Briefwahl beantragen

Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, muss einen Wahlschein beantragen.

Hierzu stehen die nachstehend aufgeführten Möglichkeiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten und nutzen Sie in eiligen Fällen die Möglichkeit, die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro abzuholen oder gleich dort zu wählen!

Online

Über https://serviceportal.komuna.net/8136088/wahlschein/start oder den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlscheinantrag für Mobilgeräte (QR-Code). 

Der Online-Antrag steht vom 6. Mai bis 5. Juni 2024 zur Verfügung, die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Um Angabe des Wahlbezirks und der Wählernummer wird gebeten (s. Wahlbenachrichtigung).

Schriftlich

Füllen Sie hierzu den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus (Unterschrift und Geburtsdatum nicht vergessen!). Den Antrag senden Sie bitte in einem frankierten Umschlag an das Rathaus Aalen, Wahlamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen oder an das Rathaus Ihres Stadtbezirks. 

Sie können den Antrag auch in den Briefkasten des Rathauses Aalen oder des Rathauses Ihres Stadtbezirks werfen.  

Per Mail

Senden Sie hierzu einen formlosen Antrag an wahlamt@aalen.de oder das Rathaus Ihres Stadtbezirks, der folgende Angaben enthalten muss: Familienname und Vorname(n), Meldeanschrift in Aalen, Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Adresse, an welche die Unterlagen verschickt werden sollen (z.B. Urlaubsanschrift, Klinik, etc.)

Persönliche Vorsprache

Hierzu steht Ihnen das Briefwahlbüro in der Galerie im Rathaus Aalen, EG (Eingang links neben Haupteingang), Marktplatz 30, 73430 Aalen, zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:

Montag und Dienstag 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.45 Uhr
Freitag 8.30 - 12 Uhr
Freitag, 07.06.2024 zusätzlich 13.30 - 18 Uhr

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis/Reisepass (Unionsbürger/-innen: Identitätsausweis) mit. 

Es besteht die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen.  

Auch im Rathaus Ihres Stadtbezirks können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen (bitte jeweilige Öffnungszeiten beachten). 

Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Bei der Europawahl darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten!

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Wahlscheinanträge können bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr (Briefwahlbüro in der Galerie im Rathaus Aalen), bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15 Uhr (Rathaus Aalen, Großer Sitzungssaal), gestellt werden. 

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 9. Juni, 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle (Rathaus Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen) eingegangen sein!

Bitte beachten: Aufgrund des im Kommunalwahlrecht vorgeschriebenen Vorabversands der Stimmzettel für die Kommunalwahlen und der Verpflichtung, dem Wahlschein die vollständigen Unterlagen für die Briefwahl beizufügen, erhalten Briefwähler und Briefwählerinnen die Stimmzettel für die Kommunalwahl doppelt!