Der qualifizierte Mietspiegel für Aalen und Essingen wurde nach zwei Jahren Gültigkeit zum 1. August 2025 an die Marktentwicklung angepasst.
Nach § 558 d Abs. 2 BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dies ist auf der Grundlage einer Indexfortschreibung über den Verbraucherpreisindex Deutschland (VPI) durch das Mietspiegelinstitut vorgenommen worden.
Der neue Mietspiegel 2025 ist bis 31. Juli 2027 gültig. Weitere Informationen zum Mietspiegel sind unter www.aalen.de/mietspiegel zu finden, insbesondere der aktualisierte Online-Mietspiegelrechner 2025 sowie die überarbeitete Mietspiegelbroschüre digital als PDF. Die Druckversion der Mietspiegelbroschüre ist in den Rathäusern Aalen und Essingen, bei den Ortschaftsverwaltungen, dem Mieterverein Ostalbkreis e. V. und dem Haus & Grund Aalen e. V. ausgelegt.
Allgemeine Fragen zur Anwendung des Mietspiegels (keine Rechtsberatung) nimmt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Aalen unter:
Telefon: 07361 52-1610 bzw. E-Mail: gutachterausschuss@aalen.de entgegen.
In konkreten Mieterhöhungsangelegenheiten bieten die Interessenvertretungen der Mieter (Mieterverein Ostalbkreis e. V.) bzw. Vermieter (Haus & Aalen e. V.) ihren Mitgliedern entsprechende Beratungsmöglichkeiten an.
PNr. 406/2025