Durchbruch erzielt: Bund und Land genehmigen Kreuzungsvereinbarung für Bahnübergangsbeseitigung Walkstraße

Bundes- und Landesverkehrsministerium haben die Kreuzungsvereinbarung zur Beseitigung des Bahnübergangs in der Walkstraße genehmigt. Vorbereitende Baumaßnahmen für die künftige Bahnunterführung sollen noch im Jahr 2022 durchgeführt werden.

Nach 30-jähriger Abstimmungs- und Planungsphase kam am 28. Februar 2022 endlich die erlösende Nachricht aus Bonn: das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg haben der Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt Aalen und der Deutschen Bahn zur Beseitigung des Bahnübergangs in der Walkstraße zugestimmt.  Der oberirdische Bahnübergang zwischen Ostertag und GSA wird hierbei durch eine Unterführung ersetzt, die künftig die Ulmer Straße mit der Alten Heidenheimer Straße verbindet. Die neue kreuzungsfreie Verkehrsachse wird in der Alten Heidenheimer Straße mit einem Kreisverkehr angebunden.
Gemäß der genehmigten Vereinbarung belaufen sich die kreuzungsbedingten Kosten hierfür auf rund 16,9 Mio. €. Hiervon entfallen ca. 2,8 Mio. € auf das Land Baden-Württemberg und ca. 8,5 Mio. € auf den Bund. Rund 5,6 Mio. € trägt die Deutsche Bahn. Dank des 2020 in Kraft getretenen Planungsbeschleunigungsgesetzes entstehen der Stadt Aalen selbst keine kreuzungsbedingten Baukosten. Allerdings hat sich die Stadt mit Planungs- und Verwaltungskosten am Gesamtprojekt zu beteiligen. 

Oberbürgermeister Frederick Brütting ist angesichts der positiven Nachrichten aus den Ministerien hocherfreut: „Mit der nun vorliegenden Genehmigung haben wir einen historischen Meilenstein in diesem wichtigen Verkehrsinfrastrukturprojekt erreicht. Der Umbau des Bahnübergangs wird die Verkehrssicherheit sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für Autofahrer deutlich erhöhen“.  Zugleich dankte der OB den Abgeordneten Roderich Kiesewetter und Leni Breymeier für ihren persönlichen Einsatz in diesem zeitintensiven Projekt. Ebenso sprach er allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren bei den Bundes- und Landesministerien, dem Regierungspräsidium, der Deutschen Bahn, dem Eisenbahn-Bundesamt und der Stadtverwaltung seinen Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in der 
jüngsten Vergangenheit aus.

Der Gemeinderat soll nun auf Grundlage des genehmigten Planwerks bereits im April über den Baubeschluss für das Unterführungsbauwerk und die damit zusammenhängenden Baumaßnahmen befinden. Erste Gebäudeabbrüche sollen vorbehaltlich einer zustimmenden Beschlussfassung noch in diesem Jahr erfolgen. Mit dem Bau der Unterführung selbst wird im Jahr 2025 gerechnet. Der Abschluss der Gesamtmaßnahme ist für 2029 vorgesehen. 

© Stadt Aalen, 02.03.2022