Überschwemmungsgebiete - Auswirkungen auf den Grundstückswert

Seit 18.01.2016 liegen die Karten zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete nach § 65 Abs. 1 Wassergesetz (WG) Baden-Württemberg für das Gebiet der Stadt Aalen aus. Ziel der Regelungen ist die Bewertung des Gefahrenpotentiales, das von häufiger auftretenden Hochwasserereignissen ausgeht sowie die Verringerung der nachteiligen Folgen (Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/60/EG - Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie).

Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete (© LUBW)

Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten seit dem Inkrafttreten des neuen WG, am 22.12.2013, u.a. Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Hochwasserkarten stellen den hierfür bedeutsamen HQ100-Pegel dar. Die Karten besitzen zwar lediglich deklaratorischen Charakter (entfalten keine rechtliche Bindungswirkung, keine Rechtsmittel anwendbar), können aber über die Anwendung der Wassergesetze erhebliche Bedeutung für die Nutzbarkeit und damit den Wert von Grundstücken haben.

Denn in festgesetzten Überschwemmungsgebieten besteht nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundsätzlich ein Planungsverbot sowie nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG ein Bauverbot. Außerdem ist für geplante Bauvorhaben ein gesondertes wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durch die Gemeinde bzw. Baurechtsbehörde vorgeschrieben. Eine bauliche Nutzbarkeit ist bei kumulativer Erfüllung der Kriterien nach § 78 Abs. 3 WHG dennoch möglich.

Es wird, insbesondere vor einem geplanten Grundstückskauf, dringend empfohlen, sich über die Problematik ausreichend zu informieren. Neben Problemstellungen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben können sich z.B. auch Fragen zum Versicherungsschutz, Bestandsschutz oder Nachbarschutz ergeben.

Darstellung der Überschwemmungsgebiete... (Viewer LUBW)

© Stadt Aalen, 10.01.2016