Änderung der Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Aalen

Umstellung auf Online-Bekanntmachungen unter www.aalen.de seit 1. November 2022

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht seit einigen Jahren die Möglichkeit vor, öffentliche Bekanntmachungen rechtskräftig online über die jeweilige Homepage einer Kommune zu veröffentlichen. Im Hinblick auf die Digitalisierungsoffensive der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht auch die Stadt Aalen seit 1. November 2022 ihre Bekanntmachungen im Internet unter www.aalen.de. Die dafür erforderliche Änderung der Bekanntmachungssatzung der Stadt Aalen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. September 2022 einstimmig beschlossen. 

Viele Städte und Gemeinden nutzen bereits die Möglichkeit ihre öffentlichen Bekanntmachungen im Internet zu veröffentlichen. Auch die Stadt Aalen verfolgt als SMART-City das Ziel, Verwaltungsprozesse zu digitalisieren. 

Seit dem 1. November sind Bekanntmachungen der Stadt Aalen mittels eines Klicks auf der Startseite www.aalen.de unter dem Begriff „Bekanntmachungen“ schnell und einfach zu finden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bekanntmachungen, die aufgrund von sondergesetzlichen Bestimmungen nicht in digitaler Form veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt beispielsweise für Bekanntmachungen im Rahmen der Bauleitplanung. (Bebauungspläne). Sie werden weiterhin über das städtische Amtsblatt „STADTINFO“ bekanntgemacht. 
Zudem wird für eine Übergangszeit parallel das bisher praktizierte Verfahren für öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Aalen, das Einrücken im Amtsblatt „STADTINFO“ und der Aushang an den Verkündigungstafel vor dem Rathaus, beibehalten.

© Stadt Aalen, 07.11.2022