Museen und Rathaus öffnen wieder

Was gilt ab 8. März?

Dank der Lockerungen durch die Corona-Verordnung vom 7. März dürfen die Aalener Museen wieder ihre Pforten öffnen. Auch das Rathaus kann nun wieder ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden.

Aalen hält zusammen!
Die Lockerungen zum 8. März bringen auch diverse Öffnungen mit sich. (© Stadt Aalen)

Ab 8. März hat das Land Baden-Württemberg abhängig von den jeweils in den Landkreisen geltenden Inzidenzwerten Lockerungen der Corona-Auflagen geregelt. Das Landratsamt Ostalbkreis hat am 7. März entsprechend der geltenden Landesverordnung einen 7-Tage-Inzidenzwert für den Ostalbkreis von weniger als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner festgestellt. Damit dürfen, unter Einhaltung der festgelegten Hygiene- und Abstandsregelungen, der Maskenpflicht und detaillierter Hygienekonzepte, im Ostalbkreis Corona-Auflagen gelockert werden und unter anderem auch Museen wieder für den Publikumsverkehr öffnen.

Limesmuseum

Das Limesmuseum Aalen wird ab Dienstag, 9. März, zu den üblichen Öffnungszeiten, Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr sowie an Feiertagen, unter den eingangs genannten Auflagen wieder öffnen. Nähere Informationen gibt es telefonisch unter 07361 52-8287-0.

Urweltmuseum

Das Urweltmuseum im Spion-Rathaus, Reichsstädter Straße 1, wird ebenfalls ab Dienstag, 9. März, zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 17 Uhr, Mittwoch von 9 bis 14 Uhr und Samstag von 9 bis 12.30 Uhr) für Besucher öffnen.

Tiefer Stollen & Schloss Fachsenfeld

Das Besucherbergwerk Tiefer Stollen und das Schloss Fachsenfeld mit Park sollen ebenfalls noch vor Ostern öffnen. Der offizielle Saisonstart wird noch bekannt gegeben.

Explorhino

Das explorhino-Mitmachmuseum wird ab Samstag, 13. März zu den üblichen Zeiten (Dienstag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 18 Uhr) für Besucher öffnen. Nähere Infos gibt es unter www.explorhino.de.

Stadtbibliothek

Die Stadtbibliothek Aalen bietet weiterhin ihren Click-and-Collect-Service an. Nähere Informationen hierzu sind unter www.stadtbibliothek-aalen.de zu finden. In Kürze sind darüberhinaus Online-Besuchstermine in der Stadtbibliothek buchbar.

Musikschule

Die Musikschule der Stadt Aalen wird zum 9. März neben dem Einzelunterricht auch den Präsenzunterricht für Gruppen bis zu fünf SchülerInnen (bis 14 Jahre) aufnehmen. Dies gilt nicht für den Ballett- und Tanzunterricht, der weiterhin nicht stattfinden kann. Nähere Informationen beim Sekretariat der Musikschule unter der Telefonnummer 07361 52-2650.

Rathaus

Ab Dienstag, 9. März, sind die Ämter und Dienststellen des Rathauses wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Seit dem Lockdown war eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bürger*innen, die bereits in den vergangenen Tagen online oder telefonisch einen Termin ab 9. März vereinbart haben, bevorzugt behandelt werden. Es muss deshalb bei Besuch ohne eine Terminvereinbarung mit Wartezeiten gerechnet werden.

Ab Montag, 15. März, können Anliegen in allen städtischen Ämtern und Dienststellen ohne vorherige Anmeldung vorgebracht werden.

Die Tourist-Information im Spion-Rathaus ist bereits seit Montag, 8. März, für den Kundenverkehr zu den üblichen Zeiten geöffnet.

Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsregeln

Im Rathaus sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, das Tragen einer FFP2-Maske ist beim Besuch verpflichtend.

Die Öffnungszeiten der Ortsteilrathäuser sind vor Besuch telefonisch im jeweiligen Bezirksamt bzw. bei der jeweiligen Geschäftsstelle zu erfragen.

 

WICHTIGER HINWEIS

Der Ostalbkreis weist darauf hin, dass aufgrund der Regelungen der Corona-Verordnung die genannten Lockerungen bei einem 7-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen von mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner wieder zurückgenommen werden müssen.

Es wird deshalb empfohlen, sich vor einem Besuch telefonisch oder online über die aktuelle Lage zu informieren.

© Stadt Aalen, 08.03.2021