Bauberatung: Baurecht

Das Baurecht

Das Baurecht differenziert man nach dem bundeseinheitlichen Bauplanungsrecht und dem landesspezifischen Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht, das im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung geregelt ist, beschäftigt sich damit, wo und was gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht klärt, wann und wie gebaut werden darf, konzentriert sich also auf die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück.

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht kennt zwei Stufen: 1. die vorbereitende Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan dargestellt wird, und 2. die verbindliche Bauleitplanung, die sich in den Bebauungsplänen niederschlägt. Der Gemeinderat ist zuständig für die Verabschiedung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf. Aus dem Flächennutzungsplan entsteht keinerlei Anspruch auf die ausgewiesene Nutzung, jedoch kann ein Bebauungsplan regelmäßig nur aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Durch ihn wird der Flächennutzungsplan präzisiert und umgesetzt. Der Bebauungsplan beinhaltet eine differenzierte und konkrete Aussage über die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden. In ihm ist zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt, das heißt was und in welcher Größe gebaut werden darf, welche Dachneigung und Dachform ein Gebäude in diesem Gebiet haben soll, ob Einzel-, Doppelhäuser oder Hausgruppen entstehen sollen usw.

Im Geodatenportal der Stadt Aalen finden Sie solche Bebauungspläne in digitalisierter Form.

Bauordnungsrecht

Dieses regelt die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück und gilt für alle baulichen Anlagen, Einrichtungen und Baugrundstücke. Es enthält grundsätzliche Anforderungen baukonstruktiver und baugestalterischer (Abstandsflächen etc.) Art an Bauwerke und Baustoffe. Außerdem regelt es die Grundlage des Genehmigungsverfahrens sowie die Sicherheit und Ordnung des Bauvorgangs.

Verstöße gegen das Baurecht

Diese liegen zum Beispiel vor, wenn ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend vom genehmigten Plan bauliche Anlagen errichtet, verändert oder abgebrochen werden. Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000,- EUR geahndet werden. Mit Zahlung dieser Geldbuße wird der Bauherr jedoch nicht von den sonstigen Folgen seines Vergehens freigestellt.

Kann aus bautechnischen oder baurechtlichen Gründen der Verstoß nicht durch nachträgliche Genehmigung legalisiert werden, wird unter Umständen die Beseitigung der nicht genehmigten Bauteile oder der Abbruch angeordnet.

Siehe auch Bürgerbüro Bau.

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