Neuauflage des Adressbuches für die Stadt Aalen - Ausgabe 2016/2017

Einwohnerdaten

Die Adressbuch-Arbeitsgemeinschaft Bleicher Verlag, Gerlingen und Schwäbische Post/SDZ.Druck und Medien GmbH & Co. KG, Aalen, bereiten die Herausgabe des neuen Adressbuches, das im Sommer erscheinen soll, vor. Die Arbeitsgemeinschaft erhält zu diesem Zweck von der Stadtverwaltung die erforderlichen Einwohnerdaten ausgehändigt.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, bisher unterlassene Meldungen (An-, Abund Ummeldungen) umgehend, spätestens aber bis 15.05.2016 beim Bürgeramt oder bei den Bezirksämtern und Geschäftsstellen nachzuholen, damit das Adressenmaterial vor der Übergabe dieser Daten auf den neuesten Stand gebracht werden kann.


Gemäß § 34, Abs. 3 des Meldegesetzes kann ein Betroffener verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt. Auf dieses Recht wird ausdrücklich hingewiesen. Personen, die dies wünschen, werden gebeten, bis spätestens 15.05.2016 bei der Stadtverwaltung (Bürgeramt, Rathaus, Zimmer 33) vorzusprechen bzw. dies schriftlich mitzuteilen.

Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige

Das Branchen-Verzeichnis wird nach den vorhandenen Unterlagen der Stadtverwaltung und eigenen Recherchen der Adressbuch- Arbeitsgemeinschaft erstellt. Die Handels- und Gewerbetreibenden werden gebeten, noch nicht erfolgte An-, Ab- und Ummeldungen der Stadtverwaltung Aalen bis spätestens 01.05.2016 schriftlich mitzuteilen. Die Vertreter der freien Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte
usw.), die von der Meldepflicht nach der Gewerbeordnung nicht erfasst werden, können auch direkt beim Bleicher Verlag (Fax 0 71 56 / 43 08 40) oder per E-Mail (adressbuch@bleicher-verlag.de) den Eintrag in das Adressbuch beantragen.

Vereine

Das Adressbuch wird auch ein Verzeichnis der Aalener Vereine mit deren erstem Vorsitzenden oder einer Kontaktperson enthalten. Grundlage dieses Verzeichnisses sind vor allem die Eintragungen im Adressbuch 2014/2015. Alle Vereine werden daher gebeten, bisher nicht gemeldete Veränderungen oder Neugründungen bis spätestens 01.05.2016 der Stadtverwaltung mitzuteilen.

Stadtverwaltung Aalen, 13. April 2016

© Stadt Aalen, 10.04.2016