Geänderte telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde passt die Zeiten ihrer telefonischen Erreichbarkeit an. Die Kolleginnen und Kollegen in der Ausländerbehörde sind ab Montag, 14. August 2023 montags sowie mittwochs bis freitags von 10 bis 12 Uhr telefonisch unter 07361 52-1029 für persönliche Anfragen erreichbar.

Ziel dieser Anpassung der telefonischen Erreichbarkeit ist eine noch weitere Fokussierung auf die zeitnahe Abarbeitung der vorliegenden Anträge. Das Team der Ausländerbehörde tut alles, um die eingereichten Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Aufgrund der Vielzahl der Aufgaben wird dies jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Mitarbeitenden in der Ausländerbehörde werden die Unterlagen schnellstmöglich prüfen und die Anträge bearbeiten. Sobald eine persönliche Vorsprache, u.a. zur Abgabe der Biometriedaten sowie der Entrichtung der Gebühr, notwendig ist, werden sich die Mitarbeitenden zur Vereinbarung eines Termins melden. 

Die Stadtverwaltung Aalen bittet von weiteren Anfragen zum Verfahrensstand abzusehen, sodass sich die Mitarbeitenden tatsächlich auf die Abarbeitung der Anliegen konzentrieren können. 
Die telefonische Erreichbarkeit soll nur für dringende und unaufschiebbare Anfragen genutzt werden. Wichtig ist zu wissen: mit der Übermittlung der Anträge per Post oder per E-Mail sind ggfs. einzuhaltende Fristen gewahrt. 

Anträge und Unterlagen sowie Fragen können gerne auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeitszeiten weiterhin per E-Mail an auslaenderamt@aalen.de übersandt werden. Alternativ können Unterlagen mit der Aufschrift „Ausländerbehörde“ auch per Post zugesendet werden. Die Kolleginnen und Kollegen der Ausländerbehörden melden sich so schnell wie möglich.
 

© Stadt Aalen, 14.08.2023