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100 Fassaden für Aalen

Mit den Fördermitteln des Fassadenprogramms der Stadt Aalen können Bürgerinnen und Bürger ihre Häuserfassaden neu gestalten.

Fassadenerneuerungsprogramm
Fassadenerneuerungsprogramm (© Stadt Aalen)

Eine ansprechende Hausfassade wertet das Gebäude auf und steigert den Wert einer Immobilie. Gleichzeitig wird damit ein Beitrag zur Verschönerung des Ortsteiles bzw. der Innenstadt geleistet. Dies ist ein sehr wertvoller Beitrag, denn ein attraktives Aalen benötigt die Mitwirkung der Bürgerschaft. Die Außenwahrnehmung der Stadt wird durch viele Elemente des städtischen Lebens beeinflusst, ein positives Erscheinungsbild der Stadt gehört in jedem Fall dazu.


Das Förderprogramm zur Fassadensanierung hat das Ziel, die äußere Gestalt von Gebäuden und Wohnimmobilien, die sich in zentralen städtischen Bereichen befinden, zu verbessern. Mit den geförderten Maßnahmen sollen nachhaltige Wohnumfeld- und Gestaltungsverbesserungen erzielt werden.
Das Programm gilt innerhalb der Altstadt von Aalen und in den Kernbereichen der einzelnen Ortsteile. Zudem können Gebäude in die Förderung einbezogen werden, die durch ihre städtebauliche Prägung auf die Altstadt wirken oder sich an wichtigen Stadteingangsbereichen befinden. Eine wichtige Voraussetzung ist es, die Maßnahmen vor Beginn mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Grundsätzlich werden umfassende, langfristige Verbesserungen eines Gebäudes bevorzugt; denkbar sind aber auch Detailmaßnahmen in besonderen Fällen. Dazu gehören zum Beispiel die künstlerische Gestaltung von Brandmauern und Fassadenteilen oder die Erhaltung von stilprägenden Architekturdetails.

Als Förderung kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten erfolgen, wobei im Einzelfall die Fördersumme auf maximal 3.000 EUR je Gebäude / Grundstück begrenzt ist.

Vor Auftragsvergabe bzw. Beginn der Maßnahmen ist ein formloser Förderantrag einzureichen. Die Maßnahme darf erst nach schriftlicher Zusage begonnen und muss spätestens 2017 ausgeführt und abgerechnet werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach örtlicher Überprüfung der Maßnahme und Rechnungsprüfung durch die Stadt Aalen.

Einen Förderantrag einreichen können sowohl Eigentümer/innen und Erbbauberechtigte als auch Mieter/innen, sofern das Einverständnis des Eigentümers der Immobilie vorliegt.
Die Stadt Aalen berät gerne im Vorfeld zur Antragstellung. Weitere Einzelheiten sind auf der Homepage der Stadt Aalen www.aalen.de zu finden.

Ansprechperson:
Stadtplanungsamt Aalen
Christine Wede
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel.: 07361 52-1511

© Stadt Aalen, 13.01.2015