Aufenthaltsgestattung (Asyl)

Die Ausländerbehörde der Stadt Aalen ist ausländerrechtlich zuständig für alle in Aalen wohnhaften Asylbewerber. Das heißt, unser Amt überprüft den Verfahrensstand und verlängert die Aufenthaltsgestattungen von Asylbewerbern. Die Aufenthaltsgestattung wird verlängert, solange über den Asylantrag noch nicht entschieden wurde oder Rechtsmittel noch anhängig sind.
Um die Gestattung verlängern zu können benötigen die Asylbewerber folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • biometrisches Passbild bei Neuausstellung


Gebühr:
gebührenfrei

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

Wir bitten um Beachtung

telefonische Erreichbarkeit zu den Öffnungszeiten: 07361 52-1029

Zuständige Dienststellen