Lasst Aalen wachsen

Neustart im August/September 2024

Im Rahmen des Innenentwicklungsprogramms Flächen gewINNEN unterstützt die Stadt Aalen unterschiedliche Maßnahmen der Innenentwicklung, darunter auch Baumpflanzungen durch Privatpersonen und gemeinnützige Vereine im Stadtgebiet. Neben standortgerechten und widerstandsfähigen Laubbäumen, werden Hecken, Sträucher sowie Obstbäume mit bis zu 500 Euro pro Grundstück bezuschusst.

Auf dem Bild sind zwei Männer zu sehen, die einen Baumsetzling einpflanzen.
Baumpflanzaktion Herbst 2021 (© Stadt Aalen)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Baumpflanzungen von standortgerechten und widerstandsfähigen Laubbäumen. Es können auch Hecken und Sträucher sowie Obstbäume gefördert werden.

Hinweis: Baumpflanzungen, die aufgrund von anderen Bestimmungen, z.B. Festsetzungen im Bebauungsplan, Ausgleichsmaßnahmen oder Baugenehmigungen realisiert werden müssen, sind nicht förderfähig.  Eine Doppelförderung derselben Pflanzmaßnahme ist ausgeschlossen.

Wo wird gefördert?

Einen Antrag kann für Grundstücke gestellt werden, die sich in der Kernstadt von Aalen sowie in den Stadtteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen befinden. 

Die Förderrichtlinie legt außerdem fest, dass diese Grundstücke innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und Splittersiedlungen sowie von Bebauungsplänen liegen müssen. Damit scheiden z.B. Feld- und Waldgrundstücke, Einzelgehöfte sowie die meisten Kleingartengrundstücke aus. 

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Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Einmal jährlich (Herbst) werden Sammelbestellungen über die Stadt Aalen bei einer Baumschule aufgegeben. Füllen Sie dazu das untenstehende Bestellformular aus und geben damit Ihre Bestellung mit Ihren Wunschpflanzen auf. 

Der Fördersatz beträgt 100 % der Bruttoerwerbskosten, jedoch maximal 500 Euro pro Wohneinheit.

Eine Antragsstellung ist pro Grundstück nur alle 10 Jahre möglich, unabhängig davon, ob die Förderung in Höhe von 500 Euro ausgeschöpft wird oder nicht.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen (auch Pächter*innen und Mieter* innen; der Antrag muss zusätzlich vom Grundstückseigentümer unterschrieben werden) sowie gemeinnützige Vereine.

Wie kommt die Bestellung zu Ihnen?

Die bestellten Pflanzen können in der Stadtgärtnerei (Nägeleshofstraße 60, 73434 Aalen) an einem Wochenende samt Pfahl, Strick und Pflanz- und Schnittanleitung abgeholt werden. Sollten Sie keine Abholmöglichkeit haben, werden die Pflanzen direkt nach Hause geliefert. Bei Nichtantreffen der Eigentümer*innen zum Zeitpunkt der Auslieferung werden diese in den Garten beziehungsweise vor die Tür gestellt. 

Weitere Hinweise

Die bestellten Pflanzen müssen im Stadtgebiet (Kernstadt, Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen, Wasseralfingen) gepflanzt werden.

Das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württembergs bezüglich Grenzabständen, Baumhöhen etc. ist zu beachten.

Dies kann hier abgerufen werden.

Kontakt

Nadja Horic
Amt für Grünflächen und Klimaschutz
Marktplatz 30
73430 Aalen

Telefon: 07361 52-1328 oder 07361 52-1893 (Mo, Mi, Do 9 - 12 Uhr)
E-Mail: gruenflaechenamt@aalen.de oder nadja.horic@aalen.de