Bebauungsplan 03-06/11 "Änderung Quartier zwischen Bahnhofstraße, Eisenstraße, Oesterleinstraße und Gerberstraße"
Zeitraum der Beteiligung | |
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der Öffentlichkeit | 13.05.2024 bis 14.06.2024 |
Begründung inkl. Lärmgutachten
Beschlussantrag
Gutachten
Plananlagen zur Begründung
Bekanntmachung
Einsichtnahme und Stellungnahme
Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB nur im Stadtplanungsamt vorgenommen wird. Auskünfte werden dort gegeben. Alle hier gezeigten Daten und Unterlagen dienen der Information über laufende Bebauungsplanverfahren. Diese Bereitstellung von Informationen ist ein zusätzliches und freiwilliges Angebot des Stadtplanungsamtes. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit sind nur die ausgelegten Unterlagen im Stadtplanungsamt der Stadt Aalen maßgeblich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auch über das eingerichtete Kontaktformular online abgegeben werden (siehe unten).