Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen vom 21.06.2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2. Finanzzwischenbericht zum Verlauf des Haushaltsjahres 2018 - 2118/017 Kenntnisnahme

Vom Finanzzwischenbericht Mai 2018 wird Kenntnis genommen.

3. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 - 3018/020 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat bestimmt durch Wahl im Wege der Einigung die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019  bis 2023.

4. Antrag der Fraktionen zur Durchsetzung des Informationsrechts im Gemeinderat, zur Umwandlung des Schubart-Literaturpreises in einen Schubart-Medienpreis - 8018/004 Entscheidung

Es erfolgte keine Abstimmung, da der Antrag von der Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechtes zurückgezogen wurde.

5. Einrichtung einer zweigruppigen Kita in städtischer Trägerschaft im KWA Albstift - 5018/013 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

  1. Im KWA Albstift werden zwei Kita-Gruppen in städtischer Trägerschaft eingerichtet.
  2. Die Kita im KWA Albstift wird in die Bedarfsplanung aufgenommen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Vorgehenmit dem KWA Albstift, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) und dem Architekten abzustimmen.

6. Verlagerung Rathaus Hofen - Anmietung von Räumlichkeiten - 3018/019 - Entscheidung

Es erfolgte keine Abstimmung. Die Vorlage wurde von Seiten der Verwaltung zurückgezogen.

7. Grundsatzbeschluss zur Vergabe eines Straßennamens an Friedrich Wilhelm Raiffeisen - 6018/040 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, bei einer der nächsten Vergaben von Straßennamen einen Platz oder eine Straße nach Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu benennen.

8. Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Wasseralfingen -Grundsatzbeschluss- - 6518/018 Entscheidung

ENTFÄLLT

9. Braunenbergschule - 6518/017 - Entscheidung

1. Erweiterung und Sanierung des Standortes (Grundsatzbeschluss)

2. Planung neuer Kindergartenplätze am Schulzentrum (Planungsauftrag)

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss für die Entwicklung (Erweiterung und Sanierung) des Standorts der Braunenbergschule zum Bildungshaus/Schulzentrum auf Basis der Machbarkeitsstudie.

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einen Planungsauftrag an das Architekturbüro Gruber, Bad Saulgau, zu vergeben, um die kurzfristige Schaffung von bis zu 40 Kindertagesstättenplätzen integriert in das Gesamtkonzept Bildungshaus Braunenberg zu ermöglichen.

10. Limesmusem Aalen: Anmeldung und Zustimmung zu Budgeterhöhung - 6518/019 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die Überschreitung der Kostenberechnung vom 22.09.16 über 5,8 Mio. Euro inklusive der im Beschluss vom 14.12.2017 genehmigten Mehrkosten von 0,5 Mio. Euro um weitere Mehrkosten von 0,835 Mio. Euro. Die neuen Gesamtbaukosten liegen bei 7.135.000 Euro. 

11. Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets Mai-ergasse, 1. Bauabschnitt, in Aalen-Wasseralfingen - 6618/007 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Bortolazzi, Bopfingen zu denPreisen und Bedingungen des Angebots vom 07.05.2018 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 1.263.821,26 Euro vergeben.
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten und der Straßenbeleuchtung in Höhe von 896.192,56 Euro erfolgt über die Investitionsnummern I600019.
  3. Die Kosten für die Verlegung der Gas-, Wasser- und Stromleitungen gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.

12. Prozessvertretung in dem Kommunalverfassungsstreit zwischen der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/die Grünen und dem Gemeinderat/Oberbürgermeister - 3118/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:

In der Klage der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegen Oberbürgermeister und den Gemeinderat der Stadt Aalen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (AZ: 7 K 5890/18) wird der Oberbürgermeister beauftragt, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr.Alfred Katz mit der Prozessvertretung zu mandatieren

13. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordnetliche Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG - 2118/014 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG

a)  dem Prüfungsbericht 2017 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017,
b)  der Verrechnung des Jahresüberschusses mit den Kapitalverlustkonten der Gesellschafter,
c)  der Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats und
d)  der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018

zuzustimmen.

© Stadt Aalen, 26.06.2018