durch die Zunahme von Infrastruktur- und Erschließungsflächen. Die Entleerung der Kernsiedlungsgebiete führt letztlich zur Schwächung des Gemeinwesens an sich und zum Verlust kommunaler Identität in den historisch gewachsenen Städten.

Es ist daher unerlässlich, die weitere Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu vermindern. Bereits im Jahr 2006 hat die damalige Landesregierung das landespolitische Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ für den weiteren Städtebau definiert. Neue Bauflächen sollen nur noch in Ausnahmefällen ausgewiesen und möglichst durch den Rückbau oder die Renaturierung brach liegender Siedlungsflächen ausgeglichen werden. Auch die aktuelle Landesregierung bekennt sich zum Grundsatz „innen vor außen“, der unter dem gegebenen Wohnraumbedarf sowohl ökologische und ökonomische Zielsetzungen als auch die Lebensfähigkeit der Städte und Gemeinden, die Vitalität der Ortszentren und die Sicherung der Nahversorgung miteinander verbindet.

Instrumente der Innenentwicklung

Maßnahmen der Innenentwicklung basieren immer auf der zielgerichteten Aktivierung von innerörtlichen Flächen. So kann beispielsweise mit der innerörtlichen Nachverdichtung durch Gebäudeaufstockungen oder Gebäudeanbauten zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Besonders in Siedlungsgebieten der Nachkriegszeit ergeben sich hierbei vielfältige Möglichkeiten, da zumeist hohe Nachverdichtungspotenziale vorhanden sind. Die innerörtliche Nachverdichtung schließt auch die Möglichkeit mit ein, auf großen und untergenutzten Grundstücken weitere Baumöglichkeiten zu schaffen. Die Bebauung bislang unbebauter Flächen im Siedlungsbestand, also die Schließung sogenannter Baulücken, ist ein weiteres klassisches Instrument der Innenentwicklung. Durch Umnutzungen von ehemals anderweitig genutzten Immobilien, z.B. innerörtlichen Hofstellen, Scheunen oder weiteren landwirtschaftlich genutzten Gebäuden, kann weiterer Wohnraum im Siedlungsbestand geschaffen werden. Auch durch die Konversion von innerörtlichen Brachflächen kann meist großflächig innerörtliches Bauland gewonnen werden. Dies geschieht beispielsweise durch die Mobilisierung von ehemaligen Bahn-, Post-, Militär- oder Gewerbeflächen. Durch den Rückbau überdimensionierter Verkehrsflächen lassen sich ebenfalls Flächenpotenziale für eine anderweitige Nutzung gewinnen. Innenentwicklung bedeutet allerdings ausdrücklich nicht, sämtliche in der Gemeinde zur Verfügung stehenden Freiflächen zu überbauen. Auch der Erhalt und die Schaffung von Quartiersgrünflächen und natürlichen Gewässerläufen in den Stadt- und Ortszentren sind wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Öffentliche wie auch private Grünanlagen erhöhen die Lebensqualität und tragen wesentlich zur Wohnumfeldverbesserung bei. Gestaltete Platz- und Freiflächen dienen als Quartierstreffpunkte und stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl der Anwohner.

Vorteile der Innenentwicklung

  • Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen vor weiterer Zersiedelung
  • Erhalt von vielfältigen, natürlich gewachsenen Kultur- und Landschaftsräumen
  • Erhalt lebendiger Stadt- und Ortszentren
  • Sicherung der Innenstädte als zentrale und urbane Einzelhandelsschwerpunkte
  • Erhalt der innerörtlichen Grund- und Nahversorgung
  • geringere Infrastrukturkosten
  • Erhalt des baukulturellen Erbes der gewachsenen Städte und Gemeinden
  • Effektive Auslastung bestehender Infrastruktur und Erhalt kurzer Wege
  • Erhalt der innerörtlichen Angebots- und Nutzungsvielfalt
  • Erhalt und Steigerung der innerörtlichen Wohnqualität und –attraktivität
  • bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch kompakte Siedlungsstrukturen
  • Stärkung des Kommunalwesens, der kommunalen Identität und des Gemeinschaftsgefühls der Bürgerinnen und Bürger

Innenentwicklungsprogramm - Flächen gewINNEN für Aalen

Mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Förderprogramm will die Stadt Aalen Grundstückseigentümer und Bauherren bei privaten Innenentwicklungsmaßnahmen finanziell unterstützen. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung soll hierbei die Konzentration der Siedlungstätigkeit verstärkt auf den Innenbereich gerichtet werden. Innerörtliche Bauflächen sollen somit aktiviert und einer Wohnbebauung zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig wird somit eine Verbesserung des Ortsbildes erreicht. Das Förderprogramm setzt Impulse zur Belebung der Ortskerne, stützt eine verstärkte Auslastung der vorhandenen Infrastruktur, reduziert den Flächenverbrauch im Außenbereich und schont damit Natur und Umwelt.

Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Auf dem Bild sind die Förderbausteine des Innenentwicklungsprogramms aufgezeigt.
Förderbausteine des Innenentwicklungsprogramms (© Stadt Aalen)
  • Abbruchkosten nicht ortsbildprägender, ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zur Schaffung von neuem Wohnraum. Der Fördersatz beträgt 50% der Nettoabbruchkosten, jedoch maximal 10.000 Euro.
  • Kosten für umfassende Modernisierungen von Wohngebäuden, die vor 1980 entstanden sind, zur Schaffung von zeitgemäßen Wohnverhältnissen und zusätzlichem Wohnraum: Der Fördersatz beträgt 10 % der Nettomodernisierungskosten, max. 12.000 Euro. Die Förderobergrenze kann sich auf 24.000 Euro erhöhen, wenn mehr als eine Wohneinheit umfassend modernisiert wird. Beim überwiegenden Einsatz ökologisch nachhaltiger Baustoffe/Maßnahmen können zusätzlich 7.000 Euro gewährt werden. Bei Familien mit minderjährigen Kindern erhöht sich die Förderung um 5.000 Euro je Kind.
  • Kosten für Aufstockungen und Ausbauten von Dachgeschossen von Wohngebäuden, zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum: Der Fördersatz beträgt 10 % der Ausbaukosten, max. 12.000 Euro. Die Förderobergrenze kann sich auf 24.000 Euro erhöhen, wenn mehr als eine Wohneinheit neu geschaffen wird. Beim überwiegenden Einsatz ökologisch nachhaltiger Baustoffe/Maßnahmen können zusätzlich 7.000 Euro gewährt werden. Bei Familien mit minderjährigen Kindern erhöht sich die Förderung um 5.000 Euro je Kind.
  • Baumpflanzungen von standortgerechten und klimaresilienten Laubbäumen. Es können auch Hecken und Sträucher gefördert werden. Von der Stadt Aalen werden Pflanzen im Gesamtwert von max. 500 € pro Wohneinheit bereitgestellt.
    Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Ausnahmsweise wird die umfassende Modernisierung von historisch bedeutsamen und ortsbildprägenden Gebäuden ohne Wohnnutzung mit 10 % der Nettomodernisierungskosten, jedoch mit max. 10.000 Euro gefördert.
  • Maßnahmen, die vor dem Eingang des Zuwendungsbescheids umgesetzt wurden, sind nicht förderfähig

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte des Grundstücks, auf dem die zu fördernde Maßnahme durchgeführt werden soll.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Bilder des Zustandes vor Maßnahmenbeginn
  • Planunterlagen: Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte je nach Veränderung am Baukörper, Beschreibung der Maßnahme
  • bei Modernisierungen im Bestand sind die Darstellungen der Veränderungen farblich zu kennzeichnen
  • bei Abbruchmaßnahmen ist die Planung des Neubauvorhabens darzustellen
  • nachvollziehbare Kostenvoranschläge/ -schätzungen oder -berechnungen
  • Unterlagen sind in 1-facher Ausfertigung einzureichen

Ihr Weg zur Förderung

Anträge können laufend ohne Fristsetzung bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Antragsformulare und weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter der Rubrik „Downloads“. Über eingegangene Zuwendungsanträge wird quartalsweise durch ein interdisziplinär besetztes Auswahlgremium entschieden. Die Bewilligungen erfolgen nach dem Stand der verfügbaren Kassenmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Zuwendung. Bitte beachten Sie, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn einen Förderausschluss zur Folge hat.

Kontakt

Innenentwicklungsmanagerin
Ann-Kathrin Schneele
Stadtplanungsamt
Marktplatz 30
73430 Aalen

Tel: 07361 52-1557
Fax: 07361 52-1918
E-Mail: innen@aalen.de