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Bäume, Sträucher und Hecken an Straßen zurückschneiden

Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen entlang von öffentlichen Straßen und Wegen sind ökologisch wertvoll und tragen zur Verschönerung des Landschafts- und Ortsbildes bei. Dabei bringt das Wachstum der Pflanzen immer wieder mit sich, dass die Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.

Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören neben der eigentlichen Fahrbahn auch Gehwege, Radwege und der Randstreifen. Die überhängenden Äste und Zweige können dazu führen, dass Verkehrsteilnehmer vor allem an Kreuzungen und Einmündungen die notwendige Sicht genommen wird. Fußgänger werden zum Teil so beeinträchtigt, dass sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Außerdem können Verkehrszeichen verdeckt werden. 

Um solche Behinderungen oder gar Gefährdungen der Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, sind die Eigentümer von Anpflanzungen entlang öffentlicher Straßen und Wegen verpflichtet, diese so zurückzuschneiden, dass folgende Lichträume ganzjährig frei von Bewuchs bleiben:

  • Über Fahrbahnen: mindestens 4,50 Meter Höhe über der gesamten Fahrbahn einschließlich eines seitlichen Sicherheitsstreifens von 0,75 bis 1,25 Metern Breite. Ist ein Bordstein vorhanden, kann der Sicherheitsstreifen um 0,25 Meter reduziert werden.
  • Über Geh- und Radwegen: mindestens 2,50 Meter Höhe. Entlang von Radwegen ist zusätzlich ein seitlicher Sicherheitsstreifen von 0,25 Metern freizuhalten.

Da Pflanzen nachwachsen und Äste durch Belaubung oder Schneelast stärker herabhängen können, empfiehlt es sich, beim Rückschnitt jeweils einen zusätzlichen Abstand von 0,50 Metern zum vorgeschriebenen Lichtraumprofil einzuplanen.

An Straßeneinmündungen und -kreuzungen sind Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen stets so niedrig zu halten, dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist. Diese Anpflanzungen dürfen im Allgemeinen nicht höher als 0,80 Meter sein. Auch hier empfiehlt es sich, niedriger zurückzuschneiden.

Verkehrszeichen und Beleuchtung freihalten

Verkehrszeichen müssen gut sichtbar bleiben. Auch Straßenleuchten dürfen durch den Bewuchs nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Darüber hinaus sind Bäume auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Abgestorbene Bäume und dürre Äste, von denen eine Gefahr ausgeht, sind zu entfernen.

Werden Anpflanzungen nicht ausreichend zurückgeschnitten und kommt es dadurch zu Unfällen oder Fahrzeugschäden, können die Verantwortlichen zum Schadenersatz verpflichtet sein. Bei allen Arbeiten sind die geltenden Natur- und Artenschutzbestimmungen zu beachten.

INFO

Beeinträchtigungen durch Anpflanzungen können über die GeoApp Aalen, per E-Mail an strassenverkehr@aalen.de, bei den Ortschaftsverwaltungen oder unter Telefon 07361 52-1106 gemeldet werden. Die Stadt Aalen fordert die Verantwortlichen anschließend zum erforderlichen Rückschnitt auf.

PNr. 673/2026

© Stadt Aalen, 27.10.2026