Ihr Antrag auf Kulturförderung

Auch für das Jahr 2020 können ortsansässige Vereine, die zum kulturellen Leben der Stadt beitragen, Fördermittel beantragen.

Die Stadt Aalen unterstützt die Vereine mit kultureller Zielsetzung auf der Grundlage der allgemeinen Förderrichtlinien. Wie bisher können Zuschüsse wie z.B. für die Reparatur von Instrumenten oder die Erstattung der Nutzungsgebühren städtischer Proberäume beim Kulturamt beantragt werden.

Die Förderrichtlinien sowie die notwendigen Formulare sind auf der städtischen Website eingestellt und können von dort heruntergeladen werden. 

Bitte Formulare ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen an das Amt für Kultur und Tourismus senden.

Die Anträge auf  Kulturförderung müssen bis spätestens 1. Juli 2020 eingegangen sein, um für eine Förderung in diesem Jahr berücksichtigt zu werden.

© Stadt Aalen, 18.05.2020