Aufenthaltsgestattung (Asyl)
Die Ausländerbehörde der Stadt Aalen ist ausländerrechtlich zuständig für alle in Aalen wohnhaften Asylbewerber. Das heißt, unser Amt überprüft den Verfahrensstand und verlängert die Aufenthaltsgestattungen von Asylbewerbern. Die Aufenthaltsgestattung wird verlängert, solange über den Asylantrag noch nicht entschieden wurde oder Rechtsmittel noch anhängig sind.
Um die Gestattung verlängern zu können benötigen die Asylbewerber folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- biometrisches Passbild bei Neuausstellung
Gebühr:
gebührenfrei
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Wir bitten um Beachtung
telefonische Erreichbarkeit zu den Öffnungszeiten: 07361 52-1029