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Jugendgemeinderatswahl 2026

Die kommende Jugendgemeinderatswahl findet vom 7. bis 13. Dezember 2026 statt.

Informationen für Kandidaten

Personen im Alter von 14 bis 20 Jahren, die sich im Jugendgemeinderat engagieren möchten, können sich bis zum 15. November 2026 online bewerben.

Für eine Kandidatur muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitz in Aalen oder einem Aalener Ortsteil
  • Besuch einer Schule oder der Hochschule Aalen
  • Ausbildungsbetrieb in Aalen oder einem Aalener Ortsteil

Wer kandidiert, bewirbt sich für einen bestimmten Ortsteil.

Informationen für Wähler

Vom 7. bis 13. Dezember 2026 besteht die Möglichkeit, an den Schulen und Jugendtreffs in Aalen zu wählen. Weitere Informationen zu den Wahlorten und den genauen Wahlzeiten folgen.

Wahlberechtigt sind Personen, die zwischen 14 und 22 Jahre alt sind und mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz in Aalen oder einem Aalener Ortsteil
  • Besuch einer Schule oder der Hochschule Aalen
  • Ausbildungsbetrieb in Aalen oder einem Aalener Ortsteil

Ein entsprechender Nachweis, zum Beispiel ein Ausweis, sollte bei Bedarf vorgelegt werden können.

Auszählung der Stimmen

Nach Ende der Wahl werden alle Stimmen ausgezählt. Die 26 gewählten Sitze werden auf die verschiedenen Aalener Ortsteile verteilt. Die Sitze eines Ortsteils werden möglichst paritätisch vergeben. Das bedeutet, dass weibliche und männliche Kandidierende möglichst zu gleichen Teilen berücksichtigt werden. Die Kandidaturen stehen selbstverständlich allen Geschlechtern offen.

Kontakt

Reiner Peth und Franziska Weber
Telefon: 07361 52-49712
E-Mail: jugendbeteiligung@aalen.de

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