Angepasste Förderrichtlinien in der Kultur

Auch für das Jahr 2021 können ortsansässige Vereine und Vereinigungen, die zum kulturellen Leben der Stadt beitragen, Fördermittel beantragen.

Die Stadt Aalen unterstützt die Vereine und Vereinigungen mit kultureller Zielsetzung auf der Grundlage dieser allgemeinen Förderrichtlinien. Wie bisher können Zuschüsse wie z.B. für die Reparatur von Instrumenten oder die Erstattung der Nutzungsgebühren städtischer Proberäume beim Kulturamt beantragt werden. Mit Wirkung zum 13.01.2021 wurden neue Förderungsrichtlinien der Stadt Aalen im Kulturbereich durch den Gemeinderat beschlossen. 

Durch die Anpassung haben nun auch Vereine und Vereinigungen in den Bereichen Tanz, Literatur/Theater, Kunst, Traditionspflege und Folklore sowie organisierte Jugendbands die Möglichkeit eine Förderung zu beantragen. Die Förderung der Jugendarbeit in kulturellen Vereinigungen im Sinne der Kulturförderung der Stadt Aalen ist dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung ein besonderes Anliegen gewesen. 


Die aktualisierten Förderrichtlinien sowie die notwendigen Formulare sind auf der städtischen Website eingestellt und können von dort heruntergeladen werden. Unter dem Suchbegriff „Kulturförderung“ sind auf der Homepage www.aalen.de alle erforderlichen Anträge zu finden.
Zusätzlich werden alle Vereine gebeten, ihre Daten unter www.aalen.de/vereine zu aktualisieren.

INFO:
Formulare mit den entsprechenden Nachweisen an das Amt für Kultur und Tourismus senden (kulturamt@aalen.de)

Die Anträge auf Kulturförderung sind bis 1. Juli 2021 einzureichen.

© Stadt Aalen, 14.05.2021