Nächtliche Ausgangssperre im Ostalbkreis

Ab Mittwoch, 14. April, müssen Bürger aufgrund eines nach wie vor hohen Infektionsgeschehens von 21 bis 5 Uhr zuhause bleiben. (update: Ab 24.04.2021 beginnt die Ausgangssperre um 22 Uhr)

Auf diesem Bild ist ein Warnschild "Ausgangssperre" zu sehen.
Ab 14. April gilt im Ostalbkreis wieder eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. (© Pixabay)

Fünf Landkreise verständigen sich auf einheitliches Vorgehen bei Ausgangssperren. So gelten in Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen, dem Rems-Murr-Kreis und dem Ostalbkreis ab Mittwoch nächtliche Ausgangssperren.

Notbremse greift

Laut Corona-Verordnung des Landes müssen Landkreise, die trotz Notbremse deutlich über einem Wert von 100 bleiben, nächtliche Ausgangssperren in Betracht ziehen. In einem Schreiben hat das Sozialministerium zudem die Landräte angewiesen, dieses letzte Mittel ab einer Inzidenz von 150 einzusetzen. In den Landkreisen Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen, dem Rems-Murr-Kreis und dem Ostalbkreis gelten aufgrund eines nach wie vor hohen Infektionsgeschehens ab Mittwoch nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr. (Seit 24.04.2021 beginnt die Ausgangssperre um 22 Uhr)

Schulen im Wechselunterricht

Die betroffenen Landräte in der Region haben sich diese schwierige Entscheidung nicht leicht gemacht. Schließlich sind Ausgangssperren ein erheblicher Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Bürger*innen. Dabei wurde bewusst nicht nur die Inzidenz in den Blick genommen, sondern die gesamte Pandemie-Lage im jeweiligen Landkreis: So spüren einige Intensivstationen der Kliniken derzeit eine deutliche Steigerung bei der Zahl der Patienten, die zudem immer jünger werden.

Auch die Impfkampagne geht noch deutlich zu langsam voran, um Wirkung auf das Infektionsgeschehen zu entfalten. Außerdem haben auch die Osterferien und Schulschließungen bisher nicht die erhoffte Entspannung bei den Infektionszahlen gezeigt. Zudem sollen die Schulen in der kommenden Woche in den Wechselunterricht starten. Deshalb ist diese gemeinsame Kraftanstrengung in der Region nötig, um die dritte Welle zu bewältigen, so die Landräte.

Weitere Informationen

Die Verfügung des Ostalbkreises wurde auf dessen Homepage veröffentlicht.

Hintergrund zum Schwellenwert 150:
Bei den anderen in der Corona-Verordnung festgelegten Schwellenwerten – 50 und 100 – galt jeweils, dass dieser drei Tage in Folge überschritten sein muss, um strengere Regeln zu rechtfertigen. Bei der 150er-Schwelle hingegen gibt es keine klaren Vorgaben.

© Stadt Aalen, 13.04.2021