Kulturförderung
Die Stadt Aalen fördert die kulturtreibenden Einrichtungen gemäß den Kulturförderrichtlinien vom 13.01.2021. Auch für das Jahr 2023 können ortsansässige Vereine und Vereinigungen der Bereiche Musik, Tanz, Literatur/Theater, Kunst sowie Traditionspflege und Folklore Fördermittel beantragen.
Die jeweiligen Online-Formulare sind im folgenden Abschnitt verlinkt. Bitte füllen Sie die entsprechenden Formulare aus. Nach Abschicken der Formulare gelangen diese direkt an das Amt für Kultur & Tourismus.
Die Anträge auf laufende Kulturförderung und Instrumenten-/Uniformbeschaffung und -reparatur müssen bis spätestens 30. Juni 2023 eingegangen sein, um für eine Förderung in diesem Jahr berücksichtigt zu werden.
Bitte beachten Sie die datenschutzrechtlichen Hinweise.
Anträge auf Kulturförderung
Insgesamt gibt es sechs verschiedene Anträge, die im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Vereinigungen in den Bereichen Musik, Tanz, Literatur, Theater, Kunst sowie Traditionspflege und Folklore durch die Stadt Aalen“ gestellt werden können
- Antrag auf laufende Kulturförderung
- Antrag auf Erstattung der Nutzungsgebühr von Proberäumen
- Antrag auf Förderung einer öffentlichen Veranstaltung
- Antrag auf Zuschuss zur Beschaffung von Instrumenten
- Antrag auf Zuschuss zur Reparatur von Instrumenten
- Antrag zur Förderung der Beschaffung von Uniformen
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung